taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Überwachung im Schnelldurchlauf
Die Regierung hat in Windeseile einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ebenso schnell durchs Parlament soll. Bei solcher Eile leidet die Sorgfalt.
Bild: Beschleunigte Bewegung ist nicht immer zielführend.
Die Bundesregierung beweist gerade ein ganz besonderes Feingefühl für Timing: Ziemlich genau zwei Jahre nach den ersten Enthüllungen Edward Snowdens will sie einen [1][Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung durchs Parlament bringen], noch vor der Sommerpause. Zum Jahrestag der Überwachungsdebatte gibt es also – noch etwas mehr Überwachung.
Bereits die Eile sollte misstrauisch machen. Nicht nur weil es um die permanente und anlasslose Überwachung und Speicherung der Kommunikationsdaten von 80 Millionen Menschen geht. Sondern weil Eile in der Regel eines verhindert: Sorgfalt. Doch genau diese wäre in einem Gesetzgebungsverfahren nötig. Etwa um zu verhindern, dass unbedachte Formulierungen ungeahnte Auswirkungen haben, wie erst kürzlich beim Entwurf zum Mautgesetz.
Und um Abgeordneten, Verbänden und Öffentlichkeit Zeit zu geben, das Gesetz zu lesen. Zu verstehen. Und auch die kleinen Fallen zu finden, die die Autoren zwischen Funkzellenabfrage, Speicherfristen und Datenverwendung versteckt haben.
Ein Beispiel? Es soll einen neuen Straftatbestand „Datenhehlerei“ geben, der prinzipiell dazu geeignet wäre, Whistleblower in Unternehmen sowie deren Unterstützer zu kriminalisieren. Auch das eine schöne Hommage an den Jahrestag, aber vielleicht fällt sie ja nur in die Kategorie „Gar nicht so gemeint“.
Kaum praktischer Nutzen
Sich Zeit zu nehmen wäre auch in einem anderen Punkt hilfreich: Denn ob das Vorhaben überhaupt verfassungsgemäß ist, ist nicht so eindeutig, wie es die zuständigen Ministerien gern darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, wenn auch in deutlich umfassenderer Form, schließlich schon einmal gekippt.
Weiter ging der [2][Europäische Gerichtshof, der im vergangenen Jahr die entsprechende EU-Richtlinie verwarf]. Und dass es keinen Beweis für bahnbrechende Ermittlungserfolge durch die Überwachungsmaßnahme gibt, ja eher Belege dafür, dass Strafverfolger trotz Vorratsdatenspeicherung im Dunkeln tappten, scheint auch noch nicht bei jedem Abgeordneten angekommen zu sein.
Genug Gründe also, sich in Ruhe mit den Plänen auseinanderzusetzen. Und sie lieber einmal mehr gegen die Einschränkung der Grundrechte abzuwägen. Denn diese Einschränkung ist das Einzige, was eine Vorratsdatenspeicherung in jedem Fall bringt.
17 May 2015
LINKS
[1] /Gesetz-zur-Vorratsdatenspeicherung/!160049/
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Fehlerhafte Funkzellenabfrage: Das Handy als Täter
Wegen eines technischen Fehlers in der Abfrage von Funkzellen müssen in Dänemark Gerichtsurteile überprüft werden. Und zwar mehr als 10.000.
Kommentar Funkzellenabfrage: Die digitale Razzia
Mit der Funkzellenabfrage kontrolliert die Polizei die Mobiltelefone unschuldiger Bürger. Doch wer kontrolliert eigentlich die Polizei?
Überwachung durch Funkzellenabfrage: Alle, ausnahmslos, zehn Mal im Jahr
Millionenfach werden Handydaten von Unschuldigen gespeichert, um Verbrechern auf die Spur zu kommen. Ist das verhältnismäßig?
Bahn baut Videoüberwachung aus: Mehr Kameras am Gleis
Die Deutsche Bahn will an 100 zusätzlichen Bahnhöfen Videokameras installieren. Die Aufnahmen könnten auch zur Verfolgung von Straftaten dienen.
SPD-Streit um Vorratsdatenspeicherung: 100 Anträge gegen VDS
Auch bei den Sozialdemokraten wächst der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Justizminister Heiko Maas hat ein Problem.
Grundrechtereport vorgestellt: Alles andere als sicher
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt gefährlich. Das betonte die Informatikerin Constanze Kurz bei der Präsentation des Grundrechtereports.
Debatte Spionage in Deutschland: Heiße Liste
Die Aufklärung des BND-Skandals kommt keinen Millimeter voran. Deshalb muss das Verzeichnis der monierten Suchbegriffe ans Tageslicht.
Diskussion um Vorratsdatenspeicherung: Schnüffelei als „Mittelstandskiller“
Die Regierung will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, ein Gesetzentwurf liegt vor. Doch die Wirtschaft warnt: Die Vorgaben lassen sich nicht umsetzen.
Rechtscheck Vorratsdatenspeicherung: Sie werden es nicht richten
Die Vorgaben des BVerfG sind erfüllbar. Der EuGH hat anlasslose Datenspeicherungen auch nicht eindeutig verboten. Und nun?
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Maas macht mobil
Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung liegt früher vor als erwartet. Für eine kritische Bewertung bleibt bei dem Tempo kaum Zeit.