taz.de -- Abgeordnetenhaus: Jetzt ist der Deckel erst mal drauf
Rot-Rot-Grün bringt im Parlament das Gesetz zum Einfrieren und Absenken von Mieten durch. CDU und FDP bereiten schon ihre Klage dagegen vor.
„Das war der Dank für euren Mietendeckel.“ Ein AfD-Parlamentarier ist es, der so einen besonderen Nachklapp zur zentralen Abgeordnetenhaushausdebatte am Donnerstag kommentiert. Wenige Minuten nachdem das sowohl von der rot-rot-grünen Koalition wie der Opposition als historisch eingeordnete Mietendeckel-Gesetz um 12.29 Uhr beschlossen ist, kommt es zu einer Störaktion auf der Besuchertribüne. Rund zehn teils vermummte Personen stehen auf, rufen „Ihr habt die ganze Stadt verkauft“ und [1][„Für die Liebig34 sprecht ihr nicht“] und werfen bunte Papierschnipsel in den Sitzungssaal.
Die vorangehende Debatte zum Mietendeckel verläuft weit weniger Aufsehen erregend – die Argumente, gegenseitigen Vorwürfe und Kritikpunkte bleiben dieselben wie in früheren Debatten. Tenor der Opposition bleibt, das ganze Gesetz sei schon allein deshalb verfassungswidrig, weil nicht das Abgeordnetenhaus, sondern der Bundestag für dieses Feld zuständig sei. Und inhaltlich halten CDU, AfD und FDP solche Eingriffe in Vermieterrechte – Einfrieren der Miete für fünf Jahre, Obergrenzen und Mietsenkung –, ebenfalls nicht für verfassungsgemäß.
Die Regierungsseite wiederum rechtfertigt einen Deckel auf Landesebene mit Unwilligkeit der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, für einen besseren Mieterschutz zu sorgen. „Wir wollen keine marktkonformen Markt“, ist in der fast zweistündigen Debatte etwa von Harald Wolf zu hören. Dass der ehemalige Wirtschaftssenator an diesem Vormittag für die Linksfraktion spricht, obwohl er in der Linksfraktion vor allem für Verkehrsthemen zuständig ist, hat einen besonderen Grund: Es ist seine letzte Rede im Abgeordnetenhaus. Er zieht nach Hamburg um und verlässt Ende Januar das Parlament, in dem er seit 1991 saß – entweder als Abgeordneter oder von 2002 bis 2011 auf der Regierungsbank.
„Lassen Sie Ihre Horrorszenarien stecken“, empfiehlt Wolf der Opposition, die erhebliche Einbrüche beim Wohnungsbau und Jobverluste vorher sagt. Und weil AfD-Zwischenrufe den Mietendeckel mantrahaft mit DDR-Wohnungswirtschaft gleichsetzen, erinnerte der geborene Offenbacher an seine Anfänge im Westteil der Stadt: 1977 sei er nach Berlin gekommen, bis in die 1980er habe es dort Mietpreisbindung gegeben: „Das war kein schlechtes Leben für die Mieterinnen und Mieter.“
CDU: Unsoziales Gesetz
Wolf zitierte mit Blick auf Klagen, die CDU und FDP gegen den Mietendeckel angekündigt haben, zudem aus einem Urteil des Verfassungsgerichts zur Mietpreisbremse: Vermieter müssten mit künftigen Gesetzesänderungen rechnen und könnten sich nicht auf eine jetzige, für sie günstigen Rechtslage verlassen.
Die CDU-Fraktion, die kurz darauf eine Einladung zur Vorstellung ihres Prozessbevollmächtigten an diesem Freitag verschickt, sieht das erwartungsgemäß ganz anders. „Ihr Mietengesetz deckelt nicht die Mieten, sondern den Wohnungsbau“, sagt Fraktionschef Burkard Dregger, unsozial sei es, einer Überprüfung vor Gericht werde es nicht stand halten.
Dem wiederum widerspricht die SPD in Person ihrer baupolitischen Sprecherin Iris Spranger – wobei sie einräumt, es gebe „natürlich noch Fragen“. Auch die Grüne Katrin Schmidberger stellt den Deckel nicht als Allheilmittel dar, aber als „ein Beitrag dazu, den Wohnungsmarkt wieder in geordnete Bahnen zu lenken“. Sie beklagt jüngste Änderungen im Gesetzentwurf „zu Lasten der Mieter“ und betont erneut, die Grünen hätten die Genossenschaften gern vom Deckel ausgenommen.
Schmidberger wird wenig später vor dem Sitzungssaal ein Wortgefecht mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann haben. Der ist angeblich nicht wegen der Mietendeckel-Abstimmung gekommen, sondern um einige CDU-Abgeordnete zu treffen, steht dann aber doch vor TV-Kameras. Jüngst hat er die Grünen per Brief aufgefordert, das Gesetz abzulehnen: „Wollt Ihr das wirklich?“, fragt er darin duzend. Und: Zu einer von den Grünen angestrebten Führungsposition passe nicht, „wenn man bloßer Steigbügelhalter für ein verfassungswidriges Unterfangen der Linken wird“. Das habe sie geärgert und das habe sie Heilmann auch klar gemacht, sagt Schmidberger später der taz, „das war eine überflüssige PR-Aktion“.
85 mal Ja, 64 mal Nein
In der namentlichen Abstimmung steht die rot-rot-grüne Mehrheit: 85 mal Ja gegen 64 mal Nein, heißt es, kurz bevor es zu dem Zwischenfall auf der Besuchertribüne kommt. Parlamentsmitarbeiter begleiten die Protestierenden von der Tribüne. Man werde Strafanzeige stellen, sagt Abgeordnetenhaussprecher Ansgar Hinz später der taz, „das kann das Haus nicht durchgehen lassen“. Dabei geht es nicht nur um Hausfriedensbruch, sondern auch um einen besonderen Strafgesetzbuch-Paragraphen zum Schutz der Parlamente: Bei „Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ drohen bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe.
In Kraft ist das Mietendeckelgesetz trotz der Abstimmung allerdings noch nicht: Das passiert erst, wenn es im „Amtsblatt für Berlin“ veröffentlicht ist, voraussichtlich am 15. Februar. Es gilt dann rückwärtig zum 18. Juni, als der Senat Eckwerte zum Deckel beschloss – und macht damit auch danach ausgesprochene Mieterhöhungen ungültig.
30 Jan 2020
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