taz.de -- Haftstrafe für Rechtsextremisten: Wer das Gefängnis von innen sieht
Der militante Rechtsextremist Bernd Tödter aus Bad Segeberg wurde zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilt. Er saß mehr als 13 Jahre im Knast.
Bild: Sitzt bald wieder hinter Gittern: Bernd Tödter
Hamburg taz | Bernd Tödter kennt das schon. Gitter vor den Fenstern, Besuchszeiten, Gefängnisessen. Das Amtsgericht Bad Segeberg hat den militanten Rechtsextremen erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Dieses Mal sind es fünf Monate, aber der 46-Jährige hat wegen meist politisch motivierter Gewalt- und Straftaten schon mehr als 13 Jahre im Gefängnis verbracht.
[1][Tödter ist der Initiator des „Aryan Circle Germany“ (AC)] in Bad Segeberg. Bei dem aktuellen Prozess warf die Staatsanwaltschaft ihm Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Fahren ohne Führerschein vor: ein Bündel an Verfehlungen aus 2019 und 2020. Bereits im Februar hatte der Prozess begonnen. Die Verhandlung musste aber neu aufgenommen werden, weil der Verteidiger plötzlich selbst im Fokus der Strafverfolgung stand.
Der Szene-Anwalt Dirk Waldschmidt kam wegen des Verdachts der Geldwäsche in Haft. Die Verteidigung übernahm danach Angela Wierig. Die Hamburger Anwältin verlor 2018 im NSU-Verfahren ihre Mandantin Ayşen Taşköprü als Nebenklagevertreterin. Die Schwester des ermordeten Süleyman Taşköprü sah sich von ihr hintergangen, als sie im Schlussplädoyer die Anklage eines Beschuldigten anzweifelte und dem Vorwurf eines institutionellen Rassismus widersprach. Kurz darauf [2][veröffentlichte Wierig ein Buch über den Prozess mit demselben Tenor]. Sie rechnet darin etwa die seit den 90er-Jahren aus rassistischen Motiven Ermordeten gegen die Toten durch „Ehrenmorde“ auf.
Im aktuellen Verfahren widersprach die Rechtsanwältin im Wesentlichen der Anklage. Sie betonte vielmehr, dass von ihrem Mandanten ein falsches Image in der Öffentlichkeit aufgebauscht werde. Das käme einer Vorverurteilung gleich. Tödter selbst räumte vor Richter Philipp Mohr nur eine einmalige Fahrt ohne Führerschein ein. Fehlende Beweise wegen Erinnerungslücken von Zeug*innen und Rücknahmen von Aussagen ließen den Vorwurf der Gewaltanwendung platzen.
Richter geht nicht von Besserung aus
Bei Prozessbeobachter*innen entstand der Eindruck, dass einige Zeug*innen eingeschüchtert gewesen sein könnten, schreibt der Online-Informationsdienst „Blick nach rechts“. Dass Tödter dennoch zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, liegt an seinem Vorstrafenregister. Eine Bewährungsstrafe hielt Richter Mohr für nicht tragbar – auch weil die Sozialprognose des Angeklagten nicht erwarten ließe, „dass er keine weiteren Straftaten begehen wird“.
Die politische Karriere und das militante Auftreten Tödters begannen früh. Bereits 1993 prügelte er als 19-Jähriger mit seinem Cousin einen Obdachlosen zu Tode. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er zog nach Kassel, führte die „Kameradschaft NordHessen“ und den „Sturm 18“ an. Weitere Gefängnisaufenthalte folgten – auch wegen Vergewaltigung.
Im Mai 2016 musste er in Haft, weil er und weitere Anhänger des „Sturm 18“ mehrere Personen misshandelt hatten. Ein Mann wurde auf Befehl des gebürtigen Bad Segebergers eine Woche lang festgehalten und gequält. Nach Haftentlassung kehrte Tödter in seine Geburtsstadt zurück und konnte hier Jugendliche für den vermeintlichen Kampf um den „Erhalt der weißen Rasse“ gewinnen. 2019 gründete er AC und sprach Schüler*innen an einem Berufsbildungszentrum an, ein Hausverbot folgte.
Aus den Reihen des AC sollen Unterstützer*innen des Klimastreiks bedroht, die Demoanmelderin zu Hause aufgesucht und zwei Personen angegriffen worden sein, die Aufkleber mit rechtsextremen Parolen entfernten. Im März 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Flensburg die Wohnung von Tödter und elf Mitbeschuldigten in Schleswig-Holstein, Niedersachen und Hessen wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung durchsuchen.
Das aktuelle Urteil kann noch angefochten werden.
1 Jul 2021
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