taz.de -- Nach Anschlag in Hanau: Familien gegen das Land Hessen

Angehörige der Opfer des Hanau-Anschlags sehen VersÀumnisse bei der Polizei. Jetzt stellen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Bild: Neun Menschen, erschossen aus rassistischem Hass: ein Gedenken auf dem Hanauer Marktplatz

Hanau taz | Bis heute treibt die Betroffenen des Hanau-Anschlags das Handeln der Polizei und Behörden rund um die Tat um. Immer wieder stellten sie [1][kritische Fragen], sprachen von VersÀumnissen. Nun gehen die Familien einen nÀchsten Schritt: Sie reichen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Land Hessen ein.

Gestellt wird diese von dem Staatsrechtler GĂŒnter Frankenberg und dem frĂŒheren hessischen Justizminister Rupert von Plottnitz. Die AnwĂ€lte werfen den hessischen Behörden gleich mehrere schwere Fehler vor, fĂŒr die das Land Hessen die Verantwortung trage – und fĂŒr welche die Familien entschĂ€digt gehörten.

Konkret benennen sie den [2][unterbesetzten Notruf] der Hanauer Polizei in der Tatnacht. Laut Innenministerium waren damals nur zwei Leitungen besetzt, die nach den SchĂŒssen sofort belegt waren. Eine Rufumleitung an eine Leitstelle gab es nicht. Viele Notrufe drangen dadurch damals nicht zur Polizei durch – auch die von Vili Viorel Păun nicht, der den AttentĂ€ter Tobias R. mit seinem Auto verfolgt hatte und spĂ€ter von diesem erschossen wurde.

Die Polizei habe damit die Morde begĂŒnstigt, weil so schnellere Hilfe unterblieb, argumentieren die AnwĂ€lte. Insbesondere gelte dies fĂŒr den Mord an Păun, der von Beamten von einer Verfolgung hĂ€tte abgehalten werden können, wĂ€re er zur Notrufzentrale durchgekommen.

Unterbesetzter Notruf, verschlossener Notausgang

AngefĂŒhrt wird auch der verschlossene Notausgang an einem der Tatorte, der Arena Bar. Dieser sei bereits seit Jahren zugesperrt gewesen, was StammgĂ€ste gewusst hĂ€tten. Ein Zeuge sagte, dass die Polizei darauf gedrĂ€ngt habe, um bei Drogenrazzien Fluchten zu verhindern. Die Polizei bestreitet das vehement. Frankenberg und von Plottnitz aber betonen auch hier, dass durch den verschlossenen Ausgang Fluchten mehrerer spĂ€terer Mordopfer verhindert wurden.

Die AnwĂ€lte werfen eingesetzten Polizisten zudem vor, bei dem im benachbarten Arena Kiosk angeschossenen Ferhat Unvar keine Vitalfunktionen geprĂŒft und lebensrettende Maßnahmen eingeleitet zu haben, wie Überwachungsvideos bewiesen. Dort war zu sehen, dass Unvar sich nach den SchĂŒssen zunĂ€chst noch hinter einen Tresen schleppt. Ein spĂ€ter eintreffender Beamter stieg aber nur ĂŒber ihn hinweg. Die Totenurkunde nannte fĂŒr Ferhat Unvar schließlich einen Todeszeitpunkt erst um 3.10 Uhr.

Zuletzt werfen die Familien den Behörden auch Verletzungen der TotenfĂŒrsorge und der postmortalen WĂŒrde der Mordopfer vor. So seien sie in der Tatnacht ĂŒber Stunden nicht ĂŒber das Schicksal ihrer Angehörigen informiert worden, auch nicht ĂŒber die geplanten oder bereits erfolgten Obduktionen. Auch Tage spĂ€ter wurde ihnen danach nicht erklĂ€rt, wo die Leichname seien. Bei einem der Opfer, Hamza Kurtović, wurde zudem ein „orientalisch-sĂŒdlĂ€ndisches“ Aussehen notiert, obwohl dieser blond und blauĂ€ugig war. Die Opferfamilien nennen diese VorgĂ€nge einen „zweiten Anschlag“.

AnwÀlte stellen Frist bis 23. April

In ihrem Schreiben, das bereits am Montag an das hessische Innenministerium ging, fordern Frankenberg und von Plottnitz nun alle denkbaren disziplinarrechtlichen Schritte gegen die beteiligten Polizei- und Behördenvertreter vorzunehmen. Zudem mĂŒsse Hessen den Betroffenen alle materiellen und immateriellen SchĂ€den ausgleichen. Die AnwĂ€lte setzen dafĂŒr eine Frist bis zum 23. April.

„Entgegen den Behauptungen des Innenministers gab es aus unserer Sicht gravierende VersĂ€umnisse und Fehlleistungen von Behörden, fĂŒr die das Land Hessen verantwortlich ist“, erklĂ€rten die AnwĂ€lte am Mittwoch. Das hessische Innenministerium Ă€ußerte sich zu der Dienstaufsichtsbeschwerde vorerst nicht.

Armin Kurtović, Vater des erschossenen Hamza Kurtović, erklĂ€rte aber bereits: „Sollte das Innenministerium sich erneut weigern, auf die von unseren RechtsanwĂ€lten dargelegten Versagenspunkte einzugehen, werden wir beim zustĂ€ndigen Gericht eine Amtshaftungsklage einreichen.“

Schon zuletzt hatten die Familien eine Anzeige zu dem verschlossenen Notausgang gestellt, um Ermittlungen zu forcieren. Gleiches geschah gegen den [3][Vater des AttentÀters], dem die Betroffenen eine Beihilfe an der Tat vorwerfen. Zudem fordern die Familien eine [4][unabhÀngige Untersuchungskommission] zu dem Anschlag.

Bei der Tat erschoss der Hanauer Tobias R. am [5][19. Februar 2020] neun Menschen mit migrantischen Wurzeln, danach auch seine Mutter und sich selbst. Auf seiner Internetseite hatte er einen Verfolgungswahn offenbart, aber auch einen rassistischen Hass gegen Migranten.

24 Mar 2021

[1] /Ein-Jahr-nach-Hanau/!5748572

[2] /Angehoerige-zum-Jahrestag-in-Hanau/!5751926

[3] /Ein-Jahr-nach-dem-Anschlag-in-Hanau/!5752989

[4] /Externe-Untersuchung-zu-Hanau-Anschlag/!5756504

[5] /Anschlag-in-Hanau/!5665253

AUTOREN

Konrad Litschko

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