taz.de -- Google drohen Auflagen des Kartellamts: Achtung, Alphabet!
Das Bundeskartellamt will den Google-Mutterkonzern strenger kontrollieren. Weitere Verfahren gegen Apple, Amazon und Meta dürften folgen.
Bild: Marktübergreifende Bedeutung: Internetgigant Alphabet und seine Tochter Google
Neues Jahr, neue Kontrollen. Und zwar amtlich. Deutschlands oberste Wettbewerbswächter, also das Bundeskartellamt, bescheinigen der Google-Mutter Alphabet eine marktübergreifende Bedeutung. Wer hätte das gedacht, mag so manche Netzaktivist:in, Verbraucherschützer:in, Digitalpolitiker:in denken. Nun ja, manchmal dauert es eben länger.
Alphabet, also zur Tochter Google, gehören so ziemlich alle Internetangebote, die wir täglich nutzen: die Suchmaschine natürlich, der Kartendienst Google Maps, Youtube, der Browser Chrome, das Betriebssystem Android, der App-Store Play Store, Gmail als E-Mail-Dienst. Die Dienste sind kostenlos, dafür voll von Werbung. Allein auf dem deutschen Markt für allgemeine Suchdienste hat Google einen Anteil von mehr als 80 Prozent.
Das Geschäftsmodell: [1][persönliche Daten]. Google weiß, wen wir online suchen, was wir gerne essen, ob wir mit Familie oder ohne leben, wo wir Urlaub machen und welche sonstigen Vorlieben wir so haben. Auch Dienstleistungen, die als Geschäftsmodell das Tracking von Nutzer:innenverhalten verfolgen, gehören ins Google-Portfolio. Die Suchalgorithmen sind enorm lernfähig, das heißt die nächste Suche wird also noch effektiver, noch schneller, noch besser. Das gefällt den Verbraucher:innen. Warum also abwandern zu anderen Diensten, die schwerfälliger sind – obwohl datenärmer und weniger neugierig? Google macht einen verdammt guten Job.
Es geht um pure Macht. Wettbewerber:innen werden aus dem Weg geräumt, entweder eingekauft oder es werden schöne Deals abgeschlossen. Eine Win-win-Situation für alle Seiten. Schließlich sollen alle etwas vom großen Digi-Kuchen haben. Über diese Verstrickungen hat der Konzern enorm großen Einfluss auf Nutzer:innen und Werbekund:innen und kann somit Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben. Das Kartellamt spricht von einem digitalen Ökosystem und Infrastrukturen, die dank der neuen gesetzlichen Vorgaben nun eingeschränkt werden könnten.
Mit der Einschätzung des Bundeskartellamtes unterliegt der Megakonzern nun der [2][„erweiterten Missbrauchsaufsicht“]. Die Behörde will sich nun verstärkt anschauen, wie Google persönliche Daten verarbeitet und auch das Nachrichtenangebot Google News Showcase wird geprüft. Die Einstufung ist die Vorbereitung darauf, um verschärft gegen das Machtgebahren der Mega-Digitalkonzerne vorzugehen. Drohen nun Verbote einzelner Dienstleistungen? Sanktionen? Bußgelder? Erkenntnis und Instrumente sind da.
Die Entscheidung der Behörde kommt zudem zum Anfang eines Jahres, das auch auf EU-Ebene die Geschäftsmodelle der Techkonzerne enorm verändern könnte. Sowohl der [3][Digital Services Act] als auch der [4][Digital Markets Act] sollen in diesem Jahr durch die EU-Gremien gehen. Beide Instrumente sollen für wettbewerbsrechtliche Hürden und Dienste sorgen, die den Schutz der Verbraucher:innen stärken. Von einem neuen „Grundgesetz für das Internet“ ist die Rede, vom berühmten Meilenstein, der das Netz schöner und freundlicher machen soll.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts gilt für fünf Jahre. Google gibt sich gelassen und will keine Rechtsmittel einsetzen, heißt es. Das bedeutet aber nicht, dass das Unternehmen gegen weitere Maßnahmen nicht vorgehen wird. Die Google-Jobs sind schlicht zu gut und zu lukrativ, um ohne Widerstand einzuknicken. Die wenige Konkurrenz sollte sich aber nicht in Sicherheit wiegen, denn Google war erst der Anfang. Amazon, Apple und [5][Meta – früher bekannt als Facebook] – stehen längst auf der Liste des Kartellamts.
5 Jan 2022
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