taz.de -- Nach Tunesien abgeschobener Islamist: Sami A. kommt vorerst aus Haft
Die Abschiebung von Sami A. war unrechtmĂ€Ăig, doch Tunesien will ihn nicht nach Deutschland zurĂŒckfĂŒhren. Jetzt ist er vorlĂ€ufig frei.
Bild: Sami A. wurde nach Tunesien abgeschoben, jetzt kam er frei
Tunis dpa | Der [1][mutmaĂlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A.] kommt zunĂ€chst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mitteilte, wurde seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem FuĂ, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.
Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saà seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulĂ€ssig sei. Die Richter rĂŒgten die Aktion als âgrob rechtswidrigâ. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die AuslĂ€nderbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10. 000 Euro [2][aufgefordert, Sami A. spĂ€testens bis zum nĂ€chsten Dienstag zurĂŒckzuholen].
Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurĂŒckzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von StaatsbĂŒrgern im Fall von TerrorvorwĂŒrfen in einem anderen Land grundsĂ€tzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als GefĂ€hrder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.
Die AnwĂ€ltin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine GrĂŒnde gesehen, die gegen eine RĂŒckkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, mĂŒsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklĂ€rte Seda Basay-Yildiz.
27 Jul 2018
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