taz.de -- Lebensmittelverordnungen: Zu wenig Zucker, zu vegetarisch
Ein Auto darf nur Auto heißen, wenn es einen Verbrennungsmotor hat? Was für Technik absurd klingt, ist bei Lebensmitteln Realität.
Bild: Schokolade oder keine Schokolade, das ist hier die Frage
Woche eins nach dem Showdown zwischen Ritter Sport und Ernährungsministerin Julia Klöckner, und noch immer sind die zentralen Fragen offen: Darf Schokolade Schokolade heißen, auch wenn sie keinen penetrant süßenden, teilweise kariesverursachenden Wirkstoff enthält? Hat Ritter Sport einfach nur eine ziemlich clevere PR-Abteilung? Und wie kann es sein, dass es im Jahr 2021 überhaupt Vorgaben für Mindestzuckermengen in irgendeinem Lebensmittel gibt?
Wenn es darum geht, was wie und unter welchem Namen verkauft werden darf, dann gilt für Lebensmittel: Bloß nicht zu viel Neues. Da nehmen sich die Regularien nicht viel, egal ob es um die deutsche Kakaoverordnung, die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 oder die Leitsätze der Lebensmittelbuch-Kommission geht. Innovatives, vielleicht gar Disruptives? Davon gibt es anderswo genug. Das sieht dann etwa so aus: Limonade? Muss mindestens 7 Prozent Zucker enthalten. Milch, Käse, Joghurt? Darf sich nur nennen, was aus Euterflüssigkeit von Tieren besteht. Veggie-Filet? Geht nicht, wo Filet draufsteht, muss schon totes Tier drin sein.
Dass Verbraucher:innen ausreichend detektivisches Geschick zuzutrauen ist, von der Bezeichnung Hafermilch auf ein Produkt mit der Konsistenz von Milch und dem Inhaltsstoff Hafer zu schließen – nein, völlig ausgeschlossen, wirklich. Weshalb Hersteller von Hafermilch nun meistens Haferdrink draufschreiben, was klingt wie Babynahrung meets Berghain.
Gäbe es den Lebensmittelvorgaben entsprechende Regeln beispielsweise für den Technikbereich, hieße das etwa: ein Auto? Ist nur dann ein Auto, wenn es einen Verbrennungmotor hat. Staubsauger? Darf sich nur nennen, was lautstärkemäßig an ein startendes Flugzeug erinnert. Lampe? Muss bei Auslieferung ein Leuchtmittel mit Wolfram-Glühwendel enthalten, um als Lampe verkauft werden zu dürfen.
Auf der anderen Seite zeigen sich die Lebensmittel-Wächter:innen großzügig: Heringssalat zum Beispiel. Ist ausführlich definiert in den Leitsätzen für Feinkostsalate. Überraschend: In Heringssalat gehört tatächlich Hering. Aber was schätzen Sie, wie viel mindestens? Drei Viertel, zwei Drittel, ein Drittel, wer bietet weniger? Die Leitsätze für Feinkostsalate: ein Fünftel. Angesichts dessen wird klar, warum mancher Hersteller auf die Zutatenliste vor Heringshappen voller Stolz schreibt: „40 %“.
Das Beste, was Ritter Sport mit seiner haushaltszuckerfreien Vielleichtschokolade machen könnte, wäre übrigens: doch unter dem Begriff Schokolade verkaufen. Und bei einer Abmahnung die nächste PR-Aktion initiieren. Die Preise für eine Tafel, die im Internet jetzt schon bis zum Zehnfachen des Verkaufspreises gehandelt werden, würden die Schokolade erst richtig attraktiv machen. Als Geldanlage.
12 Feb 2021
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