taz.de -- Welttag gegen Gewalt an Frauen: Die Schuldfrage

Ziel war, den Opfern von Gewalttaten besser zu helfen. Deshalb beschloss der Bundestag das Gesetz ĂŒber ein neues Soziales EntschĂ€digungsrecht.

Bild: Sie fordern mehr Schutz: Weltweit gehen Frauen gegen Gewalt – wie hier in Quito – auf die Straße

Im Sommer 2016, erzĂ€hlt Liane Lange*, habe einfach alles gepasst. Sie hatte eine Wohnung in Berlin-Kreuzberg, einen Job in einer Sprachschule, und schließlich lernte sie einen Mann kennen, mit dem sie RadausflĂŒge machte und den Sommer genoss. „Wir haben die ganze Zeit gelacht“, sagt die heute 37 Jahre alte Berlinerin.

Relativ nahtlos zog der Mann bei ihr ein, „das lief anfangs eher ĂŒber ‚Kann ich noch mal bei dir ĂŒbernachten?‘ “, sagt Lange. Nach und nach aber fiel ihr auf, dass er hĂ€ufiger betrunken nach Hause kam. Sie sprach ihn auf seinen Drogenkonsum an, er hatte Ausreden. Doch die Stimmung verĂ€nderte sich, immer wieder gab es Streit.

Nach einigen Monaten rief er sie von unterwegs aus an, nannte sie „dumme Fotze“ und drohte ihr: Sie solle sich gut einschließen. „Und zugleich: eine TĂŒr sei kein Hindernis fĂŒr ihn“, sagt Lange. Sie rief die Polizei an und erzĂ€hlte von der Drohung. „Aber die meinten wörtlich, sie könnten da gar nichts machen, sie seien ja schließlich kein privater Sicherheitsdienst.“

In einer Nacht im September trat ihr damaliger Freund um sechs Uhr frĂŒh ihre verschlossene WohnungstĂŒr ein, drang in ihre Wohnung ein und ging auf sie los. Er zog sie an den Haaren, warf ihren Kopf gegen die Wand und sie aufs Bett. Sie versuchte, ihn wegzutreten, und konnte schließlich die Polizei rufen, die ihn mitnahm.

Tage spĂ€ter bat er um ein GesprĂ€ch. „Ich wollte schon wissen, was da in ihm vorgegangen ist“, sagt Lange. „So kannte ich ihn ja gar nicht.“ Ihm sei klar gewesen, dass es nicht in Ordnung gewesen sei, was er gemacht habe. Als er sie bat, weiter bei ihr ĂŒbernachten zu dĂŒrfen, stimmte sie zu. Die Beziehung sei zwar vorbei gewesen – aber „er hatte weder Geld noch Wohnung, und ich dachte, es ist konfliktfreier, wenn er bei mir im Wohnzimmer schlĂ€ft, als wenn ich wieder Angst haben muss, dass er die TĂŒr eintritt“, sagt Lange. „Ich habe da einen Menschen gesehen, der Hilfe braucht, wenn auch auf freundschaftlicher Basis.“

Ende Oktober aber wurde immer deutlicher, dass die Situation nicht tragbar war. Lange bat ihren Ex-Freund, endgĂŒltig nicht mehr wiederzukommen. „Dann ist er auf mich losgegangen“, sagt sie. Er beschimpfte sie, bespuckte sie und warf sie auf den Boden. Er presste sie gegen die Wand, boxte ihr ins Gesicht und schlug ihr schließlich einen mit MĂŒnzen gefĂŒllten Metallbecher gegen die linke SchlĂ€fe. Lange konnte aus ihrer Wohnung fliehen.

Sie erstattete gegen ihren Ex-Freund Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung und gefĂ€hrlicher Körperverletzung. Parallel beantragte sie ĂŒber ihre AnwĂ€ltin eine finanzielle EntschĂ€digung nach dem OpferentschĂ€digungsgesetz beim Berliner Landesamt fĂŒr Gesundheit und Soziales (Lageso) – denn der Staat ist grundrechtlich dazu verpflichtet, sich fĂŒr den Schutz von Gewaltopfern einzusetzen und diesen einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Das Lageso aber verweigerte die EntschĂ€digung.

