taz.de -- Rechtsstaatsbericht der EU: Mieses Ergebnis, keine Konsequenzen

Brüssel gibt Ungarn und Polen ein schlechtes Zeugnis im Prüfbericht. Aber der Rechtsstaatsmechanismus wird wohl erst im Herbst in Gang gesetzt

Bild: Ungarns neues antiqueeres Gesetz sorgte beim letzten EU-Gipfel für heftigen Streit: Premier Orbán

Brüssel taz | Ungarn und Polen müssen so bald keine Strafen wegen der umstrittenen Verstöße gegen Rechtsstaat und Pressefreiheit fürchten. Die EU-Kommission in Brüssel stellte den beiden osteuropäischen Ländern in ihrem jährlichen Rechtsstaatsbericht am Dienstag zwar ein schlechtes Zeugnis aus, schob mögliche Budgetkürzungen jedoch auf die lange Bank. Auch Verstöße in anderen EU-Staaten wie Bulgarien oder Spanien sollen vorerst nicht geahndet werden. Das Europaparlament reagierte mit Unverständnis.

„Die Kommission muss jetzt unmittelbar handeln und vor allem Ungarn, aber auch Polen EU-Gelder sperren. Sie kann sich wirklich nicht mehr rausreden“, sagte die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD). „Faktisch wird die Lage immer schlimmer, in Ungarn wie in Polen.“ Ähnlich äußerte sich Jeroen Lenaers von der konservativen EVP-Fraktion. Dem Bericht müssten Taten folgen, forderte der Sprecher im Grundrechtsausschuss.

Doch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spielt auf Zeit. Über mögliche Budgetkürzungen will die CDU-Politikerin erst im Herbst entscheiden. Der Bericht habe vor allem den Zweck, die EU-weite Debatte über den Rechtsstaat zu fördern, sagte ein Kommissionsexperte. Mit Finanzsanktionen, wie sie der neue Mechanismus zum Schutz des EU-Budgets vorsieht, habe das nichts zu tun: „Das sind zwei unterschiedliche Instrumente“.

Doch was bringt der jährliche Rechtsstaats-Check, wenn er keine Konsequenzen hat? Auf diese Frage bleibt die EU-Behörde eine Antwort schuldig. Dabei betont sie selbst, dass die Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn seit dem ersten Bericht vom September 2020 nicht kleiner geworden sei. Auch die Medienvielfalt sei gefährdet.

Ultimatum für Polen

Kritik gibt es auch am Rechtsstaat in Polen. In dieser Hinsicht immerhin hat die EU-Kommission Polen im Streit über die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs nun ein Ultimatum gesetzt. Sollte das Land Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts zu einer umstrittenen Disziplinarkammer nicht bis zum 16. August vollständig umsetzen, würden Strafen beantragt, kündigte die Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova, am Dienstag in Brüssel an. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kürzung der EU-Gelder für Polen nach dem neuen Rechtsstaatsmechanismus. Aber die Strafen könnten nach EU-Regeln zum Beispiel aus einem täglich zu zahlenden Zwangsgeld bestehen und würden vom EuGH auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission festgesetzt werden.

Der EuGH hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstößt. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann, bietet demnach nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.

Zuletzt hatte das höchste polnische Gericht die Letzt-Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs infrage gestellt. Massive Probleme gibt es auch in Bulgarien, wo Korruption und organisiertes Verbrechen immer noch nicht eingedämmt werden konnten. Im Juni hatte die US-Regierung Sanktionen gegen bulgarische Oligarchen verhängt, um „die Rechtsstaatlichkeit und die Stärkung demokratischer Institutionen (zu) unterstützen“. Die EU unternahm nichts.

Kommissionschefin von der Leyen und Justizkommissar Didier Reynders setzen auf Dialog – und die Kraft des guten Beispiels. Er habe den Rechtsstaats-Bericht mit 20 nationalen Parlamenten diskutiert, sagte Reynders. Dies habe „positive Reformen ermutigt“. Insgesamt habe sich die Lage des Rechtsstaats in der EU leicht verbessert, bilanziert die Brüsseler Behörde. Bedenkliche Rückschritte gebe es aber bei Pressefreiheit und Pluralismus.

Die Corona-Pandemie habe zu massiven Problemen bei der Berichterstattung geführt, heißt es in Brüssel. Aufmerksam notiert die EU-Kommission auch die Einschränkung der Grundrechte durch Lockdowns und andere Corona-Maßnahmen. Zuletzt hatte das Verfassungsgericht in Spanien den ersten Lockdown kassiert. Das Urteil zeige, dass die Gewaltenteilung funktioniere, meint die EU-Behörde – der Rechtsstaat habe sich als „resilient“ erwiesen.

20 Jul 2021

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Eric Bonse

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