taz.de -- Gastkommentar Geheimdienstkontrolle: Entmystifiziert die Spione

Bei der demokratischen Kontrolle ĂŒber deutsche Nachrichtendienste ist noch viel zu tun. Das zeigt ein Vergleich mit anderen LĂ€ndern.

Bild: UngenĂŒgend: Anhörung durch das Kontrollgremiums des Bundestages

Die PrĂ€sidenten der drei Nachrichtendienste des Bundes standen neulich den Kontrolleuren im Bundestag in öffentlicher Sitzung [1][Rede und Antwort] – zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Regierung sieht darin einen wichtigen Erfolg der Reform von 2016. Diese hat die AuslandsaufklĂ€rung des BND gesetzlich klarer verankert und die parlamentarische Kontrolle gestĂ€rkt.

Die jĂ€hrliche Anhörung von Bundesnachrichtendienst, Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz und MilitĂ€rischem Abschirmdienst diene dazu, so der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Armin Schuster, die Dienste zu entmystifizieren. Um nicht zum jĂ€hrlichen Wunschkonzert der Spione zu verkommen, sollte die Recht- und VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit nachrichtendienstlicher TĂ€tigkeiten dort mehr im Fokus stehen. Das ist das KerngeschĂ€ft der Kontrolle und hier besteht großer Entmystifizierungsbedarf.

Denn es ist ein Mythos, dass Deutschland weltweit vorbildhafte Regelungen und Kontrollinstrumente fĂŒr die Nachrichtendienstkontrolle hat. Viele andere LĂ€nder verfolgen deutlich ambitioniertere AnsĂ€tze bei der gesetzlichen Regelung und praktischen Kontrolle nachrichtendienstlicher KommunikationsĂŒberwachung.

WĂ€hrend hierzulande noch das Bundesverfassungsgericht darĂŒber entscheidet, ob das Fernmeldegeheimnis auf deutsches Hoheitsgebiet beschrĂ€nkbar ist, hat man in den Niederlanden bereits erkannt, dass es zeitgemĂ€ĂŸer und sauberer ist, bei der massenhaften KommunikationsĂŒberwachung keine Unterscheidung mehr zwischen In- und AuslĂ€ndern vorzunehmen.

Zweitens ist es zwar wichtig, dass Nachrichtendienste auf neueste Technik zurĂŒckgreifen können. Dies sollte dann aber genauso fĂŒr die Kontrolleure gelten. In Frankreich, den Niederlanden, Norwegen und in der Schweiz haben die Kontrollgremien bereits einen direkten digitalen Zugriff auf die von den Nachrichtendiensten erhoben Kommunikationsdaten sowie deren Überwachungsprogramme. Damit sind sie nicht mehr davon abhĂ€ngig, nur die Unterlagen prĂŒfen zu können, die ihnen die Dienste vorlegen. Die KontrolleurInnen können damit die Einhaltung von Datenschutzregeln ungehindert und in grĂ¶ĂŸerem Umfang als bisher ĂŒberprĂŒfen.

In Schweden wird dieser Zugang beispielsweise dazu genutzt, statistische Abweichungen bei der Löschung von Daten zu erkennen. Dort, wo es auffÀllige Abweichungen gibt, wird dann genauer kontrolliert. Auch DÀnemark arbeitet daran, die knappen Mittel der Kontrolle mittels Big Data Analytics besser auf Schwachstellen im System zu konzentrieren.

ZustÀndigkeit ungeklÀrt

Drittens haben letzte Woche Kontrollgremien aus fĂŒnf europĂ€ischen LĂ€ndern einen gemeinsamen Fahrplan fĂŒr eine „StĂ€rkung der Aufsicht ĂŒber den internationalen Datenaustausch zwischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten“ veröffentlicht.

Die wachsenden Möglichkeiten, gigantische Mengen an Daten international zu tauschen und nahezu in Echtzeit in gemeinsame Dateien einzuspeisen, macht die unzureichende Vernetzung nationaler Kontrollgremien zu einem gehörigen Demokratiedefizit. Ein wachsender Teil des Regierungshandelns wird nicht oder nur unzureichend kontrolliert.

