taz.de -- Fall Oury Jalloh: Brandsimulation stützt Mordthese
Ein Sachverständiger hat den Brand in der Dessauer Polizeizelle originalgetreu simuliert – mit einem eindeutigen Ergebnis.
Bild: Mahnwache für Oury Jalloh vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin am 7.1.2021
Berlin taz Die Details waren bekannt, so zu sehen waren sie noch nie: Fast 17 Jahre nach dem Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat eine private Initiative einen Film über die detailgetreue Nachstellung des Brandes präsentiert. Die zeigt, dass der an Händen und Füßen gefesselte Jalloh vor seinem Tod mit Brandbeschleuniger übergossen, also ermordet worden sein muss. Nur so, sagte der britische Sachverständige Iain Peck bei der Präsentation des Films am Mittwoch in Berlin, sei der Grad der Verbrennung in der Zelle erklärbar.
In einer aufwändigen Rekonstruktion hatte ein Team um Peck die Zelle Nummer 5 im Dessauer Polizeirevier nachgebaut. In Auftrag gegeben hatte dies die [1][Initiative Gedenken an Oury Jalloh], die dessen Familie beim Klageverfahren unterstützt. Um die Brandeigenschaften eines menschlichen Körpers zu simulieren, ließ Peck Schweinehaut und Schweinefleisch auf ein Plastikskelett nähen. Dem Dummy wurde die gleiche Kleidung angezogen, wie Jalloh sie am Tag seines Todes trug: eine schwarze Cordhose und ein weißes T-Shirt.
30 Minuten lang ließ Peck das Feuer lodern – genau so viel Zeit war 2005 zwischen dem Feueralarm und dem Eintreffen der Feuerwehr in der Zelle vergangen. Schließlich, und das ist wohl das Entscheidende, übergoss Peck die Matratze mit 2,5 Litern Benzin. „Wir wissen nicht, welcher Brandbeschleuniger beim realen Brand verwendet wurde, und wir können die genaue Menge nicht bestimmen“, sagte Peck am Mittwoch. Klar sei aber, dass solcher zum Einsatz gekommen sein muss. „Das bloße Entzünden der Matratze oder der Kleidung würde niemals einen solchen Grad an Verkohlung nach sich ziehen.“
Die Initiative stellte am Mittwoch Bilder vom ausgebrannten Zellennachbau und stellte diese neben das – aus bis heute ungeklärten Gründen abgebrochene – Tatortvideo der sachsen-anhaltischen Polizei. Nach Aussage Pecks entspricht der darauf zu erkennende Zustand der Zellwände, der Matratze sowie der Leiche Jallohs weitgehend jenem seiner Simulation. „Ich bin sehr zufrieden mit dem Grad an Übereinstimmung, den wir erzielen konnten.“
Alle Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hatte während mehrerer Gerichtsverfahren lange [2][auf eine Brandsimulation verzichtet]. 2013 beauftragte die Initiative deshalb einen ersten Brandgutachter. Der stellte bereits damals fest: So restlos verkohlt, wie Jallohs Leiche war, muss Brandbeschleuniger verwendet worden sein. Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach damals von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“. Drei Jahre später, im August 2016, ließ die Staatsanwaltschaft einen Brandversuch am Institut für Brand- und Löschforschung im sächsischen Dippoldiswalde durchführen. Dessen Anordnung wich in einer Reihe von Punkten allerdings von den Bedingungen im Polizeirevier ab.
Bald darauf aber schreibt Bittmann in einem Aktenvermerk, er gehe davon aus, dass Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers „mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot“ war. Vermutlich sei er mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden. Dies legten sechs Gutachter nahe, die Bittmann konsultierte.
Das Motiv könnte nach Auffassung Bittmanns gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen [3][vertuscht werden sollten]. Der Staatsanwalt benennt konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizei. Die aber sind bis heute unbehelligt – der Fall wurde Bittmann entzogen, alle Verfahren wurden eingestellt. Die Justiz geht offiziell davon aus, dass Jalloh sich selbst mit einem Feuerzeug anzündete, das bei seiner Durchsuchung übersehen worden war.
„Die Einstellung des Verfahrens ist in keinem Punkt nachvollziehbar“, sagte am Mittwoch Nadine Saeed von der Initiative. „Alle Sachverständigen kamen aus wissenschaftlicher Sicht immer zum gleichen Ergebnis: dass ausgeschlossen ist, dass er sich selbst angezündet hat.“ Die Behauptung der Politik, der Fall könne heute nicht mehr aufgeklärt werden, sei falsch. Die Täter seien namentlich bekannt.
Klage vor Verfassungsgericht
Beim Bundesverfassungsgericht ist ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren anhängig. Es richtet sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg. Das hatte im Oktober 2019 entschieden, dass es rechtens sei, dass ein Mordermittlungsverfahren zuvor eingestellt wurde. Saeed sagte, die Initiative werde auf Grundlage des neuen Gutachtens von Peck rechtliche Schritte einleiten, unter anderem eine Anzeige wegen „Strafvereitelung im Amt“ stellen.
Zudem appellierte sie an den Generalbundesanwalt, den Fall doch noch an sich zu ziehen. Man habe in den vergangenen Jahren gelernt, dass man die Justiz zu nichts zwingen könne – außer dazu, „ihre Lügen immer weiter zu spinnen“, so Nadine Saeed.
3 Nov 2021
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Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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