taz.de -- Besonderer Fall der Berliner Justiz: Im Affekt

Zwei Menschen hat er erschossen, es kam zum Sensationsprozess. In einem weiteren Prozess wurde Manasse FriedlÀnder vor 90 Jahren freigesprochen.

Bild: Manasse FriedlÀnder (rechts) 1929 im Gerichtsdsaal

Berlin, 1929. In der Passauer Straße 4 betreibt Samuel FriedlĂ€nder ein RauchwarengeschĂ€ft. Mit seiner Frau und den vier Kindern lebt er im dazugehörigen kleinen Gartenhaus, seitdem sie 1919 vor dem russischen BĂŒrgerkrieg geflohen sind. Der 1910 in Sankt Petersburg geborene zweitĂ€lteste Sohn Manasse hat sich zu einem Eigenbrötler mit schwacher Konstitution entwickelt. Halt geben ihm nur seine jĂŒdische Religion und sein Traum von einer Karriere als Kriminalschriftsteller.

Zwecks Milieustudien treibt er sich öfters in zwielichtigen Gegenden herum und ĂŒbt mit einer illegalen Waffe in einem Kohlenkeller das Schießen. Wie sein Ă€lterer Bruder Waldemar ist er ein schlechter SchĂŒler – ihre Zeugnisse der Siemensschule weisen mehrmals die Note FĂŒnf auf –, was Waldemar mit körperlicher StĂ€rke kompensiert. So verprĂŒgelt er schon auch mal den Bruder.

Am Abend des 24. Januars kommt es in Anwesenheit des Schulfreunds Tibor Földes zum Streit zwischen Manasse und Waldemar. Einst unzertrennlich – „Wo ich war, war auch er“, wie Manasse vor Gericht aussagen wird –, streiten sie nun oft. Waldemar schubst den Bruder unvermittelt aus dem Zimmer, der erinnert sich „plötzlich“, wie er spĂ€ter aussagen wird, an seine Pistole und erschießt Waldemar. Dann rennt er dem in Panik flĂŒchtenden Tibor hinterher, um ihn mit einem Schuss in den RĂŒcken zu töten. Nach der Bluttat irrt er ziellos durch die Straßen und stellt sich schließlich auf der nĂ€chsten Polizeiwache. Minutiös festgehalten wurde der Tathergang in der Prozessakte ĂŒber den Manasse-FriedlĂ€nder-Prozess, die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin archiviert ist.

Am nĂ€chsten Tag wird FriedlĂ€nder in das UntersuchungsgefĂ€ngnis von Moabit eingeliefert. Tagelang ĂŒberschlagen sich die Pressemeldungen. In ihnen ist der TĂ€ter ein eiskalter Mörder, obwohl ein Vorsatz erst noch nachgewiesen werden muss: „Auf dem Korridor jagte er ihm eine Kugel in den Kopf“, „Notwehr liegt bei der Tragödie nicht vor“, will die Berliner Börsenzeitung es bereits ganz genau wissen.

KĂ€stner widmet dem Fall ein Gedicht

Am 25. Juni 1929, dem Tag des Prozessbeginns, ist der Publikumsandrang im GerichtsgebĂ€ude so groß, dass die ZugĂ€nge gesperrt werden mĂŒssen. Aufgrund des jugendlichen Alters von TĂ€ter, Opfer und einiger Zeugen bittet der Vorsitzende die Presse um MĂ€ĂŸigung bei der Berichterstattung. Sein Appell verhallt unbeachtet. Seitenweise werden Zeugenaussagen in der Tempo abgedruckt, in deren Auftrag Erich Salomon heimlich im Gerichtssaal fotografiert. Der Mutter und anderen Beteiligten lauert man vor dem Gerichtssaal auf. Erich KĂ€stner wiederum wird die Sensationsgier in seinem Gedicht „Prozeß“ anprangern, in dem es unter anderem heißt: „Mensch, mach Kasse!/ Gehen Sie mir mit Manasse/ Aber schnell; Weiter nichts als Bruderhaß!/ Meine Spannung ist lĂ€ngst flöten/ Bißchen PrĂŒgel?/ Und gleich töten?/ Auch etwas.“

Im Gerichtssaal plĂ€diert FriedlĂ€nders Verteidiger Arthur Brandt auf Freispruch fĂŒr seinen Mandanten, dem ein erstes psychologisches Gutachten vom 4. April bescheinigt hat, dass er einen „eigenartigen, von pathologischen ZĂŒgen nicht freien Charakter“ habe. Manasse FriedlĂ€nder beteuert, dass er im Affekt auf den Bruder und aus reiner Verzweiflung auf Tibor geschossen habe, und so zieht Brandt in seiner BegrĂŒndung Paragraf 51 des Reichsstrafgesetzbuches heran, der damals ĂŒber die ZurechnungsfĂ€higkeit eines TĂ€ters entschied: „Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der ThĂ€ter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der GeistesthĂ€tigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.“

Die Bluttat sei eine Reaktion auf die Provokation des Bruders gewesen, eine „abnorm heftige Affektentladung nach einer unmittelbar vorausgegangenen Misshandlung“. Auf der Anklagebank ist FriedlĂ€nder auffallend ruhig, was Teile der Presse als „kaltblĂŒtig“ interpretieren. Antisemitische Ressentiments kommen zum Vorschein: „Jeder Blick, jede Geste, jeder Ton verrĂ€t den Typ. Die ganze Figur bekam etwas Lauerndes“, lĂ€sst die Berliner Börsenzeitung am 26. Juni 1929 verlauten.