Der Verbund europĂ€ischer Kontrolleure sammelt dazu Ideen zur StĂ€rkung externer Kontrollmechanismen. Deutsche Kontrolleure sind explizit eingeladen, sich in diesen Verbund einzubringen. Wer aber soll diesem Wunsch eigentlich nachkommen? Das Parlamentarische Kontrollgremium, das UnabhĂ€ngige Gremium, die G10-Kommission oder der stĂ€ndige BevollmĂ€chtigte fĂŒr die Nachrichtendienstkontrolle?

Parlamentarisches SelbstverstÀndnis

Viertens: Andere LĂ€nder sind weniger restriktiv, wenn es darum geht, nationalen KontrolleurInnen Zugang zu Informationen eines internationalen Kooperationspartners zu gewĂ€hren. WĂ€hrend der G10-Kommission der Zugang zu den Selektoren der NSA selbst nach dem Gang nach Karlsruhe verwehrt blieb, wird den norwegischen und amerikanischen KontrolleurInnen mittlerweile im Regelfall dieser Zugang gewĂ€hrt. Das hat viel mit dem SelbstverstĂ€ndnis der Parlamente zu tun. So wĂŒrde sich der amerikanische Kongress durch die deutsche Bundesregierung wohl kaum einschrĂ€nken lassen.

FĂŒnftens sollte man sich, wie Kanada, bei der Kontrolle kĂŒnftig eher auf die nachrichtendienstlichen TĂ€tigkeiten als auf die ausfĂŒhrenden Behörden konzentrieren. Das wĂŒrde dann ĂŒbrigens auch der Formulierung des Grundgesetzes entsprechen: Der Bundestag hat ein Gremium fĂŒr die Kontrolle der nachrichtendienstlichen TĂ€tigkeiten des Bundes zu bestellen. Bislang stehen aber nur der BND, das BfV und der MAD im Fokus. Da stellt sich die Frage, ob die nachrichtendienstlichen TĂ€tigkeiten anderer Behörden, wie das Kommando FernmeldeaufklĂ€rung der Bundeswehr, die vielfĂ€ltigen Vorfeldermittlungen durch das Bundeskriminalamt oder etwaige offensive Cybermaßnahmen neuer Behörden nicht genauso als nachrichtendienstliche TĂ€tigkeiten des Bundes kontrolliert werden sollten.

Kontrollgremien? Fehlanzeige

Der [2][Fortschritt der Überwachungstechnologie] und die Innovationen in anderen Demokratien zeigen, dass man sich in Deutschland nicht auf der ohnehin umstrittenen Reform von 2016 ausruhen sollte. Vielmehr sollten die weiterreichenden Befugnisse bei den deutschen KontrolleurInnen jetzt Wettbewerbslust entfachen.

Dass in Deutschland noch einiges an Reformbedarf besteht, gab letzte Woche auch der UN-Sonderberichterstatter fĂŒr das Recht auf PrivatsphĂ€re im Anschluss an seinen Deutschlandbesuch zu Protokoll: „Deutschland scheinen Kontrollgremien zu fehlen, die ausreichend befĂ€higt und ausgestattet sind, um bei den Diensten jederzeit ohne Vorwarnung anzuklopfen und insbesondere die technischen Systeme stichprobenhaft eigenstĂ€ndig zu prĂŒfen.“

25 Nov 2018

[1] /Geheimdienstchefs-sprechen-ueber-Plaene/!5551239

[2] /Schwerpunkt-Ueberwachung/!t5007813

AUTOREN

Thorsten Wetzling

TAGS

Nachrichtendienst

BND

Kontrolle

Parlamentarisches Kontrollgremium

Schwerpunkt Überwachung

BND-AffÀre

Geheimdienst

Schwerpunkt Angela Merkel

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar BND-Kontroll-Gesetz: Mehr regeln, mehr verwirren

Nach all den SpionageaffĂ€ren will die Regierung ihre Agenten besser kontrollieren – sagt sie. Bitte was? Dreimal gelacht.

Kommentar Geheimdienstkontrolle: Gegen das Eigenleben der Dienste

Jeder neue Geheimdienstskandal zeigt, dass mehr Kontrolle nötig ist. Die muss aber unabhÀngig von Regierungsvorgaben funktionieren.

Reaktionen auf BND-AffÀre: Bundestag will mehr Kontrolle

Im Zuge der BND-AffĂ€re fordern Politiker die StĂ€rkung der parlamentarischen Geheimdienstaufsicht. SPD und GrĂŒne: Merkel muss aussagen.