taz.de -- Kolumne Nullen und Einsen: Gebt mir einen Datenspendeausweis!

Angehörige dürfen die Chats von Verstorbenen einsehen. Mir ist nicht wohl bei dem Gedanken. Nicht wegen der Toten. Sondern wegen der Lebenden.

Bild: Wem gehört das digitale Ich, wenn das nichtdigitale nicht mehr da ist?

Wenn ich über Messenger kommuniziere, lasse ich gewisse Themen und Reizwörter lieber weg. Der nächste Datenskandal kommt bestimmt und es soll ja alles schön legal bleiben (tut es natürlich eh, IST KLAR, NE?). Was ich nicht weglasse: Lästereien und Beschwerden über Kolleginnen, Bekannte, Familie sowie Deep Talk über Beziehungs- und sonstige Probleme. Soft-kompromittierendes Material quasi.

Ich sollte damit lieber vorsichtiger sein, denn der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche [1][entschieden], dass Angehörige ein Recht auf die Zugangsdaten von verstorbenen Facebook-Nutzerinnen haben. Bisher wurden solche Accounts, sofern Facebook vom Tod wusste, entweder gelöscht (das kann man in den Einstellungen so regeln) oder quasi eingefroren.

„Gedenkzustand“ heißt das, ein vorher festgelegter „Nachlasskontakt“ hat dann einen [2][sehr eingeschränkten Zugriff], kann etwa neue Freundschaftsanfragen pietätvoll beantworten, aber eben keine Nachrichtenverläufe einsehen. Facebook verkauft das als Schutz der Privatsphäre, sein Interesse ist klar: Wenn die Nutzerinnen sich nicht sicher sein können, dass ihre Chats privat bleiben, gehen sie vielleicht lieber woandershin.

Mir ist nicht wohl mit dem BGH-Urteil. Weniger wegen der Toten, die sind ja tot. Aber wegen der Lebenden. Denn es ist ja gut möglich, dass die Chatpartnerinnen auch mit den Angehörigen bekannt sind, aber nicht unbedingt auf eine gute Art. Und dass diese Angehörigen sich auf die Suche nach Fremdgehgeständnissen, Drogengeschichten oder anderen kleinen Schweinereien machen, halte ich für eine konkretere Bedrohung, als dass der Staat oder Firmen bei uns „mitlesen“. Wenig motiviert so stark wie private Verwerfungen.

Klar: Wenn, wie im vor dem BGH konkret verhandelten Fall, eine Person unter ungeklärten Umständen ums Leben kommt, Suizid dabei nicht ausgeschlossen ist und die Facebook-Chatprotokolle bei der Klärung dieser Frage weiterhelfen können – ja, dann sollte es bitte eine Möglichkeit geben, diese auch einzusehen. Aber warum nicht von einer neutralen Instanz, die dabei nicht en passant Privates über gemeinsame Bekannte erfährt?

In Artikeln zum Urteil wurden die Chats gern mit Briefen verglichen, die ja auch nach dem Tod gelesen werden können. Das stimmt – und auch nicht. Digitale Kommunikation ist nicht einfach die Fortführung der alten Schriftkorrespondenz mit anderen Mitteln. Chats ersetzen auch Telefonate und Gespräche, also Verbalkommunikation, oder sie schaffen völlig neue Zusammenhänge.

Sie werden als flüchtig und, ja, als privat wahrgenommen und es wäre wesentlich entspannter, wenn das auch so bliebe. Testamentarisch löschen lassen will ich meine digitalen Ichs nämlich eigentlich nicht, und einer Instanz würde geradezu gern Zugriff gewähren: Linguistinnen, Soziologinnen und Historikerinnen, die in 100 Jahren das Leben, Reden und Wirken unserer frühdigitalen Gesellschaft erforschen.

Ich vermache mein Inneres der Wissenschaft. Gebt mir einen Datenspendeausweis!

18 Jul 2018

[1] /BGH-Urteil-zum-digitalen-Erbe/!5521897

[2] https://www.facebook.com/help/1568013990080948?helpref=faq_content

AUTOREN

Michael Brake

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