taz.de -- Neues Infektionsschutzgesetz: Nächstes Level für die Corona-App
Das neue Infektionsschutzgesetz erlaubt es den Bundesländern, zur Kontaktverfolgung stärker auf eine datensparsame App zu setzen.
Bild: Vorrangig soll die Corona-Warn-App auch in der Gastronomie eingesetzt werden
Berlin taz | Der Bundestag hat mit dem in den kommenden Tagen in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetz auch die Grundlage für eine datensparsame Kontaktverfolgung geschaffen: Demnach dürfen die Bundesländer etwa Gastronomie und Veranstalter ausdrücklich dazu anhalten, [1][„vorrangig“ die Corona-Warn-App für die Nachverfolgung einzusetzen]. Das soll unter anderem die Gesundheitsämter entlasten, die in einigen Regionen jetzt schon nicht mehr in der Lage sind, alle gemeldeten Risikokontakte zu informieren.
Bislang gilt in der Regel: Veranstaltungsorte, etwa Restaurants, Schwimmbäder, Clubs oder Museen müssen die persönlichen Daten ihrer Besucher:innen erheben und im Infektionsfall an die Gesundheitsämter übermitteln. Die kontaktieren dann Menschen, die sich mutmaßlich gleichzeitig mit der Corona-positiven Person dort aufgehalten haben, und verhängen gegebenenfalls eine Quarantäne. Dass die Gesundheitsämter hier bei hohen Inzidenzen schnell überlastet sind, zeigte sich bereits in den vergangenen Infektionswellen.
[2][Zahlreiche Kommunen und Bundesländer kauften daher Lizenzen für eine App], mit der sich Nutzer:innen digital registrieren können, die Luca-App. [3][Die fiel allerdings bald mit diversen Sicherheitslücken und Datenschutzproblemen auf]. Schließlich bekam auch die Corona-Warn-App eine sogenannte Check-In-Funktion, mit der Nutzer:innen ihre Anwesenheit an bestimmten Orten festhalten können. Im Unterschied zur Luca-App oder zur Dokumention per Zettel benötigt die Corona-Warn-App dafür keine persönlichen Daten. Sie arbeitet stattdessen mit wechselnden IDs, die keine Rückschlüsse auf die Nutzer:innen zulassen.
Sachsen und Baden-Württemberg erlauben die Corona-Warn-App bereits als Alternative zu Luca. Nun kommt es darauf an, dass auch die anderen Bundesländer die neue Möglichkeit, die der Bund ihnen einräumt, umsetzen. Nächster Kandidat wäre Mecklenburg-Vorpommern: Dort hatte das Oberlandesgericht Rostock jüngst den [4][Kauf von Lizenzen für die Nutzung der Luca-App] durch die Landesregierung wegen des freihändigen Vergabeverfahrens für unwirksam erklärt.
22 Nov 2021
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[1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000078.pdf
[2] /Maengel-der-Luca-App/!5789480
[3] /Datenschutzexperte-ueber-die-Luca-App/!5762877
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