taz.de -- Sieben Jahre wegen Geheimnisverrats: Allein gegen die Nato
Ein Angestellter der Nato hat auf SicherheitsmĂ€ngel hingewiesen: FĂŒr Behörden und Justiz ist das Verrat von Staatsgeheimnissen.
Bild: Stets um ihr sauberes Image bemĂŒht: die Nato.
Berlin taz | WĂ€re ihm der Schutz von Geheimnissen nicht so wichtig gewesen, sĂ€Ăe Manfred Klag heute nicht in einer Zelle der Justizvollzugsanstalt Frankenthal. Ausgerechnet wegen Verrat von Staatsgeheimnissen. Je lĂ€nger er darĂŒber nachdenkt, desto irrealer erscheint ihm das. Und je intensiver er grĂŒbelt, desto klarer erfasst er zugleich, was ein Geheimnis sein kann. Und vor allem: was nicht.
Im Gegensatz zu den Nato-Agenten und der Generalbundesanwaltschaft, die sich nie darum scherten. Doch ihretwegen verurteilt das Oberlandesgericht Koblenz Manfred Klag am 19. Dezember 2013 zu sieben Jahren Haft. Landesverrat.
Klag soll als EDV-Experte im Nato-Hochsicherheitsbereich Staatsgeheimnisse verraten haben, indem er diese von seinem Dienstrechner aus an sein privates gmx-Konto schickte. So lautete die Anklage. Klag, ein Nerd, ĂŒber 30 Jahre im Dienst des mĂ€chtigsten MilitĂ€rbĂŒndnisses der Welt, mailte sich 11 Excel-Dateien, in denen Passwörter steckten. Diese gelten spĂ€ter als Staatsgeheimnis. Sie waren allerdings nicht als Verschlusssache eingestuft. Die Passwörter bestanden aus fĂŒnf Buchstaben und entsprachen der Werkseinstellung des Hardwareherstellers. Wie kann so etwas ĂŒberhaupt ein Staatsgeheimnis sein?
FĂŒr den penibel gescheitelten Logiker Manfred Klag ist diese Argumentation ein Graus. Denn wer mit einem Geheimnis falsch umgeht, riskiert die Offenbarung und damit dessen Ende. Die Regeln zu seinem Schutz kennzeichnen das Geheimnis grundlegend. Am speziellen Umgang damit lĂ€sst sich erkennen, dass etwas ein Geheimnis ist. DafĂŒr existieren Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Der Verschlusssachenvermerk âGeheimâ erfordert genaue Verhaltensweisen, damit das Geheimnis gewahrt bleibt. Der exakt geregelte Umgang mit ihm ist eine zwingende Bedingung fĂŒr die Existenz eines Geheimnisses.
Deshalb, folgert Klag, kann kein Staatsgeheimnis sein, was nicht als solches behandelt wird. Es muss fĂŒr AuĂenstehende ersichtlich sein, unabhĂ€ngig vom Inhalt, der ja geschĂŒtzt werden soll. Das sah Generalbundesanwalt Harald Range anders. Er definierte auf 56 Seiten seiner Anklageschrift, dass ein Verrat der Daten die Bundesrepublik in ihren Grundfesten bedrohe.
Range und Netzpolitik.org
Drei Jahre spĂ€ter wird Range seinen Posten verlieren, weil er etwas zum âStaatsgeheimnisâ erklĂ€rte, was keines war. DafĂŒr lieĂ er die Blogger von Netzpolitik.org verfolgen. Ein Schauspiel, an dem Kanzleramt, Ministerien, der VerfassungsschutzprĂ€sident und das Landeskriminalamt Berlin mitwirkten. Obwohl sich die Behörden mit Rechtsgutachten munitionierten, zeigte sich, dass hier ein âStaatsgeheimnisâ der ZweckmĂ€Ăigkeit halber erfunden worden war.
