taz.de -- Diskussion zu Polizeiwillkür: Wer kontrolliert die Polizei?

Racial Profiling, eingestellte Ermittlungen: Die Kampagne für Opfer rassistischer Gewalt diskutiert am Samstag über eine Kontrollinstanz für die Berliner Polizei.

Bild: Demonstrant bei einer Kundgebung gegen Racial Profiling im Görlitzer Park 2013

„Wir sind vor dem Tod geflohen und fanden nichts als den Tod“. So beschrieb die Irakerin Zaman Gate im Mai ihre Situation in Berlin. Der Tod kam am 27. September 2016, als Polizisten ihren Mann Hussam Fadl erschossen. Die Beamten waren in eine Flüchtlingsunterkunft gerufen worden, weil ein Bewohner Fadls sechsjährige Tochter sexuell belästigt hatte.

Als der Verdächtige schon verhaftet war, tauchte der aufgebrachte Vater auf. Einige der Beamten wollen bei ihm ein Messer gesehen haben. Sie schossen Fadl in den Rücken; er starb am Folgetag im Krankenhaus. Die Polizisten beriefen sich auf Notwehr, die Staatsanwaltschaft glaubte ihnen, ein Jahr später wurden die Ermittlungen gegen die Beamten eingestellt.

Kein Einzelfall: Seit 2013 starben in Berlin 5 Menschen durch Polizeischüsse. Anschließende Ermittlungen wurden fast immer eingestellt. Hinzu kommen als diskriminierend empfundene Polizeipraktiken wie Racial Profiling, willkürliche Festnahmen, Beleidigungen und voreingenommene Ermittlungen.

Diese betreffen besonders häufig marginalisierte Gruppen: MigrantInnen und Menschen, die als solche wahrgenommen werden, Sinti und Roma, Obdachlose oder psychisch auffällige Personen.

Opfer kriminalisiert

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP Berlin) hat seit dem Jahr 2000 allein in Berlin über 200 Berichte zu mutmaßlichem polizeilichen Fehlverhalten dokumentiert. Wer meint, von der Polizei zu Unrecht verletzt, verhaftet oder beleidigt worden zu sein, kann nur bei der Polizei selbst Anzeige erstatten. Häufig reagiert diese mit einer Gegenanzeige. Während die Ermittlungen gegen PolizistInnen dann oft ins Leere laufen, werden Opfer und UnterstützerInnen kriminalisiert. Der Bedarf an einer effektiven Kontrollinstanz ist also groß.

Der Berliner Senat plant, einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten „zur Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns“ einzurichten. Vorbild ist das Land Rheinland-Pfalz, wo es bereits einen Bürgerbeauftragten gibt. Allerdings ist das bisher eine Absichtserklärung geblieben, einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Die Frage ist zudem, ob das reicht.

Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt begrüßt die geplante Stelle, befürchtet aber, dass sie „keinen Plan“ haben wird. Er verweist ebenfalls auf Rheinland-Pfalz, wo der Bürgerbeauftragte eher von Polizist*innen in Anspruch genommen werde. Basu wünscht, dass die geplante Stelle eher mit Gruppen der Zivilgesellschaft zusammenarbeite. Die Beschwerdestelle solle Akteneinsicht bekommen, Berichte für die Staatsanwaltschaft vorlegen können und auch unabhängig die Polizeiarbeit untersuchen können.

Todesfälle vor Gericht

Vor allem von der Polizei verursachte Todesfälle sollten automatisch vor Gericht landen, findet Basu. Zaman Gate und ihre UnterstützerInnen mussten sich selbst auf Spurensuche begeben. Und fanden heraus, dass ZeugInnen und einige der beteiligten Beamten kein Messer gesehen hatten. Zwar war eines sichergestellt worden, aber es trug keine Fingerabdrücke Fadls. Gate konnte schließlich erreichen, dass die Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen aufnehmen muss.

Am Samstag will KOP in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis kritischer JuristInnen an der Humboldt-Universität die Möglichkeiten einer unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle in Berlin erörtern. ReferentInnen sind Eric Töpfer und Susan Hutson. Töpfer ist Redakteur der Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei des Cilip-Instituts. Er soll einen Überblick über bereits existierende unabhängige Beschwerdestellen in Deutschland geben und darlegen, warum Betroffene rassistischer Polizeigewalt sich bislang nicht an diese wenden.

Die Juristin Susan Hutson aus den USA arbeitet in einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle in New Orleans. An der anschließenden Debatte werden auch VertreterInnen der Roma-Organisation Amaro Foro, der Oury Jalloh Initiative und der Berliner Obdachlosenhilfe teilnehmen.

Die Veranstaltung findet am 17. November um 15 Uhr im Senatssaal der HU Berlin auf Deutsch und Englisch statt.

16 Nov 2018

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Darius Ossami

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