taz.de -- Sozialdemokraten und Freihandel: Kompromissvorschlag zu Ceta
Europäische Sozialdemokraten suchen einen Weg, um den Investitionsschutz zu kontrollieren. Unabhängige Richter und Wissenschaftler sollen in Streitfällen entscheiden.
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BERLIN dpa | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat mit seinen sozialdemokratischen EU-Amtskollegen einen Kompromiss für das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) vorgeschlagen. So soll es klare rote Linien für den umstrittenen Investitionsschutz geben – Kritiker fürchten, dass vor privaten Schiedsgerichten nationale Gesetzesentscheidungen ausgehebelt werden könnten.
In einem Beschlusspapier der sozialdemokratischen Handelsminister wird betont, dass dies verhindert werden soll. Statt privaten Schiedsgerichten wird die Schaffung eines Investitionsgerichtshofs ins Spiel gebracht.
Unter anderem soll das Ändern von Gesetzen, auch wenn dies die Gewinnmargen deutlich senkt, keinen Klagegrund mehr darstellen. Zudem soll eine Berufungsoption eingeräumt werden, wenn Investoren in solchen Verfahren Recht bekommen. Und Investoren müssen sich entscheiden, ob sie vor einem nationalen Gericht klagen oder vor einem Schiedsgericht. Um die Zahl der Verfahren zu minimieren, soll das Prinzip „Der Verlierer zahlt“ gelten. Dies liegt auf einer Linie mit Überlegungen der EU-Kommission.
Ceta ist die Blaupause für das TTIP-Abkommen zwischen EU und USA. Die Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) ist bei beiden ein Hauptknackpunkt. Ceta ist eigentlich ausverhandelt, derzeit läuft die Prüfung der Rechtsförmlichkeit, bis Ende 2015 sollen die EU-Staats- und Regierungschefs entscheiden, dann die nationalen Parlamente. An diesem Montag gibt es große Beratungskongresse der deutschen Wirtschaft und der SPD zu Ceta und TTIP in Berlin. Gerade in Deutschland ist der Widerstand gegen die Abkommen groß.
Berufsrichter sollen entscheiden
„Wir fordern einen neuen Ansatz zur Durchsetzung des Rechts auf Regulierung und des Investitionsschutzes“, betonten die Minister mit Blick auf einen neuen Investitionsgerichtshof. Die Richter für solche Verfahren sollen zudem aus einem festgelegten Pool von hochqualifizierten, von der EU, Kanada und den EU-Mitgliedstaaten benannten Schiedsrichtern ausgewählt werden „und soweit möglich qualifizierte Berufsrichter und Wissenschaftler umfassen“.
Generell betonen die Minister, der Investitionsschutz solle keine Möglichkeit zur Anfechtung nationaler Gerichtsentscheidungen bieten. Schiedsgerichte dürften nicht „de facto als oberstes Gericht“ fungieren und nationale Gerichtsentscheidungen aufheben.
22 Feb 2015
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