taz.de -- Coronainfektion und Arbeiten: Trotz Infektion einspringen

Berlins BĂŒrgermeisterin Giffey schließt im Notfall nicht aus, auch Omikron-Infizierte in der Versorgung einzusetzen. FĂŒr Verdi wirft das Fragen auf.

Bild: Arbeiten mit nachgewiesener Coronainfektion? Franziska Giffey hĂ€lt das im Notfall fĂŒr angebracht

Berlin taz | Mit einer solchen Debatte hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schonmal fĂŒr Aufregung gesorgt: Darf man Corona-Infizierte in der kritischen Infrastruktur einsetzen, wenn ansonsten die Versorgung gefĂ€hrdet wĂ€re? Berlins Regierende BĂŒrgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat jetzt solche EinsĂ€tze in NotfĂ€llen befĂŒrwortet. Die Gewerkschaften und Arbeitsrechtler sehen das kritisch.

„Es geht hier wirklich um den Not-Not-Notfall“, [1][sagte Giffey am Montag im RBB-Inforadio.] „Wenn wir eine Situation haben, in der wirklich massiv Personal ausfĂ€llt und die gesundheitliche Versorgung in NotfĂ€llen in Frage steht, dann muss man sich darĂŒber Gedanken machen.“

Giffey hatte zuvor der Bild am Sonntag gesagt, es sei denkbar, symptomlose Infizierte etwa im Wasserwerk oder bei der Feuerwehr arbeiten zu lassen, wenn es dort coronabedingt zu sehr großen PersonalengpĂ€ssen komme. FĂŒr die Arbeit im Krankenhaus oder in der Pflege sei das aber nur im Ă€ußersten Notfall denkbar.

Der Personalausfall in der sogenannten kritischen Infrastruktur in Berlin liegt derzeit bei 15 Prozent. Bis zu 30 Prozent seien durch Umorganisation und Angebotsreduzierung zu stemmen, meinte die Regierende. Der Einsatz solle fĂŒr infizierte Arbeitnehmer:innen aber freiwillig sein, betonte eine Senatssprecherin anschließend.

Viele Infizierte ohne Symptome

Viele der Omikron-Infizierten haben keine Symptome wie etwa Kopfschmerzen, Husten oder ein MattigkeitsgefĂŒhl, sind aber hochinfektiös. Nach derzeitiger Rechtslage sei es so, dass positiv getestete Corona-Infizierte, die keine Symptome aufweisen, [2][keine Krankschreibung vom Hausarzt] bekommen, sagte die FachanwĂ€ltin fĂŒr Arbeitsrecht bei der Arbeitnehmerhilfe e. V., Miruna Xenocrat, der taz.

Der Arbeitgeber könne vom symptomlosen infizierten BeschÀftigten verlangen, im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies möglich sei, so die AnwÀltin. Laut [3][Infektionsschutzgesetz] seien positiv Getestete zur QuarantÀne, also zur Absonderung, verpflichtet. Auch wer zu Hause seiner TÀtigkeit nicht nachgehen kann, bekommt in der QuarantÀne trotzdem das Arbeitsentgelt bezahlt.

Aufgrund der geltenden QuarantĂ€neregeln sei es nicht möglich, einen positiv Getesteten im Betrieb arbeiten zu lassen, sagte Xenocrat, „alleine in einer Werkhalle an einer Maschine, das ist keine QuarantĂ€ne“. Es mĂŒsse dann zudem geklĂ€rt werden, wie der oder die Infizierte zur Arbeit komme, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder nicht.

Versicherungsrechtliche Fragen

Infizierte ohne Symptome in der Firma arbeiten zu lassen, das werfe „viele Fragen auf“, sagte auch Andreas Splanemann, Sprecher des Verdi-Landesbezirks Berlin-Brandenburg, der taz. Zum einen stelle sich die Frage, wie denn Infizierte im Betrieb arbeiten könnten, ohne möglicherweise andere anzustecken. Zum Zweiten könnte ein BeschĂ€ftigter, der oder die zuerst keine Krankheitssymptome aufweist, dann womöglich wĂ€hrend der Arbeit eben doch Symptome entwickeln, „wenn dann was passiert, könnten sich auch versicherungsrechtliche Fragen stellen“, erklĂ€rte Splanemann.

Im Jahr 2020 hatte [4][Jens Spahn fĂŒr Proteste] gesorgt, als er darauf hinwies, dass bei hohem Personalausfall im Gesundheitswesen positiv getestete BeschĂ€ftigte ohne Symptome in extremen EinzelfĂ€llen und unter hohen Schutzstandards und mit Masken in der gesundheitlichen Versorgung eingesetzt werden könnten, wenn andernfalls die Versorgung nicht mehr sichergestellt sei. Vom Robert-Koch-Institut (RKI) gab es eine entsprechende Empfehlung zu Beginn der Pandemie.

Im Februar 2020 war es besonders im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen wegen der sehr hohen Zahl an Corona-Infizierten zu AusfĂ€llen gekommen. Laut Spahn waren dort so viele BeschĂ€ftigte im Gesundheitsbereich in QuarantĂ€ne, dass die Schließung von Arztpraxen drohte. Vereinzelt habe es Situationen gegeben, in denen positiv Getestete unter hohen Schutzvorkehrungen mithelfen mussten, die Versorgung sicherzustellen.

31 Jan 2022

[1] https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2022/01/31/weicht-berlin-die-corona-regeln-in-der-kritischen-infrastruktur-.html

[2] https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/corona-virus/krankengeld-verdienstausfall/quarantaene-keine-au-bescheinigung-2081002

[3] https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#part1

[4] /Pflegekraefte-in-Coronakrise/!5728428/

AUTOREN

Barbara Dribbusch

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