taz.de -- Kommentar Präventionsgesetz: Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Noch ist unklar, ob die Präventionsbeauftragten Externe sein werden oder Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen, die das Amt nebenbei ausüben.
Bild: Auslöser des Missbrauchs-Präventionsgesetzes: übergriffiges Kirchenpersonal
Ahrensburg taz | Ja, es ist eine gute Idee, ein solches Gesetz zu erlassen: ein Missbrauchs-Präventionsgesetz, wie es die Synode der evangelischen Nordkirche jetzt beschloss, um sexualisierte Gewalt sowie subtile Übergriffe zu erschweren und systematisch zu ahnden.
Nun könnte man einwenden, dieses Gesetz komme nach Jahrzehnten, letztlich Jahrtausenden ungestraften Missbrauchs durch kirchliches Personal anno 2018 reichlich spät. Tatsächlich kommt es aber – und das ist das Unglaubliche, fast Zynische daran – für deutsche Verhältnisse exorbitant früh. Denn die Nordkirche ist die erste evangelische Landeskirche bundesweit, die ein solches Gesetz beschloss.
Akut ist das zwar den lange vertuschten Ahrensburger Missbrauchs-Fällen geschuldet, in deren Folge Hamburgs Bischöfin Maria Jepsen 2010 zurücktrat. Da dies aber keine Einzelfälle waren, täten die übrigen Landeskirchen gut daran, schnell nachzuziehen.
Das würde auch die Glaubwürdigkeit der Kirche insgesamt stärken. Denn ein solches Gesetz hat große Symbolwirkung, indem es sagt: Ja, wir als Institution haben ein Problem und schaffen klare Strukturen, um es zu beheben. Zusätzlich zeigt so ein Gesetz sehr deutlich, was gesamtgesellschaftlich geduldet wird und was nicht.
Abzuwarten bleibt allerdings, wie das Papier – von einem Kirchensprecher selbst als „möglicherweise unvollständig“ bezeichnet – umgesetzt wird. Denn noch ist unklar, ob die künftigen Präventionsbeauftragten Externe sein werden oder Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen, die das Amt neben ihrer regulären Arbeit ausüben.
Potenzielle Opfer vertrauen eher Externen
In letzterem Fall blieben sie Teil der Hierarchie, vielleicht sogar dem Beschuldigten oder Täter unterstellt. Und selbst wenn man diesen Menschen zusicherte, dass sie „weisungsfrei“ seien und von dem Chef, gegen den sie eventuell vorgingen, nicht behindert werden dürften: Ein ungutes Gefühl bliebe.
Ganz abgesehen davon, dass potenzielle Opfer einem Externen sicher eher vertrauen als einem Kollegen, der Teil des Systems ist, unter dem man leidet.
6 Mar 2018
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