taz.de -- Spezialeinheit der Bundeswehr: KSK wird nicht aufgelöst

Reform geglückt, befindet Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer. Die Eliteeinheit bleibt trotz Rechtsextremismus-Skandalen bestehen.

Bild: Martialisches Auftreten: Das KSK sei ausreichend reformiert, findet AKK

Berlin dpa | Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich für den Erhalt des nach mehreren Skandalen reformierten Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr entschieden. „Klar ist, dass wir die einzigartigen militärischen Fähigkeiten brauchen, die im KSK vorhanden sind“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Geht der Verband [1][den eingeschlagenen Weg] konsequent weiter, wird er auch künftig ein strategisches Instrument der Sicherheitsvorsorge im nationalen Rahmen und im Verbund mit unseren Partnern sein.“

Die Ministerin hatte den Verband am Montag in seiner Heimatkaserne in Baden-Württemberg besucht. „Nach meinem gestrigen Besuch in Calw und den Gesprächen mit den Männern und Frauen des KSK bin ich überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich habe wahrgenommen, dass im Verband ein positiver Wandel eingesetzt hat“, so Kramp-Karrenbauer. „Die Regeln, die für die gesamte Bundeswehr gelten, werden jetzt auch vom KSK eingehalten. Die über 60 Maßnahmen für die Reform beginnen zu greifen und der Reformauftrag wird in Calw mit Leben gefüllt.“

Neuer Kommandeur des KSK wird Brigadegeneral Ansgar Meyer, der Kommandeur des letzten deutschen Einsatzkontingents in Afghanistan. Er werde zum 1. September Brigadegeneral Markus Kreitmayr ablösen, sagte Kramp-Karrenbauer am Dienstag den Obleuten im Verteidigungsausschuss des Bundestages. Das berichteten Teilnehmer der Deutschen Presse-Agentur.

Kreitmayr leitet einen als erfolgreich bewerteten Reformprozess des KSK nach rechtsradikalen Vorfällen. Er ist aber selbst in die Kritik geraten, weil er im KSK [2][eine Sammelaktion für verschwundene und nicht nach den Regeln aufbewahrte Munition veranlasst hatte.]

Die Staatsanwaltschaft Tübingen prüft den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Grundke Anfang April erklärt hatte. Dies sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Er hat sich zu dem Sachverhalt bislang nur intern, nicht aber öffentlich geäußert.

15 Jun 2021

[1] /Reformprozess-bei-Eliteeinheit-KSK/!5778258

[2] /Verteidigungsausschuss-zu-Munitionsklau/!5765004

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