taz.de -- Verfassungsgericht befasst sich nicht: Trans* Mann gilt weiter als Mutter

Ein trans* Vater, der ein Kind geboren hat, gilt als Mutter. So entschied der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht will sich nicht befassen.

Bild: Strukturelle Transfeindlichkeit schade dem Kindeswohl, kritisiert der Bundesverband Trans*

BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat es ohne BegrĂĽndung abgelehnt, sich mit der Beschwerde eines Berliner trans* Vaters zu befassen. Dieser wollte ein Urteil des Bundesgerichtshofs anfechten, nach dem er in der [1][Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter eingetragen ist, nicht als Vater].

So hatte es das Standesamt gehandhabt. Der Mann war rechtlich dagegen vorgegangen und scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg über das Kammergericht Berlin und im Juli 2017 auch beim Bundesgerichtshof.

Der Bundesverband Trans* kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sprecher Sascha Rewald kritisiert, die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde sei „ein Ausdruck von struktureller Transfeindlichkeit“. Er bemängelt zudem, dass von den vier mit dem Fall befassten Instanzen keine direkt das Gespräch mit dem betroffenen Mann gesucht habe.

Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland sei bislang unzureichend geklärt. „Das setzt trans* Familien einer erhöhten Gefahr von Diskriminierung aus.“ Rewald fordert, dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden. „Dies ist insbesondere auch im Interesse der Kinder.“ Rewald kündigt an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

25 Jun 2018

[1] /Urteil-zu-geschlechtlicher-Elterndefinition/!5450194

AUTOREN

Malte Göbel

TAGS

Gender

Trans

Transgender

Eltern

Transgender

Justiz

Dritte Option

Sexualität

Gender

Transgender

ARTIKEL ZUM THEMA

Petition fĂĽr sexuelle Selbstbestimmung: Gleiches Recht fĂĽr jedes Geschlecht

Die Bundesvereinigung Trans* sammelt Unterschriften für das dritte Geschlecht – ohne Attest. Die Petition starteten sie vor dem Bundestag.

Bundesvereinigung Trans* über WHO: „Die Entscheidung ist ein Meilenstein“

Die Weltgesundheitsorganisation streicht Transsexualität von der Krankheitsliste. Das reicht noch nicht, findet BV-Trans*-Vorstand Wiebke Fuchs.

Gerichtsbeschluss zum dritten Geschlecht: Vielfalt gegen die Norm

Die Welt ist nicht binär, sondern divers: Das erkennt nun das Bundesverfassungsgericht an. Es füllt eine seit Jahren bestehende Leerstelle.

Urteil zu geschlechtlicher Elterndefinition: Transmann muss Mutter sein

Ein Transsexueller bekommt ein Kind und will als Vater eingetragen werden. Der Bundesgerichtshof entschied nun: Wer gebiert, gilt als Mutter.