taz.de -- Nach Diskriminierung in der DDR: Noch keine Lesbe entschädigt
In der DDR war gleichgeschlechtlicher Sex unter 18 verboten. Eine Entschädigung Verurteilter ist möglich. Doch kaum eine lesbische Frau weiß das.
Bild: Symbol der DDR: Palast der Republik
BERLIN taz | Wer von „175ern“ spricht, meint wegen ihrer Sexualität verurteilte Männer. Jahrzehntelang wurden Schwule in der Bundesrepublik [1][nach Paragraf 175 strafrechtlich verfolgt]. Die Sexualität von Frauen hingegen war kein Bestandteil des Paragrafen – anders in der DDR. Dort regelte der Paragraf 151, dass gleichgeschlechtlicher Sex bis zum Alter von 18 Jahren bestraft wurde, auch unter Frauen.
Rund 4.300 Personen, schätzt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, wurden in der DDR nach Paragraf 151 mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, 1988 wurde er ersatzlos gestrichen. 2017 wurden die Verurteilten rehabilitiert und können seitdem beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Entschädigung auf bis zu 3.000 Euro pro Urteil stellen. Nur: Bislang wurde keine einzige Frau für ihre Verurteilung entschädigt.
Das geht aus einer schriftlichen Frage der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws, an das Bundesjustizministerium hervor, die der taz vorliegt. „Bis zum heutigen Tag“, so das Ministerium, habe noch keine Frau einen Antrag auf Entschädigung gestellt – „es konnte daher auch noch keine Entschädigung ausgezahlt werden“.
Erste Cis-Frau
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Entschädigung informiere die Bundesregierung auf ihrer Homepage über die Möglichkeiten, die Menschen haben, die nach den Paragrafen 175 und 151 verurteilt wurden, schreibt das Ministerium. Zudem gebe es etwa Links zur Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS). Doch das reicht nicht, findet Schauws: „Dass auch Lesben diskriminiert und verurteilt wurden, bleibt vollkommen unsichtbar.“
Im öffentlichen Bewusstsein seien vor allem Schwule von homosexueller Diskriminierung betroffen, kritisiert die Grüne. Doch gerade bei der Frage von Rehabilitierung und Entschädigung, fordert sie, „muss sich das ändern“. Die Bundesregierung müsse viel deutlicher auch Lesben ansprechen, etwa über Interessenvertretungen wie den Dachverband „Lesben und Alter“.
Wie viele Frauen unter den geschätzten 4.300 Personen waren, die wegen Paragraf 151 verurteilt wurden, ist umstritten. Doch so oder so: „Ich will, dass die Bundesregierung die Frauen ernst nimmt“, sagt Schauws. Und immerhin: Die aktuelle Antwort des Bundesjustizministeriums ist offenbar in einem Punkt bereits überholt. Eine erste Cis-Frau, so das Bundesamt für Justiz auf Anfrage der taz, habe diesen Monat einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Zu Einzelfällen allerdings könne man keine weitere Auskunft geben.
25 Sep 2019
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