taz.de -- Kommentar zur Abschiebung von Sami A.: Den Rechtsstaat aushalten
Ein Islamist wurde trotz Gerichtsverbot abgeschoben und soll nun auf Staatskosten zurĂźck dĂźrfen. Das ist kein Irrsinn, sondern Rechtsstaatlichkeit.
Bild: Was sagt eigentlich der Horst dazu?
Der als Gefährder eingestufte Islamist Sami A. wurde am Freitag abgeschoben, obwohl ein Gericht am Donnerstag genau das verboten hatte. Jetzt fordern die Richter, dass der Mann auf Staatskosten zurßckgeholt wird. Ja, dieser Fall wirft Fragen auf. Eine davon lautet: Ist das nicht totaler Irrsinn, der den Rechtspopulisten in die Hände spielt?
Irrsinnig ist zunächst, dass die Fakten seit einem [1][Bericht der WAZ im Jahr 2012] bekannt sind: Sami A. war um die Jahrtausendwende sieben Monate in Pakistan, er soll dort âein Leibwächterâ des Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein. Er stand im Verdacht, zwei junge Muslime radikalisiert zu haben, die später [2][als Teil der DĂźsseldorfer Al-Qaida-Zelle verurteilt] wurden.
Ermittlungen gegen ihn waren aber eingestellt worden. Und eine Abschiebung in sein Heimatland Tunesien war von Gerichten untersagt worden, weil ihm dort Folter drohe. Daran hatte sich bis Freitag wenig verändert. AuĂer dass der Mann nicht mehr als âein Leibwächter bin Ladensâ beschrieben wird, sondern mittlerweile in fast allen deutschen Medien als âder Leibwächterâ.
Eine Petitesse? Nein, sondern die Folge einer monatelangen Kampagne der Bild, die den Fall zum Exempel fĂźr eine fehlgeleitete Asylpolitik stilisiert. Immer nach dem Motto: Wenn man den schon nicht abschieben kann, wen dann? Ein gefundenes Fressen fĂźr die Extremvereinfacher der AfD und fĂźr Innenminister Horst Seehofer, der die Abschiebung des Mannes seit Monaten Ăśffentlich vorantreibt.
Die normale Komplexität des Rechtsstaates
Ohne Zweifel: Sami A. ist kein Unschuldslamm. Man kann gut nachvollziehen, warum die SicherheitsbehĂśrden zu dem Schluss kommen, es wäre besser, wenn er nicht in Deutschland leben wĂźrde. Aber dieses Land zeichnet sich eben auch dadurch aus, dass das BedĂźrfnis, einen potenziellen Gefährder loszuwerden, nicht allein ausschlaggebend ist. Schon gar nicht, wenn ihm nach einer Abschiebung Folter droht. Und dass Ăźber die Einhaltung dieser MaĂstäbe Gerichte wachen.
Es ist also kein Irrsinn, sondern die ganz normale Komplexität eines Rechtsstaates, die man aushalten muss. Auch wenn dessen Urteil im Einzelfall unbefriedigend erscheinen mag.
Zum GlĂźck stellte [3][Justizministerin Katarina Barley (SPD) am Sonntag auf Twitter klar]: âEs muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.â
Dem ist nichts hinzuzufĂźgen. AuĂer, dass so ein klares Statement eigentlich als Erstes von dem hätte kommen mĂźssen, der in den Fall involviert ist: Horst Seehofer. Der aber schweigt.
16 Jul 2018
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[3] https://twitter.com/katarinabarley/status/1018431517670993920
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