Das Manöver schlug nur fehl, weil die ZustĂ€ndigen verkannt hatten, dass sich mit den Bloggern die Branche identifizieren wĂŒrde, die fĂŒr Ăffentlichkeitserzeugung zustĂ€ndig ist. Der Angriff auf die Pressefreiheit hallte international nach. Ein medialer Orkan wehte Harald Range und das angebliche Staatsgeheimnis davon.
Bei Manfred Klag war das genau andersherum. Hier half eine Zeitschrift bei der Erzeugung des Staatsgeheimnisses, das Klag ins GefĂ€ngnis brachte. Der Focus widmete seinem Fall eine Serie. âGerissener als Topasâ wurde die âExklusivstoryâ im November 2012 betitelt. Klag sitzt da schon drei Monate in Untersuchungshaft.
Ein anonymer MilitĂ€rexperte taucht in der Geschichte auf, der vom âgröĂten Verratsfall der vergangenen Jahrzehnteâ spricht. Der Reporter schreibt: âDer angestellte Informatiker Manfred K. soll geheime KrisenreaktionsplĂ€ne der Nato und Dossiers ĂŒber weltweite US-Luftlandeoperationen gestohlen und an bislang Unbekannte verkauft haben. Auf auslĂ€ndischen Tarnkonten des verhafteten 60-jĂ€hrigen K. entdeckten die Fahnder 6,5 Millionen Euro.â
Desinformation hat System
TatsĂ€chlich stahl Manfred Klag nie KrisenreaktionsplĂ€ne oder Dossiers. Er verkaufte auch keine Nato-Daten. Und fĂŒr seine Verurteilung spielten die Millionen, die er gespart hatte, keine Rolle, weil die Herkunft weitgehend geklĂ€rt werden konnte. Die Desinformation hat System. Sie gehört zum Handwerkszeug von MilitĂ€rbĂŒndnissen wie der Nato.
Es waren auch keine Polizisten, die sich als Erste an Manfred Klags Fersen hefteten, sondern Agenten der Allied Command Counterintelligence (ACCI). Die Nato-Abteilung fĂŒr Gegenspionage, keine neutralen Ermittler. Agenten, zu denen auch Focus-Mann Hufelschulte Kontakte pflegt. Ein Reporter, den der deutsche Auslandsgeheimdienst BND als Mitarbeiter fĂŒhrte. Deckname: âJerezâ.
Vielleicht hĂ€tte sich Manfred Klag nicht mit seinen Dienstherren bei der Nato anlegen sollen. Roger Brady, Viersternegeneral der Air Force, lernt die NervensĂ€ge Klag 2010 kennen. Mit Beschwerden, Anzeigen und Schadenersatzforderungen deckt der Zivilist das MilitĂ€rbĂŒndnis ein. In einer Welt, in der Befehl und Gehorsam die natĂŒrliche AtmosphĂ€re bilden. Einer Kastengesellschaft, in der Soldaten oben stehen.
Klag sagt, an seinem Laptop sitzend: âDie âYes Sir!â-MentalitĂ€t war nicht meine Sache.â Wie auch die EinfĂŒhrung des neuen Systems zur Informationsverarbeitung nicht.
Nato-Google
Ab 2008 benutzt die Nato standortĂŒbergreifend das Document Handling System (DHS). Dokumente werden nicht mehr lokal auf einer Festplatte gespeichert. Nato-Mitarbeiter können endlich international zugreifen â per Suchfunktion. Ein Nato-Google. Doch plötzlich tauchen als Treffer Dokumente auf, die als âNato Secretâ eingestuft sind. Allen Nutzern zugĂ€nglich. Das System verletzt das im Hochsicherheitsbereich geltende Prinzip âNeed to knowâ â âKenntnis nur, wenn nötigâ. In manchen Dokumenten fehlen gar die Sicherheitsklassifikationen. Sie reichen von âNato unclassifiedâ bis âCosmic Top Secretâ.