Knapp 140.000 Personen in Deutschland wurden 2017 laut polizeilicher Kriminalstatistik Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Mehr als 80 Prozent davon waren Frauen. Dennoch schreibt das Amt in Langes Fall, dass sie eine „wesentliche Bedingung fĂŒr den Eintritt des Schadensfalls“ selbst verschuldet habe: Sie habe sich der Gefahr durch den TĂ€ter und des eventuellen Übergriffs „freiwillig ausgesetzt“. Durch ein „Mindestmaß an Selbstverantwortung“ hĂ€tte sich Lange aus der Situation befreien können. Dem Antrag auf staatliche EntschĂ€digung könne daher nicht entsprochen werden.

Dieser ablehnende Bescheid, kritisiert die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF), sei kein Einzelfall – sondern beispielhaft fĂŒr die diskriminierende Entscheidungspraxis von Behörden und Gerichten im Bereich der OpferentschĂ€digung. Denn trotz der Verpflichtung, sich fĂŒr Gewaltopfer einzusetzen, komme es in FĂ€llen hĂ€uslicher Gewalt in der Praxis oft zu einer „TĂ€ter-Opfer-Umkehr“, so Lea Beckmann von der GFF. „Nach dem Motto: Die Opfer hĂ€tten sich aus der Beziehung lösen und so die Gewalttat verhindern können.“

Strukturelle Ursachen ignoriert

Das Gesetz, kritisiert Beckmann, ignoriere damit die strukturellen Ursachen von Partnerschaftsgewalt. In vielen FĂ€llen schaffen Frauen es etwa aus Angst vor erneuter Gewalt, vor den Folgen fĂŒr die gemeinsamen Kinder oder hĂ€ufig auch wegen finanzieller AbhĂ€ngigkeit nicht, sich endgĂŒltig zu trennen.

„Das heißt aber noch lange nicht, dass sich Frauen die ihnen widerfahrene Gewalt selbst zuschreiben mĂŒssen“, so Beckmann. „Opfern die EntschĂ€digung zu versagen und ihnen die Verantwortung zuzuschreiben, ist Victim Blaming.“ Zudem treten Femizide hĂ€ufig auch als Tötung der derzeitigen oder ehemaligen Partnerin infolge einer Trennung auf.

Das OpferentschĂ€digungsgesetz, das Beckmann kritisiert und das der Hintergrund der Ablehnung des Lageso im Fall von Liane Lange ist, gilt seit Langem als reformbedĂŒrftig. Es basiert auf einem 1950 fĂŒr Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen geschaffenen Versorgungsgesetz und gilt fĂŒr alle FĂ€lle von Gewalt, also zum Beispiel auch Körperverletzung im öffentlichen Raum oder Terror. Gezahlt werden können Versorgungsleistungen wie Heil- oder Krankenbehandlungen, je nach Grad der SchĂ€digung ist auch eine Grundrente möglich.

Auswirkungen des Anschlags auf dem Breitscheidplatz

Anfang des Monats nun beschloss der Bundestag ein Gesetz, das das OpferentschĂ€digungsgesetz ablösen und auf neue gesellschaftliche Entwicklungen reagieren soll: das Gesetz fĂŒr ein Soziales EntschĂ€digungsrecht. Ziel ist es, Opfern von Gewalttaten schneller und zielgerichteter zu helfen. Nach eigener Aussage reagiert die Bundesregierung damit vor allem auf die Auswirkungen des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016, nach dem Hinterbliebene ihr vorwarfen, nicht zĂŒgig genug geholfen zu haben. Am Freitag soll das neue Gesetz den Bundesrat passieren, dieser muss noch zustimmen.

GrundsÀtzlich findet das Gesetz viel Zustimmung: EntschÀdigungszahlungen sollen deutlich erhöht, der Zugang zu Hilfen soll erleichtert werden. Alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland sollen unabhÀngig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gleichbehandelt werden. Der bisher verwendet Gewaltbegriff soll neu definiert werden: Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt, zum Beispiel von schwerem Stalking, eine EntschÀdigung bekommen können. Und auch Sexualstraftaten wie Nötigung oder Vergewaltigung wurden aufgenommen.

Dass das Opfer Strafanzeige erstattet, wird zudem nicht mehr ausdrĂŒcklich verlangt – was fĂŒr Betroffene sowohl von hĂ€uslicher als auch von sexualisierter Gewalt relevant ist. Das Gesetz sei „ein großer Schritt, um die Situation von Gewaltopfern zu verbessern“, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD): „Wir wollen erreichen, dass ein Antrag auf OpferentschĂ€digung fĂŒr Betroffene kein Kampf mehr ist.“

Dennoch kritisieren Frauenrechtsorganisationen wie der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) oder auch die GFF verschiedene Aspekte des Gesetzes. Denn etwa im Fall von Liane Lange wĂŒrde das Lageso auch kĂŒnftig die EntschĂ€digung verweigern können.

