taz.de -- Internationaler Hurentag: Berlins Bordelle sind bedroht

In Berlin sehen Sexarbeiter*innen durch eine Gesetzesnovelle ihre Existenz bedroht. Am 2. Juni protestieren sie auch dagegen.

Bild: Prostituierte sollen künftig einen speziellen Berufsausweis besitzen

Zum 1. Juli tritt das Prostitutionsschutzgesetz in Kraft. Vor allem Berliner Bordellen und den Sexarbeiter*innen der Stadt gehe es an den Kragen, beklagen Kritiker*innen.

„Das hat dramatische Auswirkungen auf die Gewerbestruktur“, erklärt Simone Wiegratz vom Verein Hydra, einer Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen. Etwa 80 Prozent der Einrichtungen in der Stadt seien Wohnungsbordelle, die bisher unter keine gewerblichen Regelungen fielen.

Mit dem neuen Gesetz würden diese Orte baurechtlichen Vorschriften unterworfen. „Die werden die meisten wohl nicht erfüllen“, glaubt Emy Fem, feministische Sexarbeiterin und Aktivistin. Häufig mieteten Sexarbeiter*innen gemeinsam Wohnungen an. Die müsste man dann erst einmal umbauen, um den Gesetzesbestimmungen zu entsprechen. „Ziemlich unmöglich, die Vermieter davon zu überzeugen“, glaubt Emy Fem.

In Abhängigkeit gedrängt

Sie bedauert, dass besonders Wohnungsbordelle von der Gesetzesnovelle bedroht würden. „Gerade in diesen selbstverwalteten Arbeitswohnungen sind Sexarbeiter*innen am unabhängigsten. Das sollte ein Gesetz fördern. Stattdessen drängt es uns in Abhängigkeiten.“ Abgesehen von den Wohnungsbordellen sei das Arbeitsfeld außerdem zu divers, um es einheitlichen Regelungen zu unterwerfen, meint Wiegratz.

Das von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz soll den Worten der Befürworter*innen folgend das Prostitutionsgewerbe regulieren und Sexarbeiter*innen schützen. Besonders die Verwendung des Wortes Schutz im Gesetzesnamen kritisiert Emy Fem als Farce. Das Gesetz gehe an den unterschiedlichen Lebensrealität der Betroffenen vorbei und bewirke eher das Gegenteil.

„Prostituiertenausweis“

Die Regelungen sieht neben den Regeln zu Prostitutionsstätten obligatorische Gesundheitsberatungen und eine Anmeldepflicht vor. Bisher hätte die Meldung der selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt genügt, erklärt Wiegartz von Hydra. Sexarbeiter*innen sollen zudem künftig einen Prostitutiertenausweis tragen.

„Die ohnehin große Stigmatisierung der Berufsgruppe wird dadurch nochmal erhöht“, glaubt Wiegratz. „Man unterwirft die Menschen Kontrollen, anstatt sie zu bestärken.“ Erfahrungen aus anderen Ländern hätten außerdem gezeigt, dass das angestrebte Ziel, nämlich Opfer von Menschenhandel zu schützen, nicht durch eine Registrierung erreicht werde.

Die Registrierung macht auch Emy Fem Sorge: „Das Stigma ist groß. Es gibt viele, bei denen Familie und Freunde nichts von der Arbeit wissen. Da ist es aboslut notwendig, anonym zu bleiben.“ Hier liege auch das Problem mit dem Ausweis, der das Risiko eines ungewollten Outings erhöhe. Viele würden durch die Pflicht zur Registrierung in die Illegalität gedrängt, glaubt auch Wiegartz. „Diese Personengruppe wird dann auch für uns als Beratungseinrichtung unerreichbar.“

Zuständig für die Umsetzung des Bundesgesetzes in Berlin ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Mitte Mai habe man die Federführung erhalten, so Sprecher Christoph Lang.

2 Jun 2017

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Anne Pollmann

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