taz.de -- Kommentar Tracking und IP-Adressen: Verfolgung im Dunkeln

Auch wenn das Urteil zu IP-Adressen positiv zu bewerten ist, gibt es viele Arten des Trackens. Die User erfahren davon nichts – das muss sich ändern.

Bild: Kann man sich überhaupt noch verstecken?

Dass der [1][Europäische Gerichtshof IP-Adressen nun eindeutig als personenbezogene Daten eingestuft hat] und damit das Verwenden für die digitale Verfolgung zumindest erschwert, ist erst einmal gut. Doch IP-Adressen sind längst nicht der einzige Weg, Nutzer im Netz zu erfassen.

Von Cookies und Super-Cookies über die Social-Media-Buttons, etwa von Facebook oder Twitter, bis hin zum Browser-Fingerprinting, bei dem User anhand von Merkmalen ihres Webbrowsers identifiziert werden – die Zahl der Methoden ist riesig, und in der Regel beschränken sich gerade die großen Anbieter nicht auf eine. Längst ist es möglich, Nutzer auch geräteübergreifend zu verfolgen. Allein – die Betroffenen erfahren davon praktisch nichts. Und das muss sich ändern.

Klar, die eine oder der andere wird stutzig, wenn, einmal Wanderschuhe gesucht, in den kommenden Wochen ständig Werbung für Outdoorkleidung auftaucht. Manche rüsten dann digital auf. Cookies ablehnen, Datenschutzeinstellungen im Browser optimieren, Add-ons gegen die digitale Verfolgung installieren. Doch Hand aufs Herz – wer macht das schon? Es wird also Zeit, dass die Betreiber von Websites zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Und zwar nicht versteckt in Punkt 37 und 52 der Datenschutzerklärung. Sondern mittels eines schicken Kastens direkt auf der Startseite. Dicke Werbung geht an dieser Stelle schließlich auch.

Wer eine Website besucht, würde dann auf einen Blick etwa sehen, welche Werbenetzwerke und Analysetools der Betreiber eingebunden hat, welche Daten an wen fließen, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet werden. Bei Nichtgefallen sollte sich das per Klick sofort unterbinden lassen.

Wetten, die meisten Anbieter wären darüber nicht amüsiert? Und würden alsbald schauen, dass sie ihre Masse von Trackingmethoden etwas schlanker gestalten? Und das wäre doch nicht das Schlechteste.

20 Oct 2016

[1] /EuGH-Urteil-zur-Datenspeicherung/!5347308/

AUTOREN

Svenja Bergt

TAGS

Schwerpunkt Überwachung

IP-Adressen

Tracking

EuGH

Vorratsdatenspeicherung

Biometrie

Datenschutz

ARTIKEL ZUM THEMA

EuGH-Urteil zur Datenspeicherung: Die Polizei wird sich freuen

Betreiber von Internetseiten dürfen IP-Adressen aufzeichnen. Kritiker sehen darin eine private Vorratsdatenspeicherung.

Kommentar Schutz von Kundendaten: Das große Sammeln

Für die meisten Unternehmen sind Daten erst dann persönlich, wenn es einen zugehörigen Namen gibt. Das ist falsch. Und gefährlich für Nutzer.

Speicherung von IP-Adressen: Dämpfer für den Datenschutz

Webseitenbetreiber dürfen weiter die IP-Adressen ihrer Kunden aufbewahren. Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs gibt sein Okay.