Entscheidend ist, ob EntschÀdigungen gezahlt werden

„Zwar sind Betroffene hĂ€uslicher Gewalt vom neuen Gesetz nicht grundsĂ€tzlich von Leistungen ausgeschlossen, wenn sie beim Partner bleiben oder zu ihm zurĂŒckkehren“, sagt etwa Katharina Göpner vom bff. Doch weiterhin können Leistungen versagt werden. Die Folge: „Frauen werden strukturell von EntschĂ€digungen ausgeschlossen“, so Lea Beckmann.

Entscheidend werde die Frage, ob EntschĂ€digungen gezahlt werden oder nicht, wohl „von der Auslegung der AntrĂ€ge durch die jeweiligen Ämter abhĂ€ngen“, so Göpner. Der bff fordert deshalb Schulungen fĂŒr die MitarbeiterInnen in den Ämtern, die die AntrĂ€ge bearbeiten: „Das Personal muss ĂŒber die Dynamiken hĂ€uslicher Gewalt Bescheid wissen.“

Die GFF ihrerseits will eine Klarstellung: Angesichts der Verpflichtungen Deutschlands durch die Istanbul-Konvention zum Gewaltschutz von MĂ€dchen und Frauen „wĂŒrde ich mir eine klare Anweisung der Sozialministerien der LĂ€nder an die zustĂ€ndigen Behörden wĂŒnschen, dass EntschĂ€digungen nicht mit der BegrĂŒndung verweigert werden dĂŒrfen, dass eine Person in einer gewalttĂ€tigen Beziehung verblieben ist“, so Lea Beckmann. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die weitaus meisten Regelungen des neuen Gesetzes erst 2024 in Kraft treten sollen. „Das ist absurd: Wenn in den nĂ€chsten vier Jahren zum Beispiel jemand gestalkt wird, greift das Gesetz noch nicht“, so Göpner. Und auch dann wird die Rechtslage zum Tatzeitpunkt herangezogen. „Das ist zum Nachteil der von Gewalt Betroffenen.“

Bis es zum Prozess gegen Liane Langes Ex-Freund kam, dauerte es bis MĂ€rz 2019. Das ernĂŒchternde Ergebnis: eine BewĂ€hrungsstrafe von fĂŒnf Monaten und 500 Euro, die der Mann ihr zahlen musste, obwohl er, wie sich herausstellte, wegen frĂŒherer Gewalttaten bereits polizeibekannt war. Doch Lange akzeptierte das Ergebnis – anders als die Ablehnung des Lageso. „Ich hĂ€tte damit leben können, wenn die einfach gesagt hĂ€tte, sie zahlen halt nicht“, sagt sie. „Aber sie geben mir die Schuld an dem, was passiert ist. Das geht nicht.“

Wann der Prozess ansteht, den Lange mit UnterstĂŒtzung der GFF nun selbst gegen das Lageso anstrengt, ist noch nicht absehbar. Auf ein paar Wochen mehr oder weniger komme es nun aber auch nicht mehr an, sagt Lange: „Seit drei Jahren geht es in meinem Leben nur noch darum, was damals passiert ist.“

Ihren damaligen Job kĂŒndigte sie, um Zeit zu haben, sich zu erholen. Aus ihrer Wohnung ist sie ausgezogen. „Ich wollte nicht mehr an einem Ort leben, an dem ich mein eigenes Blut von der Wand gekratzt habe“, sagt sie. „Und sicher gefĂŒhlt habe ich mich auch nicht mehr.“ Eineinhalb Jahre wohnte sie zur Untermiete, bei FreundInnen oder in Airbnb-Wohnungen, seit Mai in einer WG. Eine neue eigene Wohnung hat sie noch nicht gefunden. Einen neuen Job immerhin schon.

Die Kosten, die ihr infolge der Gewalttaten entstanden sind, schĂ€tzt sie auf rund 18.000 Euro: Die Lagerung von Möbeln, die Kosten fĂŒr ihre AnwĂ€ltin und die verschiedenen UmzĂŒge waren teuer. Ihr Ex-Freund hat zudem Schulden bei ihr. „Auch durch die finanziellen Folgen spielt er immer noch eine Rolle in meinem Leben“, sagt sie. „Ich will, dass das aufhört.“

24 Nov 2019

AUTOREN

Patricia Hecht

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