taz.de -- Integrationsgesetz beschlossen: Kontroverses Flüchtlingspaket
Arbeitsplatzmaßnahmen, Integrationskurse, Vorschriften zur Wohnungswahl: Das Integrationskonzept ist vielschichtig. Die Länder bekommen 7 Milliarden Euro.
Berlin afp | Der Bundestag hat das Integrationsgesetz der großen Koalition beschlossen. Die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete Neuregelung enthält Maßnahmen zur besseren Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, aber auch Auflagen und Sanktionen. Soweit Flüchtlinge auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, können ihnen die Behörden den Wohnort vorschreiben – oder bestimmte Orte für tabu erklären. Damit soll der Bildung sozialer Brennpunkte entgegen gewirkt werden.
Um den Flüchtlingen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden unter anderem 100.000 Beschäftigungsgelegenheiten geschaffen. Zugleich werden die Integrationskurse verpflichtend, sonst drohen den Migranten Leistungskürzungen. Flüchtlinge erhalten außerdem eine Bleibegarantie während einer dreijährigen Ausbildung sowie ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei einer Beschäftigung nach dem Berufsabschluss.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), bezeichnete das Integrationsgesetz im Bundestag als „Riesenschritt“. Neuankömmlinge könnten nun schneller auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß fassen. „Es ist ein guter Tag für die Integration, weil wir aus der Vergangenheit gelernt haben.“ Allerdings bedauerte sie, dass in dem Gesetz die genaue Definition der „guten Bleibeperspektive“ fehle, die ein wichtiges Kriterium für den Zugang von Flüchtlingen zu Sprachkursen und Leistungen zur Ausbildungsförderung sei.
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sabine Weiss (CDU), erklärte, das Integrationsgesetz stelle „das Fordern und Fördern in den Mittelpunkt“. Die Flüchtlinge seien gefordert, Integrationsangebote auch anzunehmen. „Das ist der richtige Weg“, fügte sie hinzu.
Die Grünen-Abgeordnete Brigitte Pothmer sprach angesichts von Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht dagegen von einem „Etikettenschwindel“. Auch Sabine Zimmermann von der Linkspartei übte in ihrer Rede scharfe Kritik. „Das ist ein Ausgrenzungsgesetz für Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen“, sagte sie.
Kompromiss bei den Kosten
Bei der Aufteilung der Milliardenkosten für die Integration haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. Die Länder sollen in den kommenden drei Jahren insgesamt sieben Milliarden Euro zusätzlich erhalten, wie die Bundesregierung am Donnerstag nach einem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder mitteilte. Die Zusage bleibt aber hinter den Forderungen vor allem SPD-regierter Länder zurück.
Der Bund wird den Ländern den Angaben zufolge für die Jahre 2016, 2017 und 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte der Süddeutschen Zeitung, die Pauschale sei für die Integration „frei verwendbar“. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte ursprünglich nur nachgewiesene Kosten ersetzen wollen.
Außerdem bekommen die Länder zweckgebundene Mittel von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018 für den sozialen Wohnungsbau. Dafür werde ein neuer Verteilungsschlüssel von der Bauministerkonferenz entwickelt, teilte die Bundesregierung mit. Zunächst soll die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen, der Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder berücksichtigt.
Die Integrationspauschale werde zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für die Unterkunft in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 gezahlt, erklärte die Bundesregierung. Dieser Betrag werde über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben. Bis Mitte 2018 soll unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung in der Flüchtlingskrise eine Anschlussregelung vereinbart werden.
8 Jul 2016
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