taz.de -- Bundestag verschiebt Gesetz: Hätte, hätte, Lieferkette

Auf Druck der Union wird die Abstimmung über das Lieferkettengesetz verschoben. Der Wirtschaftsflügel will die Haftung der Unternehmen begrenzen.

Bild: Die finale Abstimmung zum Lieferkettengesetz wurde erneut verschoben

Berlin taz | In den sozialen Medien findet eine Lobbyschlacht um das Lieferkettengesetz statt. Zahlreiche Verbände, Initiativen und Einzelpersonen melden sich. Sie plädieren wahlweise für die Absage, Änderung, Entschärfung oder Verschärfung des Vorhabens. Letzteres gilt auch für die Unionsfraktion im Bundestag. Auf deren Wunsch wurde die eigentlich für diesen Donnerstag geplante endgültige Abstimmung noch einmal verschoben.

Das jahrelang umstrittene Gesetz soll hiesige Firmen verpflichten, die Menschenrechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu schützen. Die in Deutschland ansässigen Auftraggeber und Händler müssten sich beispielsweise darum kümmern, dass die Beschäftigten in Asien, Afrika und Lateinamerika ausreichende Bezahlung erhalten und die Lieferanten keine Kinder arbeiten lassen. Kommen die Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nach, drohen ihnen Bußgelder und Klagen vor hiesigen Gerichten. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten das Gesetz vorangetrieben, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verzögerte es.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erklärte die abermaligen Bedenken jetzt so: „Wir haben noch das Problem, dass wir eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung ausschließen wollen.“ Das sei „vielen Unternehmen in Deutschland sehr wichtig“. Der Wirtschaftsflügel der Union befürchtet zahlreiche Prozesse gegen einheimische Firmen. Deshalb werden Klarstellungen im Gesetz gewünscht, die zivilrechtliche Entschädigungen auf Basis deutschen Rechts erschweren.

Trotzdem enthalten wäre aber die Einführung der sogenannten Prozessstandschaft: Etwa, wenn die IG Metall im Namen geschädigter ausländischer Arbeiter vor einem deutschen Gericht klagt – auf Rechtsbasis des Landes, in dem die Zulieferfabrik steht. Auch die im BGB vorgesehene Haftung würde weiter für Firmen gelten – wobei es für geschädigte Beschäftigte aus dem Ausland sehr schwierig ist, diesen Weg zu deutschen Gerichten zu gehen.

„Eigentlich nicht für nötig“ hält CDU-Politiker Andreas Lämmel dasGesetz. Er ist Obmann seiner Fraktion im Wirtschaftsausschuss desBundestages. Sollte VW tatsächlich von Zwangsarbeit in Chinaprofitieren, was nicht erwiesen sei, handele es sich um einen Einzelfall, sagte Lämmel. Trotz des Konfliktes um die Haftung erwartet Lämmel, dass das Lieferkettengesetz in einer der beiden letzten Sitzungswochen dieses Bundestages im Juni beschlossen werde. Klappt das nicht, müssten die neue Koalition und Regierung das Vorhaben nach der Bundestagswahl neu anschieben.

19 May 2021

AUTOREN

Hannes Koch

TAGS

Lieferketten

Gesetzesvorschlag

Bundestag

Online-Shopping

Arbeit

Bergbau

Menschenrechte

Lieferketten

ARTIKEL ZUM THEMA

Führungskrise bei Bio-Modemarke: Topmanagerin verlässt Hess Natur

Geschäftsführerin Andrea Ebinger hat die FairFashion-Marke modernisiert. Die Gründe für ihren Abgang bei Hess Natur sind unklar.

Einigung beim Lieferkettengesetz: Kompromiss für gute Arbeitsplätze

Das Gesetz könnte schon bald den Bundestag passieren. Zusätzliche Entschädigungen bei Menschenrechtsverstößen werden formal ausgeschlossen.

Bauxitabbau in Guinea: Staatsgeld nur für faire Firmen

Die Außenwirtschaftsförderung muss im Lieferkettengesetz stehen, sagen Entwicklungsorganisationen. Nur so könnten Menschenrechte gestärkt werden.

Bundestag berät Lieferkettengesetz: Man nennt es Fortschritt

Ein Lieferkettengesetz schien lange utopisch. Doch nun wird es Realität. Ähnlich könnte es mit dem Vorschlag von Ferdinand von Schirach laufen.

Bundestag debattiert Entwurf: Lieferkettengesetz fast fertig

Acht Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza gibt es Konsequenzen: Ein Gesetz verpflichtet hiesige Firmen zum Schutz der Menschenrechte.