taz.de -- Alltagsrassismus in der Kneipe: Ermittlungen eingestellt

Das BĂŒndnis „Bremerhaven bleibt bunt“ hat erfolglos Anzeige erstattet gegen einen Wirt, der auf seiner GetrĂ€nkekarte „Bimbo“ anbietet.

Bild: Bei manchen Kneipen wÀre es kein Verlust, wenn sie auch nach dem Lockdown geschlossen blieben

Hamburg taz | Wenn die Bremerhavener „Union-Stuben“ nach dem Lockdown wieder geöffnet haben, wird dort wohl ein umstrittenes GetrĂ€nk besonders hĂ€ufig bestellt werden: ein Mix aus Lakritz, Wodka und TĂŒrkischem Pfeffer, Preis: 1,80 Euro, Name: „Bimbo“. Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der GaststĂ€tte nebst Kiosk darf die Mischung mit der rassistischen Bezeichnung weiter anbieten. Das BĂŒndnis „Bremerhaven bliebt bunt“ hatte Anzeige erstattet. Ohne Erfolg: Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen eingestellt.

Zu Weihnachten erreichte das BĂŒndnis ein zweiseitiges Schreiben der Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich, so heißt es darin, sei „die bloße Verwendung eines diskriminierenden, beleidigenden Begriffs noch kein Angriff auf die MenschenwĂŒrde“ und es hĂ€tten sich „auch keine ausreichenden Anhaltspunkte fĂŒr böswilliges VerĂ€chtlichmachen“ ergeben, gibt das BĂŒndnis das Schreiben wieder.

„Man fragt sich, wie der Verfasser zu diesen Schlussfolgerungen gekommen ist“, sagt Hannelore Beutel vom BĂŒndnis, die Anzeige erstattet hatte. Und sie sagt weiter: „Bereits das aufmerksame Lesen der Presse und ein Blick in die sozialen Medien hĂ€tte gereicht, um zu erkennen, dass die ‚Union Stuben‘ gerne von Leuten besucht wird, die aus ihrer rechten und rassistischen Einstellung kein Geheimnis machen.“

Im Juli vergangenen Jahres war das BĂŒndnis auf das GetrĂ€nk auf der Karte aufmerksam geworden. Neben dem Namen: eine Karikatur, eine schwarze, dicke Figur mit breiten roten Lippen. Die Figur trĂ€gt einen Pullover, auf dem „Bimbo“ steht, und eine zerfranste Hose.

Einladung, rassistisch zu sprechen

„Der Begriff ist im Kontext mit dem Bild zu sehen, wo Sprache und Bild sich wechselseitig verstĂ€rken. Auf klassische, rassistische Weise werden da körperliche Merkmale hervorgehoben“, sagte Silke Betscher damals der taz.

FĂŒr die Ethnologin und Kulturwissenschaftlerin an der UniversitĂ€t Bremen ist die Abbildung ein „klassischer Fall von Alltagsrassismus und kolonialen Stereotypen“. Der Begriff „Bimbo“ sei in Deutschland in der Kolonialzeit populĂ€r geworden, eben auch als diskriminierende Bezeichnung fĂŒr Menschen vom afrikanischen Kontinent. Die Verwendung auf der Karte sei „eine Einladung dazu, rassistisch zu sprechen“, so Betscher.

Diese EinschĂ€tzung teilt Sönke Florian Gerhold, Professor fĂŒr Strafrecht an der UniversitĂ€t Bremen auch. „Diese GetrĂ€nkekarte mag geschmacklos und politisch nicht korrekt sein“, sagt er. Den Straftatbestand der Beleidigung erfĂŒlle sie jedoch nicht. Auch volksverhetzend sei sie nicht, da eine ausreichend abgrenzbare Personengruppe betroffen sein mĂŒsste.

Auf Facebook platzierte der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der GaststĂ€tte daraufhin „aus aktuellem Anlass der hitzigen Diskussion“ eine Werbung fĂŒr ein neues GetrĂ€nk: „RotgrĂŒner Faschist“. Zur Illustration bildete er eine Mussolini-Figur ab, mit einer Aufschrift, die die Nachnamen des italienischen Faschisten und der Anzeigeerstatterin kombiniert: „Damit einem auch nachhaltig klar wird, was einem hier seinem Geschmack aufzwĂ€ngt.“ Gegen die Einstellung der Ermittlungen will das BĂŒndnis Beschwerde einlegen.

7 Jan 2021

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Andreas Speit

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