Manfred Klag bereitet solche Schlamperei körperliche Schmerzen. Diese Kennzeichnungen definieren den Umgang und den Personenkreis. Die Vorschriften bestimmen seit Jahrzehnten seinen beruflichen Alltag. Sein Fleisch und Blut. Und als er feststellt, dass auch seine Gehaltsabrechnungen unklassifiziert tausenden Nato-Mitarbeitern zugĂ€nglich sind, hĂ€lt er das DHS selbst fĂŒr eine GefĂ€hrdung der Sicherheit. Weil er mehrmals erfolglos Kritik angebracht hat, erstattet er schlieĂlich am 24. Februar 2010 beim Leiter der Nato-Behörde Anzeige. Um eine Antwort zu erzwingen, fordert Klag 5.000 Euro Schadensersatz. Der Stein gerĂ€t ins Rollen.
Da seine Gehaltsdaten âden Status âNato Unclassifiedâ haben, können sie sehr leicht in das PAN ĂŒbertragen und in das Internet eingestellt werdenâ, schreibt Klag in seiner Beschwerde. Datenschutz, kritisiert er, werde permanent verletzt.
Bei der Nato gibt es das geschlossene NS-System (âNato Secretâ) und das mit dem Internet verbundene öffentliche âPublic Access Networkâ, PAN. Die beiden sind nicht miteinander verbunden. Der Datenaustausch muss physikalisch per Speichermedien erfolgen. Ein Sicherheitsoffizier am âService Deskâ ist verantwortlich fĂŒr den Transfer. Er muss die Einstufung der Daten prĂŒfen. Im Fall von Bedenken ist vorgeschrieben, sich mit dem ZustĂ€ndigen fĂŒr Informationssicherheit, dem InfoSec, in Verbindung zu setzen. Klag fordert die âImplementierung zuverlĂ€ssiger MaĂnahmen zur Datensicherungâ.
Folgenlose Anzeigen
Manfred Klag arbeitet seit 1979 bei der Nato. Er baute die EDV-Infrastruktur am StĂŒtzpunkt Rheindahlen auf, seit 1993 ist er in Ramstein. Auf den StĂŒtzpunkten sorgen Zivilisten wie Klag fĂŒr KontinuitĂ€t. Soldaten wechseln in der Regel nach drei Jahren.
Dass die Anzeige des lang gedienten Mitarbeiters folgenlos bleibt, nimmt dieser nicht hin. Am 3. MĂ€rz 2010 ruft er den Beschwerdeausschuss an. Der Nachteil des âDHS besteht darin, dass das alte System gut definierte Sicherheits-/Zugriffs-Kategorien besaĂ. [âŠ] DHS hingegen ist standardmĂ€Ăig fĂŒr den gesamten Nato-Bereich zugĂ€nglich.â Klag schreibt: âWenn man im DHS nach âNato Secretâ sucht, findet man z. B. alle Bewertungsberichte des Nato-Geheimdienstes an die oberste Nato-Behörde. [âŠ] Das ideale Werkzeug fĂŒr Spione, offiziell, legal und kostenlos.â
Zwei Tage spĂ€ter verhören ihn um 10.25 Uhr der Brigadegeneral W. C. und Oberstleutnant B. âEine Anzeige zu erstatten, ist nicht das Gleiche, wie ein offizielles Memo zu verfassenâ, kritisieren die MilitĂ€rs. Klag sagt: âIch habe das Thema an verschiedenen Stellen vorgebracht, bei InfoSec, ich habe es in Schulungssitzungen angesprochen, aber es ging niemand darauf ein.â Der Beschwerdeausschuss empfiehlt als Konsequenz lediglich: âIntensivierung der DHS-SchulungsmaĂnahmenâ. Manfred Klag mosert weiter.