Drei Tage spĂ€ter wird das Urteil gefĂ€llt. Manasse FriedlĂ€nder erhĂ€lt eine Strafe von sechs Jahren GefĂ€ngnis, jedoch ohne Anrechnung der Untersuchungshaft. Sein Verteidiger legt daraufhin Revision ein. In den darauf folgenden Monaten verschlechtert sich der Gesundheitszustand FriedlĂ€nders rapide, und schließlich muss er mit nur 45 Kilogramm Gewicht in das Moabiter Lazarett eingeliefert werden. Der psychische Gesundheitszustand des nun völlig haftunfĂ€higen TĂ€ters mit einer wohl bereits bestehenden Vorerkrankung ist fĂŒr die StrafvollzugsfĂ€higkeit unzureichend gestĂ€rkt gewesen, so sind irreversible SchĂ€den die Folge. Manasse FriedlĂ€nder wird zur Beobachtung in die Heil- und Pflegeanstalt Herzberge verlegt, wo ihn der Oberarzt Salinger am Ende fĂŒr „gemeingefĂ€hrlich geisteskrank“ erklĂ€rt. Und auch zur Tatzeit habe er sich schon in einem „krankhaften Zustand der GeistestĂ€tigkeit“ befunden.

Wieder mal Schlagzeilen

Am 20. Juni 1930 zieht Brandt den Antrag auf Revision zurĂŒck, sodass die Wiederaufnahme des Verfahrens mit der gleichzeitigen Freisprechung des Verurteilten beim Oberstaatsanwalt beantragt werden kann. Und tatsĂ€chlich: Am 7. Februar 1931 wird Manasse FriedlĂ€nder in Abwesenheit von der Strafkammer des Landgerichts III freigesprochen. Wieder sorgt der Fall fĂŒr Schlagzeilen, so ist er fĂŒr völkische BlĂ€tter wie die Deutsche Zeitung eine eindeutige „Strafgefangenenverwöhnung“.

In den nĂ€chsten Jahren wird es still um Manasse FriedlĂ€nder. Der Zustand des „immer ruhigen“ Patienten bessert sich minimal. Obwohl in seinem Entlassungsvermerk der Klinik vom 3. Februar 1937 keine Rede von „geheilt“ ist, wird er ĂŒber Ostpreußen nach Lettland, der Heimat seines Vaters, gebracht. Wer dies angeordnet hat, geht weder aus dem Vermerk noch aus anderen Quellen hervor.

Am 22. August 1938 macht Amtsrichter Paterna in der Prozessakte noch diesen menschenverachtenden Eintrag ĂŒber das „psychoanalytische Wunder“ Manasse FriedlĂ€nder, bevor sich der Deckel der Akte endgĂŒltig schließt: „Immerhin ein Verdienst 2 Juden erschossen zu haben!“

Hinweise auf das weitere Schicksal von Manasse FriedlĂ€nder gibt es derzeit nicht. Waldemar FriedlĂ€nder und Tibor Földes ruhen nebeneinander auf dem JĂŒdischen Friedhof von Weißensee. Lange muss man suchen, um ihren völlig verwilderten Ruheplatz, der stets im Schatten liegt, zu finden.

2 Feb 2021

AUTOREN

Bettina MĂŒller

TAGS

deutsche Justiz

Antisemitismus

Erich KĂ€stner

Journalismus

Theater Berlin

Deutsche Geschichte

#Me too

ARTIKEL ZUM THEMA

Erinnerung an Hardy Worm: Feuerwerk der Wortpatronen

Er war Dadaist, schrieb Satire und auch Kriminalromane: Vor 50 Jahren ist der antifaschistische Journalist und Schriftsteller Hardy Worm gestorben.

Über einen Star der 1920er-Jahre: Nichts fĂŒr die Ewigkeit

Einst große Erfolge, heute weitgehend vergessen: Vor 150 Jahren wurde der BĂŒhnenschriftsteller und Journalist Richard Wilde geboren.

Einblicke ins kriminelle Milieu Berlins: Der Chronist der Unterwelt

Leo Heller ist es zu verdanken, dass man heute weiß, wie es in den 1920ern im Milieu ausgeschaut hat. Vor 80 Jahren ist der Journalist gestorben.

Berlin 1929: Nicht wirklich unterhaltsam

Seine Geschichte wurde oft beschrieben und besungen. Doch das Berliner „Nachtgespenst“ war kein harmloser Unterhalter, sondern sexuell ĂŒbergriffig.

Debatte Exponat Guillotine: Soll man ein Nazi-Fallbeil zeigen?

Die Nationalsozialisten ließen in MĂŒnchen einst ĂŒber 1.000 Menschen mit dem Fallbeil hinrichten. Der Fund der Guillotine hat eine Kontroverse ausgelöst.