taz.de -- Entschädigung für Atomkonzerne: Millionen für RWE und Vattenfall
Der Bundestag setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um: Die Energiekonzerne werden für den Atomausstieg entschädigt.
Bild: Der Atomausstieg in Aktion: Abriss des AKW Mühlheim-Kärlich
Berlin dpa | Für den [1][2011 beschlossenen Atomausstieg] erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall eine millionenschwere Entschädigung. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember 2016 entschieden, dass die Stromkonzerne für bereits [2][getätigte Investitionen und für verfallene Strom-Produktionsrechte entschädigt werden müssen].
Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition beschlossen, zum Jahr 2022 aus der Atomenergie auszusteigen. Diese Entscheidung führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun Kraftwerke wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart.
Die Höhe der jetzt beschlossenen Entschädigung kann allerdings erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einer Betrag „im oberen dreistelligen Millionenbereich“.
Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht Eon bisher keine Entschädigung zu, weil die Reststrommengen bis zum endgültigen Atomausstieg wohl noch auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. Der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht [3][in Karlsruhe geklagt].
29 Jun 2018
LINKS
[1] /Bundestag-beschliesst-Atomausstieg/!5117431
[2] /Atomausstieg-nach-Fukushima/!5363381
[3] /Konzerne-klagen-gegen-den-Atomausstieg/!5283384
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Streit um Entschädigung für Atomausstieg: Etappensieg für Vattenfall
Das Schiedsgericht der Weltbank urteilt über Schadensersatz wegen des deutschen AKW-Aus. Es hält sich für interne EU-Konflikte zuständig.
Marode belgische Atomkraftwerke: Trotz Risse dürfen sie weiterstrahlen
Die deutsche Reaktor-Sicherheitskommission hat keine Einwände gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2 und Doel 3. Ein breites Bündnis sieht das anders.
Gesetzesnovelle zu Atomkraft: Wohl keine kürzeren Laufzeiten
Die Atomgesetznovelle soll im Bundestag verabschiedet werden. Sie kommt voraussichtlich ohne die geforderten Änderungen.
Kritik an Atomgesetz: Zu viel Geld für AKW-Betreiber
Experten halten die Entschädigungen für AKW-Betreiber für zu hoch. Es gibt Forderungen, die Stromübertragung an norddeutsche Reaktoren zu verbieten.
Kommentar Urteil zum Atomausstieg: Geschenke sind nicht einklagbar
Karlsruhe verweigert den Atomkonzernen die geforderten Milliarden. Wenn die Politik sich geschickt anstellt, muss sie gar keine Entschädigung zahlen.