Klag soll Ruhe geben
Am 4. Mai fordert ihn General Brady auf, endlich Ruhe zu geben. SchulungsmaĂnahmen wĂŒrden nun erfolgen. âIch vertraue jedoch darauf, dass Sie von den MaĂnahmen als Reaktion auf Ihre Belange ĂŒberzeugt sein werden.â
Ist Klag aber nicht. Seine neue Beschwerde, 7. Juni, stuft die Nato als Verschlusssache ein. Darin kritisiert er: âDie Nato hat keinen Schutz am Gateway zum Internet eingerichtet und die Informationen können an die Medien gelangen und beweisen, wie leichtsinnig die Nato mit personenbezogenen Daten umgeht.â
Erneut nötigt Klag den General zur Stellungnahme. Und auch das reicht ihm nicht. Sein nĂ€chster Brief ist adressiert an die Beschwerdekammer des Nato-Hauptquartiers in BrĂŒssel. Klag empfiehlt âdringend die Einbeziehung der Sicherheitsabteilung einer unabhĂ€ngigen, externen Organisation, nach Möglichkeit das Nato Office of Security (NOS).
Antwort: âDie von Herrn Klag eingereichte Beschwerde wird zurĂŒckgewiesen.â Am 23. MĂ€rz 2011 schreibt er âAn Herrn Anders Fogh Rasmussen GeneralsekretĂ€râ. âIch gehöre seit 31 Jahren dem Zivilpersonal der Nato an. Die Sicherheit war immer oberste PrioritĂ€t. So wie die elektronischen Systeme eingerichtet sind und benutzt werden, sind sie jedoch fĂŒr Datenschlupflöcher anfĂ€llig.â
Seine Anzeigen, Klagen und Erwiderungen belaufen sich auf 76 Seiten. Sie haben keine direkten Konsequenzen. Doch bei den Verantwortlichen drĂ€ngt sich der Eindruck auf, dass es möglicherweise Sicherheitslecks gibt. Bei der Sicherheitsdienstanweisung im Hauptquartier sei ihm, zitiert Klag in seiner als âNato Restrictedâ eingestuften Beschwerde im Juni 2010, wörtlich gedroht worden: âSie sind fĂŒr die Sicherheit verantwortlich! Wenn sie als Sicherheitsrisiko gelten, gefĂ€hrden Sie die Sicherheit; Sie könnten von ihrer Position enthoben werdenâ.
Besuch bei der NPD
Diese Vorgeschichte fĂ€llt bei der Generalbundesanwaltschaft nicht ins Gewicht. Motiv und Schuld verorten die Behörden ausschlieĂlich bei Manfred Klag. Der macht es ihnen auch leicht. Er besucht beispielsweise Veranstaltungen der NPD, spendet der Partei einen geringen Betrag, um seine âSecurity Clearanceâ, seine Nato-SicherheitsĂŒberprĂŒfung, zu verlieren.
Klag vertritt keine radikale Weltanschauung â das bestĂ€tigen spĂ€ter auch die Ermittlungen â, er spekuliert auf die Abfindung im Fall einer vorzeitigen Entlassung. Deswegen zeigt er sich auch selbst beim Verfassungsschutz an. Das Ganze misslingt, die NPD besucht er nie wieder. Doch seine NPD-Kontakte lancieren Ermittler an die Presse. Mit einem Sicherheitsproblem im MĂ€rz 2012 beginnt der ganze Ărger fĂŒr Manfred Klag.
Er ist nach eigener Aussage gerade damit beschĂ€ftigt, eine Ăbersicht ĂŒber die Server und deren Hardware zusammenzustellen, als er elf Excel-Dateien findet. Als âService Level Managerâ verantwortet er den Bestand der Hardware. Er traut seinen Augen kaum, als er in den Tabellen unter der Rubrik âPasswörterâ Codes fĂŒr die Server sieht.
