taz.de -- Weltwirtschaftsforum in Davos: Auch Google soll zahlen

Europa und die USA verhandeln in Davos ĂŒber die Besteuerung international tĂ€tiger Unternehmen. Bei grundlegenden Fragen herrscht Dissens.

Bild: Überall wird gegoogelt, Steuern aber nur in den USA bezahlt

Davos taz | Auf dem Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos werden in diesen Tagen weitreichende Verhandlungen ĂŒber die internationale Besteuerung transnationaler Konzerne gefĂŒhrt. Am Mittwochnachmittag wollten sich Bruno Le Maire und Steven Mnuchin, die Finanzminister Frankreichs und der USA, mit JosĂ© Ángel GurrĂ­a, dem GeneralsekretĂ€r der Organisation fĂŒr Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), treffen.

VordergrĂŒndig geht es um die sogenannte [1][Digitalsteuer], die unter anderem die französische Regierung auf UmsĂ€tze von Facebook, Google und Co. erheben will. TatsĂ€chlich stehen allerdings weit grundsĂ€tzlichere Fragen auf der Tagesordnung: Wo sollen Unternehmen wie Google, Daimler oder Volkswagen kĂŒnftig Steuern zahlen? Und wird eine internationale Mindeststeuer eingefĂŒhrt?

Bei der Digitalsteuer zeichnete sich unterdessen eine erste Entspannung ab. Nach seiner Rede beim WEF am Dienstag erweckte US-PrĂ€sident Donald Trump den Eindruck, als sei eine baldige Einigung mit Frankreich durchaus möglich. Laut der Deutschen Presseagentur ĂŒberlege die französische Regierung, Vorauszahlungen auf die Steuer bis Jahresende auszusetzen. Jeder versuche, sich etwas auf den anderen zuzubewegen, sagte Le Maire vor dem Treffen mit Mnuchin. Ein Handelskrieg „wĂ€re eine Dummheit aus wirtschaftlicher und politischer Sicht“.

Die Regierung in Paris hatte beschlossen, eine neue Steuer von 3 Prozent auf den Umsatz von Digitalkonzernen wie Facebook, Google und Amazon zu erheben, weil diese hohe Einnahmen in Europa erzielen, sie aber vorwiegend in den USA oder gar nicht versteuern. [2][Die US-Regierung reagierte mit der Drohung], Strafzölle auf französische Produkte wie Roquefort, Champagner, Handtaschen und Parfums einzufĂŒhren. Nun kehrte zunĂ€chst etwas Ruhe ein, wobei die Digitalsteuer ohnehin vom Tisch sein könnte, sollte es bei den grundsĂ€tzlichen Fragen zu einer Einigung kommen.

Steueraufkommen neu aufteilen

In der letzten Januarwoche werden sich in Paris „mehr als 130 Staaten ĂŒber eine Grobarchitektur fĂŒr die Verteilung internationaler Besteuerungsrechte im Rahmen des Digitalprojekts unterhalten“, sagte Achim Pross, Steuer-Chef der OECD, gegenĂŒber dieser Zeitung. Dabei geht es in der „SĂ€ule eins“ um die Frage, wo Exportunternehmen ihre AuslandsumsĂ€tze und Auslandsgewinne zukĂŒnftig versteuern sollen. Europa hĂ€tte gerne ein paar Milliarden mehr von Google und Co., die USA wollen etwa an den ErtrĂ€gen deutscher Autokonzerne wie BMW, Daimler und Volkswagen beteiligt werden.

Die Lösung könnte darin bestehen, das Steueraufkommen neu aufzuteilen: Das Land, in dem die jeweilige Konzernzentrale steht, bekĂ€me etwas weniger, das sogenannte Marktland, wo die UmsĂ€tze anfallen, dagegen etwas mehr. Welcher Staat davon profitierte, ist schwierig zu errechnen. Es könnte aber sein, dass Deutschland als starke Exportnation mit viel AuslandsgeschĂ€ft gewisse Einbußen zu verzeichnen hĂ€tte.

Doch auch in dieser Frage herrscht Dissens. Ende 2019 Ă€ußerte US-Finanzminister Mnuchin „große Bedenken“ und forderte Ausnahmen fĂŒr die amerikanischen Internetkonzerne. OECD-Experte Pross findet das nicht erstaunlich: „Wenn es ernst wird, sind Turbulenzen nicht ĂŒberraschend.“ Die US-Regierung „unterstĂŒtzt den Prozess, muss aber prĂŒfen, was sie durch den Kongress bekommt.“

Frankreich will 12,5 Prozent

In der „SĂ€ule zwei“ des OECD-Prozesses geht es um die Idee einer internationalen Mindestbesteuerung von Unternehmen. Nicht nur den sozialdemokratischen Bundesfinanzminister Olaf Scholz stört es, dass Konzerne, Banken und Investoren ihre Einnahmen gerne in LĂ€nder versteuern, die mit besonders niedrigen SteuersĂ€tzen locken. Das können Steueroasen in der Karibik, aber auch Staaten wie Luxemburg oder die Niederlande sein.

Deshalb strebt die OECD an, einen weltweit akzeptierten Mindeststeuersatz zu vereinbaren. Frankreichs Finanzminister Le Maire schlug dafĂŒr unlĂ€ngst 12,5 Prozent vor. Fiele auf, dass eine in Deutschland registrierte Firma bei Auslandsgewinnen billiger davon kommt, wĂŒrde das hiesige Finanzamt nachversteuern. Mit diesem Teil der angepeilten Vereinbarung hat die US-Regierung wohl kein Problem, weil sie selbst bereits eine Ă€hnliche Mindeststeuer eingefĂŒhrt hat.

OECD-GeneralsekretĂ€r GurrĂ­a sagte in Davos gegenĂŒber der Presseagentur AP, er erwarte eine Lösung, denn „einen Plan B gibt es nicht“. Er mahnte die Akteure, eine multilaterale Lösung zu finden, die die ganze Welt mittragen könne. Dann seien „die bilateralen Konfrontationen“ hinfĂ€llig.

22 Jan 2020

[1] /Frankreichs-Handelsstreit-mit-den-USA/!5647072

[2] /Handelsstreit-mit-den-USA/!5641655

AUTOREN

Hannes Koch

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