taz.de -- Bericht der Antidiskriminierungsstelle: Allein gegen den Sachbearbeiter

Migranten, Menschen mit Behinderung, Frauen und Ältere werden systematisch benachteiligt. Jobcenter verstärken dieses Klima zusätzlich.

Bild: Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, sind häufig Schikanen ausgesetzt

Berlin taz | Die junge Frau bezog Hartz-IV-Leistungen und erschien mit Kopftuch im Jobcenter. Dort drohte man der Muslima mit Kürzungen der Leistungen, wenn sie ihr Kopftuch nicht abnehme. Das Argument: Aufgrund des Tuches sei sie schwer in Arbeit vermittelbar.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kennt man ähnliche Fälle aus den Jobcentern. „Es kommen Beleidigung, Beschimpfung und unfreundliches Verhalten vor. Es gab auch die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung, aus welchen Gründen die Klientin ein Kopftuch tragen wolle, beziehungsweise müsse“, heißt es in einem Zitat des Gleichbehandlungsbüros Aachen, das sich im [1][dritten Bericht] der Antidiskriminierungstelle des Bundes findet.

Grundsätzlich fühlte sich in Deutschland jeder oder jede Dritte in den vergangenen zwei Jahren schon mal diskriminiert, ergab eine repräsentative Befragung. Gut 40 Prozent der Betroffenen, die sich an die Beratungsstellen wenden, berichten dabei über Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Jobvermittlung, teils wegen der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, wegen einer Behinderung, wegen Alters oder Geschlecht.

Gerade weil es Klienten mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmark schwer hätten, müssten die Arbeitsverwaltungen besonders Bewerbern mit familiären Einwanderungsgeschichten „passgenaue Angebote“ machen, sagte am Donnerstag die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, bei der Vorstellung des Berichts. In Wirklichkeit aber verstärken Jobcenter und Arbeitsagenturen Diskriminierungen oftmals noch, anstatt sie abzumildern, so der Bericht. Dies betreffe auch Ältere und Behinderte.

„Ein 50-jähriger Ratsuchender mit Behinderung kritisiert, aufgrund seines Alters von der Arbeitsagentur nur dann eine Umschulung finanziert zu bekommen, wenn er einen festen Arbeitsplatz nachweisen könne, der aus dieser Umschulung hervorgehe“, heißt es in dem Bericht. Die Mutter eines lernbehinderten Schulabgängers einer Förderschule bemängelt, dass der Junge automatisch beim Spezialdienst für Werkstätten lande und keinen Zugang zu einem Berufsberater erhalte.

Eine Erhebung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ), die Teil des Berichts ist, macht für die Diskriminierung in der Arbeitsverwaltung besonders das System der Kennzahlen verantwortlich, das einen hohen Erfolgsdruck in den Jobcentern erzeugt. Man solle die Kennzahlen nicht mehr zur „Zielerreichungskontrolle“ einsetzen, schlug IAQ-Experte Martin Brussig vor.

Der Bericht über Diskriminierung in Deutschland kommt alle vier Jahre heraus. Er wurde von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, von Aydan Özoğuz und der Behindertenbeauftragten Verena Bentele (SPD) vorgestellt.

29 Jun 2017

[1] http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/Gemeinsamer_Bericht_dritter_2017.html?nn=6570036

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Barbara Dribbusch

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