Elf Excel-Dateien
Passwörter sind bei der Nato in einem versiegelten Umschlag in einem Panzerschrank aufzubewahren. Sie mĂŒssen aus zwölf Ziffern bestehen. Zahlen, Sonderzeichen, GroĂ- und Kleinbuchstaben. Doch diese Passwörter: fĂŒnf Buchstaben. Sie entsprechen der Werkseinstellung des Herstellers. Manfred Klag traut der Nato mittlerweile viel Schlamperei zu. Doch diese Passwörter â denkt er â können unmöglich echt und in Benutzung sein.
Aber die Dateien taugen fĂŒr weitere Beschwerden. Denn wieder fehlen Verschlusssachenvermerke. Unklassifiziert, wie bei seinen Gehaltsabrechnungen. Ein VerstoĂ gegen den Umgang mit Geheimnissen.
Ihm kommt eine Idee. Er könnte die Richtigkeit seiner so erfolglos vorgebrachten Kritik mit einer Pflichtverletzung beweisen. Vielleicht wĂŒrde das seinen Vorgesetzten endlich die Augen öffnen. Er könnte sich elf Excel-Dateien vom sicheren NS-System an das offene PAN ĂŒbertragen lassen. Die Nato-Daten wĂŒrde er von zu Hause aus an seine Vorgesetzten schicken. Die SicherheitsmĂ€ngel wĂ€ren augenscheinlich. Doch Manfred Klags ziviler Ungehorsam wĂ€chst sich zum Landesverrat aus.
Am 19. MĂ€rz 2012 um 14.23 Uhr schreibt er in die Betreffzeile der Mail an das Service Desk: âPlease transfer to PAN for manfred.klagâ. Im Anhang befinden sich die zwei Dateien âServerTemplate.xlsâ und âP36ICC.xlsâ. Der Sicherheitsoffizier transferiert die Daten ohne Nachfrage an das öffentliche System. Ein SicherheitsverstoĂ. Der Beweis!
Von hier aus verschickt Klag die Daten an seine private gmx-Adresse. Zu Hause speichert er sie auf seiner Festplatte und erstellt Sicherheitskopien auf Datensticks, die der Sicherheitsfanatiker unter Kellerfliesen und TĂŒrleisten deponiert. Neun weitere Excel-Dateien lĂ€sst er sich zwei Tage spĂ€ter transferieren. Drei Monate spĂ€ter, am 22. Juni, testet Klag das Service Desk mit aktualisierten Daten erneut.
Diesmal fragt eine Mitarbeiterin nach. Sie werde RĂŒcksprache mit InfoSec halten. Klag gratuliert. Sicherheitstest bestanden! Sie könne die Daten löschen. Das ist in den Ermittlungsakten protokolliert.
Filmreife Hausdurchsuchung
Er hört nichts mehr von der Sache. Wenige Tage spĂ€ter pensioniert ihn die Nato und lĂ€sst ihn zu seiner Verwunderung eine LoyalitĂ€tserklĂ€rung unterschreiben. Manfred Klag ahnt nicht, dass ihn bereits Nato-Agenten der Abteilung Allied Command Counterintelligence ĂŒberwachen. Am 25. Juni 2012 nehmen sie ihre Arbeit auf. GeschĂ€ftszeichen: PI-2012-070-IV. Einen Monat spĂ€ter bringen sie ihre Ermittlungen bei der Abteilung K-12 Staatsschutz, PolizeiprĂ€sidium Westpfalz zur Anzeige.
Sie behaupten, dass âdie Verschlussvermerke, die in den Originaldateien eingebettet waren, entfernt wordenâ seien. Eine Desinformation. Denn Sicherheitseinstufungen waren nie vorhanden, wie die Ermittlungsakten belegen.
Erst Wochen nach seiner Verhaftung am 6. August 2012, Anfang Oktober, beginnt die filmreife Hausdurchsuchung in dem kleinen Dorf in der Pfalz. Vor Ort sind auch die Nato-Geheimagenten sowie der militÀrische Abschirmdienst, 28 Bereitschaftspolizisten, drei Beamte des LKA und die Generalbundesanwaltschaft. Acht Tage durchsuchen sie alles, scannen sogar mit Radar den Boden. Doch mehr als die bekannten elf Excel-Dateien finden die Ermittler nicht.
