taz.de -- Rassistischer Anschlag in Hanau: Ermittlungen eingestellt
Die Bundesanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass der TĂ€ter in Hanau allein gehandelt habe. Angehörige der Opfer prĂŒfen dagegen eine Klage.
Bild: Demonstrierende gedenken im Februar in Hanau der Anschlagsopfer und fordern AufklÀrung
Berlin taz | Das Attentat von Hanau war der schwerste rechtsterroristische Anschlag in jĂŒngerer Zeit â nun stellt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen dazu ein. Man sei 300 Hinweisen nachgegangen und habe 400 Zeug:innen zur AufklĂ€rung der HintergrĂŒnde befragt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Hinweise auf weitere MittĂ€ter:innen oder Mitwisser:innen neben dem AttentĂ€ter Tobias R. hĂ€tten sich aber nicht ergeben.
Der 43-JĂ€hrige hatte am 19. Februar 2020 in Hanau an zwei Orten [1][neun Menschen mit Migrationsgeschichte] erschossen: Kaloyan Velkov, Fatih SaraçoÄlu, Sedat GĂŒrbĂŒz, Vili Viorel PÄun, Gökhan GĂŒltekin, Mercedes Kierpacz, Ferhat Unvar, Hamza KurtoviÄ, Said Nesar Hashemi. Mehrere weitere Personen wurden teils schwer verletzt. AnschlieĂend fuhr Tobias R. nach Hause, erschoss dort seine Mutter und dann sich selbst.
In ihrer EinstellungsverfĂŒgung schreibt die Bundesanwaltschaft nun noch einmal das Motiv des Anschlags fest: Tobias R. habe âaus einer rassistischen Motivation herausâ seine Tat begangen. Hier hatte es Diskussionen gegeben, weil R. in seinem Bekennerschreiben neben offenem Rassismus auch Verschwörungs- und Verfolgungswahn offenbart hatte. Ein Gutachter der Bundesanwaltschaft hatte R. posthum [2][eine paranoide Schizophrenie attestiert] â auf die eine ârechtsradikale Ideologieâ aufgesetzt gewesen sei.
Weitere Helfer, Mitwisser oder MittĂ€ter beim Anschlag schlieĂt die Bundesanwaltschaft indes aus. Auch hierzu habe man ermittelt, habe Kontaktpersonen von Tobias R. âgleich welcher Artâ ĂŒberprĂŒft, so die Behörde. âDabei haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die AnschlagsplĂ€ne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könntenâ, so die Behörde.
Verdacht gegen Vater nicht bestÀtigt
Auch die VerkĂ€ufer der Schusswaffen von Tobias R., die dieser legal erworben habe, hĂ€tten nichts vom Anschlag ahnen können. Ebenso wenig die Mitglieder seines SchĂŒtzenvereins oder die Veranstalter der SchieĂtrainings im Ausland, an denen R. teilnahm. Auch die weiteren Tatvorbereitungen â das Erstellen des Bekennerschreibens und Videos sowie die Einrichtung einer Homepage â habe Tobias R. âallein und eigenverantwortlichâ vorgenommen.
Auch den Vater des AttentĂ€ters entlastet die Bundesanwaltschaft. Der 74-JĂ€hrige hatte mit seiner pflegebedĂŒrftigen Frau und dem Sohn zusammengelebt â blieb in der Tatnacht aber am Leben. Die Opferfamilien des Anschlags hatten gegen ihn im Februar [3][Anzeige wegen psychischer Beihilfe zum Mord] und Nichtanzeigen von Straftaten gestellt.
Die Angehörigen sind ĂŒberzeugt, dass der Vater allein schon wegen der engen Wohnsituation etwas von den Tatplanungen mitbekommen haben mĂŒsse. Zudem verweisen sie auf Ermittlungsunterlagen, die zeigten, dass dieser den Verschwörungswahn seines Sohnes teilte. Zudem sei er sehr dominant gegenĂŒber seinem Sohn aufgetreten, habe sich bei Behördenangelegenheit fĂŒr ihn bevollmĂ€chtigt.
Und auch nach dem Anschlag hatte der Vater Beschwerden an mehrere Behörden verschickt, in denen er sich ebenfalls rassistisch Ă€uĂerte und behauptete, nicht sein Sohn habe das Attentat verĂŒbt, sondern ein Geheimdienst.
Angehörige der Opfer reagieren enttÀuscht
Im Oktober wurde der 74-JĂ€hrige dann zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro vom Amtsgericht Hanau verurteilt, weil er in einem Schreiben die Angehörigen der Opfer als âwilde Fremdeâ bezeichnet hatte, die sich âdem Deutschen Volk unterordnenâ sollten. Zudem nannte er die Polizisten, die sein Haus durchsuchten, ein âTerrorkommandoâ und warf Hanaus OberbĂŒrgermeister Claus Kaminsky (SPD) WahlfĂ€lschung vor.
FĂŒr die Bundesanwaltschaft hat sich der Verdacht gegen den Vater jedoch nicht bestĂ€tigt. âEine tragfĂ€hige Grundlage fĂŒr die Annahme, dass er die Begehung der Taten fĂŒr möglich gehalten oder diese sogar gefördert hat, ist nicht vorhandenâ, schreibt die Behörde. Das behauptete DominanzverhĂ€ltnis zu seinem Sohn habe bei der Tat keine Rolle gespielt. Tobias R. habe vielmehr, trotz psychischer BeeintrĂ€chtigung, ein âselbstbestimmtes Lebenâ gefĂŒhrt.
Die Bundesanwaltschaft rĂ€umt aber ein, dass es ein âin erheblichen Umfang ĂŒbereinstimmendes Weltbild von Vater und Sohn mit extremistischen und verschwörungstheoretischen Tendenzenâ gibt. Dennoch: Auch dieses begrĂŒnde noch keine Einflussnahme auf die Tat.
AnwĂ€ltin Seda BaĆay-Yıldız, welche drei Opferfamilien des Anschlags vertritt, reagierte enttĂ€uscht auf die Einstellung des Verfahrens. âWir werden prĂŒfen, ob wir ein Klageerzwingungsverfahren anstrengenâ, sagte sie am Donnerstag der taz.
Auch die Initiative 19. Februar, in der Angehörige und UnterstĂŒtzer aktiv sind, erklĂ€rte: âWir sehen nicht, dass die Rolle des Vaters des TĂ€ters in der Tatnacht ausermittelt ist.â Zudem seien viele weitere Fragen bis heute ungeklĂ€rt. âDiese liegen in der Verantwortung der hessischen Landesregierung und mĂŒssen hier aufgeklĂ€rt werden.â
FĂŒr die Betroffenen stellen sich neben der Rolle des Vaters noch Fragen zum kaum erreichbaren Polizeinotruf in der Tatnacht, einem verschlossenen Notausgang an einem Tatort oder warum der TĂ€ter trotz psychischer Erkrankung an Waffen kam. Die Bundesanwaltschaft Ă€uĂerte sich dazu nicht. Den Sachverhalten wrd aktuell in einem laufenden Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag nachgegangen.
Aktualisiert und ergÀnzt am 16.12.2021 um 14:25 Uhr. d. R.
16 Dec 2021
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