taz.de -- Die Wahrheit: Tanzverbot und Zappelfreiheit

Wie jedes Jahr wurde vor Ostern ein leidiges Thema aufgekocht: Musikalische Arschwackler müssten sich aus religiösen Gründen einschränken.

Bild: Muss am Karfreitag leider geschlossen bleiben: die Osterwiese in Bremen

Es ist schon atemberaubend, was Menschen so alles als freiheitsbeschränkend empfinden. So wurde auch vorige Woche – wie jedes Jahr – mal wieder das Tanzverbot am Karfreitag diskutiert.

Die entsprechende Passage in dem mich als Hannoveraner betreffenden „Niedersächsischen Feiertagsgesetz“ besagt, dass am Karfreitag neben Sportveranstaltungen auch „alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen“ verboten sind, „außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen“.

Das kann man selbstverständlich albern finden. Weil es selbstverständlich albern ist. Aber es ist mindestens so egal wie bescheuert. Weil sich diese religiös begründete Choreophobie – so der psychologisch korrekte Begriff für die Angst vor Tanzveranstaltungen – als Überbleibsel einer unvollständigen Trennung von Staat und Kirche historisch erklären lässt – und keine weiteren Konsequenzen hat.

Niemand – nicht einmal die CSU oder Beatrix von Storch – plant darauf aufbauend, demnächst das Tanzen generell zu verbieten, was mir – das nur nebenbei – angesichts der aktuellen Tanzmusik sehr entgegen käme.

Auch will niemand eine uniformierte Bibel-Polizei auf Streife schicken, um zu kontrollieren, dass auch in Privathaushalten nicht getanzt wird. Man darf halt nur am Karfreitag nicht in Clubs zappeln. Selbst als Tendenz-Anarchist finde ich es vermessen, hier das Wort „Freiheit“ zu bemühen.

Aber beim Missbrauch des Freiheitsbegriffes sind ja auch andere nicht zimperlich. Wenn die Grünen mal kurz einen inhaltlichen Anfall haben und die angesichts der Klimakatastrophe letztlich ja extrem lasche Forderung unterstützen, pro Person nur noch sechs internationale Flüge im Jahr zu erlauben, reagieren Politiker anderer Parteien reflexartig damit, die Bionadebürger als „kleinkarierte Verbotspartei“ zu beschimpfen.

So geschehen von Philipp Amthor, einem greisenhaften 27-jährigen CDU-Bundestagsabgeordneten, der ansonsten morgens beim Zurechtkämmen seiner Alfred-E.-Neumann-Frisur dreimal im Bundesfrisurengesetz nachschaut, ob die Haare auch wirklich so liegen dürfen.

Gesetze, die dafür sorgen sollen, dass die Welt ein bisschen langsamer untergeht, dass Minderheiten etwas weniger diskriminiert, dass Arbeiter etwas moderater ausgebeutet oder Mieten ein klein wenig bezahlbar werden, gelten in konservativen, liberalen und rechtspopulistischen Kreisen als sozialistische, quasi-stalinistische Gängelei.

Aber wenn man Menschen vorschreibt, welche Drogen sie nehmen, welche Kopfbedeckung sie tragen und welche Grenzen sie überqueren dürfen, nimmt der Staat lediglich seine Aufgaben war. In der Gehirnforschung nennt man die Fähigkeit, so paradox denken zu können: „kognitive Dissonanz“.

24 Apr 2019

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Hartmut El Kurdi

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