Warum warteten sie wochenlang bis zu dieser Durchsuchung? Keimten bei den Behörden langsam Zweifel auf, dass die elf Excel-Dateien nicht als Staatsgeheimnis taugen? Paragraf 93 StGB: âStaatsgeheimnisse sind Tatsachen, GegenstĂ€nde oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugĂ€nglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden mĂŒssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils fĂŒr die Ă€uĂere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.â
Die Excel-Tabellen enthalten Eckdaten und Standorte einzelner Serversysteme der Nato. Daten, die fĂŒr Administratoren nötig sind. SpeicherkapazitĂ€ten der Festplatten und IP-Adressen verzeichnen diese Ăbersichten. Rund die HĂ€lfte bezieht sich auf stillgelegte Server. Als LandesverrĂ€ter hĂ€tte Klag die nutzlosen Passwörter notieren können, statt sie an sein privates gmx-Konto zu mailen. Zudem: Hunderte, vermutlich tausende Mitarbeiter hatten bei der Nato Zugriff auf diese Informationen.
Doch die Ermittlungen richten sich nur gegen Klag. Seine AntrĂ€ge, auch bei der Nato Beweise zu sichern, werden nicht berĂŒcksichtigt. Der Sicherheitsoffizier, der am Service Desk die Daten aus dem sicheren System nach PAN transferierte, lieĂ sich angeblich nicht mehr ermitteln.
âGeheimâ-Vermerk fehlt
Mehr als diese Einseitigkeit Ă€rgert Manfred Klag etwas anderes: Bei den Exel-Dateien kann es sich gar nicht um Geheimnisse gehandelt haben. Denn die Dateien waren von der Nato nicht als Verschlusssache eingestuft. Generalbundesanwalt Harald Range schreibt in seiner Anklage: âDie von dem Angeschuldigten im MĂ€rz 2012 erlangten Daten weisen hinsichtlich der in ihnen enthaltenen Passwörter und IP-Adressen Staatsgeheimnischarakter auf.â
Doch wie wertvoll kann dieses Geheimnis sein, wenn der spĂ€ter fĂŒr die Verhandlung geladene IT-SachverstĂ€ndige feststellt: Die Passwörter âverstoĂen gegen jede Regel. Sie sind fĂŒr geheime Systeme nicht annĂ€hernd ausreichend.â
Weil die Generalstaatsanwaltschaft offensichtlich weit auslegt, was sie als Staatsgeheimnis definiert, praktiziert sie einen Ă€hnlich laxen Umgang mit diesem Geheimnis. So faxt die Poststelle der Generalbundesanwaltschaft am 8. MĂ€rz 2013 um 15.03 Uhr detaillierte Informationen ĂŒber das angebliche Staatsgeheimnis an den Bundesgerichtshof. Eine Befragung von P., Angehöriger der US Air Force. Auf 30 Seiten steht vielleicht tatsĂ€chlich etwas Geheimes, weil der Soldat ausfĂŒhrlich die EDV-Architektur der Nato beschreibt. Doch auf dem Fax fehlt der Verschlusssachenvermerk âGeheimâ.
Erst im Nachhinein fĂ€llt der Bundesanwaltschaft auf, dass dieses Verhör klassifiziert sein mĂŒsste. Es handelt ja von angeblichen Staatsgeheimnissen. Das Protokoll der Befragung landet deshalb spĂ€ter in dem nun als âGeheimâ eingestuften Band 24 der Ermittlungsakte. Andere Dokumente, die von der Nato als âUnclassifiedâ deklariert sind, ĂŒberstempelt die Generalbundesanwaltschaft wahllos mit âGeheimâ.
