taz.de -- Urteile im Hausbesetzer-Prozess in Hamburg: AktivistInnen kollektiv verurteilt

Über ein Jahr lang standen AktivistInnen vor Gericht: Weil sie während der „Squatting Days“ ein Haus in der Breite Straße besetzt haben, wurden sie nun verurteilt

Bild: Während die Polizei versuchte, die Tür aufzusägen, flog allerlei aus dem besetzten Haus.

Hamburg taz | Der wohl aufwendigste Prozess der letzten Jahre gegen linke AktivistInnen ist am Montag zu Ende gegangen: Nach 46 Verhandlungstagen im Staatsschutzsaal des Hamburger Landgerichts wurden vier Angeklagte im Breite Straße-Prozess zu Jugendstrafen verurteilt. Der Richter befand die Heranwachsenden der gefährlichen Körperverletzung, des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen, des Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig. Er verhängte Haftstrafen zwischen 14 und 17 Monaten, die alle zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurden.

Im August 2014, am Vorabend des Hausbesetzerkongresses „Squatting Days“, hatten AktivistInnen ein jahrelang leer stehendes Haus in der Breite Straße 114/116 in Altona besetzt und militant verteidigt. Während PolizistInnen stundenlang versuchten, die Tür aufzusägen und die Barrikaden im Treppenhaus zu überwinden, warfen die BesetzerInnen Gegenstände wie Holztüren, einen Feuerlöscher, einen Heizkörper, Keramikteile und Böller aus den Fenstern.

Als es den PolizistInnen schließlich gegen ein Uhr nachts gelang, in das Haus zu kommen, trafen sie dort niemanden mehr an. Kurze Zeit später nahmen sie die nun Verurteilten hinter dem Haus fest. Ein weiterer Mann wurde bereits im August zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem sein Verfahren von den anderen abgetrennt worden war. Er hatte die Tat als einziger gestanden.

Als die Staatsanwaltschaft im August 2015 Anklage erhob, lautete der Vorwurf zunächst auf versuchten Totschlag. Allerdings zeichnete sich schnell ab, dass das nicht haltbar ist. Im April ließ die Kammer den Vorwurf fallen.

Aus Sicht der AnwältInnen ist das Urteil unverhältnismäßig hart. Sie hatten auf Freisprüche und geringe Geld- oder Arbeitsstrafen plädiert, zumal die Angeklagten zur Tatzeit teilweise minderjährig oder heranwachsend waren und nur einige von ihnen geringfügig vorbestraft sind. Die Strafen hätten sie bereits durch den Prozess und die Untersuchungshaft verbüßt, argumentierten die Anwälte.

Richter Georg Halbach, der als Hardliner gilt, sah dennoch bei allen Angeklagten eine schwere Schuld gegeben. Zwar hielt er ihnen zugute, dass sie auf einen Missstand aufmerksam machen wollten: Den Leerstand, den das Bezirksamt ignorierte. „Aber hier wurde die Grenze des Protests zur Selbstjustiz überschritten“, sagte er. Er räumte ein, dass eine individuelle Tatbeteiligung kaum festgestellt werden konnte – lediglich das Werfen von Putz oder einem Zollstock konnte Einzelnen zugeordnet werden. Für Halbach spielte das jedoch eine untergeordnete Rolle: Alle hätten einen gemeinsamen Plan verfolgt. „Jeder wollte hier als Hausbesetzer auftreten“, sagte er.

Die AnwältInnen halten die Beweisführung für unzureichend und kündigten an, in Revision zu gehen. Der Verteidiger Matthias Wisbar sagte: „Die Kammer hat ein Zeichen gesetzt, dass eine militante Hausbesetzung durchaus existenzbedrohende Folgen für die Akteure haben kann.“

5 Dec 2016

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Katharina Schipkowski

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