taz.de -- Datenaustausch mit den USA: Frist verfehlt … und nun?

Früher konnten Firmen problemlos Daten aus Europa in die USA schicken. EU-Richter kassierten das Safe Harbor Abkommen. Eine neue Regelung lässt auf sich warten.

Bild: Aus Europa in die USA: Was passiert dort mit unseren Daten?

BRÜSSEL dpa | Die Verhandlungen mit den USA über eine neue Vereinbarung zum Datenaustausch mit den USA gestalten sich zäh. „Es hat konstruktive aber schwierige Gespräche gegeben über das Wochenende“, sagte ein Sprecher der Brüsseler EU-Kommission am Montag. Das Ziel, bis zum 31. Januar zu einer Einigung zu kommen, haben beide Seiten bereits verfehlt. Diese Frist hatten die Datenschutzbehörden der EU-Staaten gesetzt.

Die Gespräche waren nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober das Safe Harbor-Abkommen zum unkomplizierten Datenaustausch kippte. Seit dem Jahr 2000 hatte das Abkommen Unternehmen in Europa ermöglicht, personenbezogene Daten gemäß europäischer Datenschutzbestimmungen mit den USA auszutauschen. Die USA wurden dabei als „sicherer Hafen“ eingestuft.

Überraschend wurde das Abkommen im Oktober nach einer Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems vom Europäischen Gerichtshof ohne Übergangsregelung gekippt und für ungültig erklärt. In den USA seien Datensammlungen von EU-Bürgern in großem Umfang möglich, ohne dass diese ausreichend geschützt seien, urteilte das Gericht.

Die EU-Kommission betonte, sie arbeite „Tag und Nacht“ auf eine Verständigung hin. Behördenchef Jean-Claude Juncker, seine rechte Hand Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Vera Jourova seien alle „zuversichtlich, dass eine Einigung möglich ist, wenn alle Seiten weitere Fortschritte machen“.

Industrie warnt vor „Rechtsvakuum“

Bis zum 31. Januar haben die nationalen Datenschützer Unternehmen erlaubt, auf alternative rechtliche Instrumente zum Datenaustausch zurückzugreifen. Nach Ablauf des Memorandums dürfte aber auch dieses Regelwerk den Ansprüchen der Datenschützer nicht genügen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte, es sei ein Rechtsvakuum entstanden. „Ein Abbruch des transatlantischen Datenaustauschs hätte unabsehbare Konsequenzen für Tausende Unternehmen und Millionen Nutzer“, erklärte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind europaweit 4.000 Unternehmen betroffen. Letztlich betreffe die Situation jedes Unternehmen, das Daten in die USA übermittelt, darunter viele Mittelständler in Deutschland, schätzt der Kölner Rechtsexperte Michael Kamps.

1 Feb 2016

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