taz.de -- Österreich und die Burka: Mummenschanz und Haifischmann
Seit dem 1. Oktober ist das Verhüllen in der Öffentlichkeit in Österreich verboten. Ein Geschäftsmann will die Strafen für die Frauen zahlen.
Wien taz | High Noon am Wiener Minoritenplatz. Um Punkt 12 taucht am Montag eine Gestalt mit Kürbismaske und einem Poster von Sebastian Kurz auf der Brust vor dem Außenministerium auf. Mehrere Kamerateams und Reporter mit Mikrophonen warten bereits auf diese Mischung aus Aktionskünstler, Vogelscheuche und Faschingsnarr. Kopierte 100-Euro-Scheine auf dem Kurz-Bild deuten an, dass es hier um Geld geht. Hinter der Maske verbirgt sich Rachid Nekkaz, ein 45-jähriger algerisch-französischer Geschäftsmann, der von Außenminister Kurz bestraft werden will.
Es handelt sich um keinen Sado-Maso-Auftritt. Nekkaz hat sich angeboten, für alle Frauen, die in Österreich verschleiert gegen das Gesetz verstoßen, die Strafe zu übernehmen. Seit dem 1. Oktober gilt in Österreich ein Gesetz, das Verhüllung im öffentlichen Raum verbietet. Von der Burka bis zur Clownsmaske und dem Atemschutz. Sebastian Kurz hat das durchgesetzt, um dem Islamismus entgegenzutreten.
Nekkaz hat mit der rechten Hand ein Handy auf sich gerichtet, um die Ereignisse live zu streamen. Er beginnt auf Französisch, sein Anliegen vorzutragen. Um die individuelle Freiheit gehe es ihm. Auf Drängen der Journalisten setzt er in holprigem Englisch fort: „I am very happy to be in Vienna to show that there are civil rights“.
300.000 Euro habe er in anderen Ländern bereits bezahlt, hat er vorher einer Boulevardzeitung zu Protokoll gegeben: „Zwei, drei vier Millionen sind aber für mich auch kein Problem“. Frauen, die an französischen Stränden mit Burkinis aufgegriffen wurden und Verschleierte in Belgien haben von den Spendierhosen des Philanthropen profitiert. Das Gesetz wolle er respektieren – und zahlen. Für Verschleierte in Banken, Schulen, Einkaufszentren wolle er sich aber nicht einsetzen: „Da bin ich aus Sicherheitsgründen für ein Verbot“. Aber auf der Straße dürfe man „einer Frau die Kleidung ihrer Wahl nicht verbieten“.
Bei Kälte ist ein Schal erlaubt. Aber wann beginnt Kälte?
Österreichs Polizei zeigt sich von dem neuen Gesetz überfordert. Journalistinnen von Tageszeitungen, die im Niqab die Probe aufs Exempel machen wollten, entkamen ohne Bussgeld, ernteten aber böse Blicke und Beschimpfungen von Passanten. Laut Polizei gibt es bisher eine Handvoll Anzeigen. Aber nicht Burkas und Niqabs sind es, die den Polizisten Probleme bereiten. Drei Musiker, die täglich vor dem Museumsviertel aufspielen, wurden verwarnt. Solange sie spielen, dürfen sie maskiert bleiben – „künstlerische Darbietung“. Sie dürfen sich aber nicht „als Pferde“ von ihrem Platz entfernen.
Schlagzeilen machte ein Student im Haifischkostum, der für einen neuen McShark-Store warb. Nach einer Anzeige von Passanten musste die Polizei einschreiten und erzwang die Abnahme der Maske. Strafe muss er wahrscheinlich nicht zahlen, wenn er nachweisen kann, dass er im Auftrag eines Arbeitgebers aufgetreten ist. Unterschiedlich verfuhren Polizisten mit Radfahrern, die ihre Mundpartie gegen den kalten Wind mit einem Schal verhüllten. Bei Kälte ist das laut Gesetz erlaubt. Aber wann Kälte beginnt, hat der Gesetzgeber zu definieren versäumt.
Manfred Reinthaler von der Polizeidirektion Wien spricht von „gewissen unklaren Situationen, Graubereichen, die noch einer Auslegung bedürfen“. Die Wiener Polizei macht sich jetzt daran, „mögliche Sachverhalte“ anhand bisher aufgetauchter Vorfälle aufzulisten, um sie rechtlich einzuschätzen. Eine Liste von rund zwanzig Beispielen soll den Polizisten im Außendienst als Orientierungshilfe dienen. Maskottchen wie der Polizeibär, aber auch Weihnachtsmänner, sollen jedenfalls toleriert werden.
Rachid Nekkaz wurde zwar nicht von Sebastian Kurz persönlich bestraft, doch die Polizei wurde vorstellig und nahm ihn auf die Wache mit. Wenig später kam er mit einem Strafzettel über fünfzig Euro zurück – unverhüllt. Kommende Woche will er wieder maskiert auftreten.
10 Oct 2017
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