Auch fĂŒr die Nato-Agenten stellen die Excel-Dateien nur dann ein Staatsgeheimnis dar, wenn sie dadurch Manfred Klag belasten. Im internen Umgang wird klar, dass die Informationen nicht als sensibel betrachtet werden. Im November 2012 ĂŒbergibt der Agent der Gegenspionage S. dem Generalbundesanwalt eine CD mit den Staatsgeheimnissen: âWhite CD-R containing Project_02.xls fileâ, heiĂt es im Ăbergabeprotokoll. Kein Verschlusssachenvermerk.
Das Bundesinnenministerium hat âzum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachenâ eine Vorschrift erlassen. Die Verschlusssachenanweisung. Diese regelt auch den Umgang mit CDs, damit Staatsgeheimnisse von auĂen als solche erkennbar bleiben, ohne sie lĂŒften zu mĂŒssen.
Grenzenlose Schlamperei
Doch die Schlamperei im Umgang mit Geheimnissen ist grenzenlos. Nicht nur seine AnwĂ€lte können eine vorgeschriebene SicherheitsĂŒberprĂŒfung nicht vorweisen. Selbst der Generalbundesanwalt mĂŒsste, wenn es um Nato-Angelegenheiten geht, ĂŒberprĂŒft werden. Aber Klags Richter lieĂen sich nicht ĂŒberprĂŒfen. Um sich darĂŒber zu beschweren, wendet sich Klag an den Bundesgerichtshof (BGH). Dessen PrĂ€sidentin, Bettina Limperg, schreibt im Januar 2016, Richter seien âvom Anwendungsbereich des SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz ausgenommenâ.
In der Verschlusssachenanweisung heiĂt es jedoch ĂŒber Richter: âFĂŒr die Kenntnisnahme von VS [Verschlusssachen, Anm. d. Red.], die z.B. von der Nato, der EU oder einem anderen Staat herausgegeben wurden, mĂŒssen sich auch diese Personen einer entsprechenden SicherheitsĂŒberprĂŒfung unterziehen.â Eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage verweigerte der BGH der taz.
Der Staat selbst behandelte sein gröĂtes Geheimnis nicht so, wie er es vorschreibt. Manfred Klag bestraft er fĂŒr einen angeblich falschen Umgang mit sieben Jahren Haft. Bei seiner Revision muss Klag erneut vor den BGH. Die Richter lehnen ab. Ohne BegrĂŒndung. Vier der fĂŒnf urteilenden Richter hatten bereits in der Ermittlung des Generalbundesanwalts gegen Klag dessen HaftprĂŒfungsantrĂ€ge abgelehnt. Am BGH arbeitet auch die Generalbundesanwaltschaft.
Klags Rechtsbeistand wendet sich wegen Befangenheit an das Bundesverfassungsgericht. Das nimmt die Beschwerde nicht an. Im Dezember 2015 schreibt die dortige Geheimschutzbeauftragte, âMitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts [seien] mit der Verfahrensakte in BerĂŒhrung gekommen, die nicht ĂŒber eine VS-ErmĂ€chtigung verfĂŒgenâ. Kein Problem: âUnsere Nachforschungen haben jedoch keinen Anhaltspunkt dafĂŒr ergeben, dass Informationen aus den Verschlusssachen nach auĂen gelangt sind.â
Auch im Urteil ĂŒber Manfred Klag heiĂt es: âDass der Angeklagte die erlangten Informationen tatsĂ€chlich an Dritte weitergegeben hat, konnte in der Verhandlung nicht festgestellt werden. Anhaltspunkte dafĂŒr bestehen nicht.â Klag darf das Urteil nur wenige Tage in der Arrestzelle des Oberlandesgerichts Koblenz einsehen. Im Januar 2014 verfĂŒgen die Richter: âDas schriftliche Urteil wird mit Ausnahme des Rubrums und Tenors als geheim eingestuft.â
âDas Geheimnisâ, schrieb der Soziologe Georg Simmel, âenthĂ€lt eine Spannung, die im Augenblick der Offenbarung ihre Lösung findet.â
29 Feb 2016
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