taz.de -- Nachrichten in der Coronapandemie: Isolation ab 1. Mai freiwillig

Die Impfpflicht ab 18 Jahren ist gescheitert. BefĂŒrworter:innen suchen einen Kompromiss. Die Zahl der Neuinfektionen mit Corona sinkt weiter.

Bild: Die BefĂŒrworter:innen der Impfpflicht ab 18 um Karl Lauterbach sind vorerst gescheitert

Isolation bei Corona-Infektion nur noch auf freiwilliger Basis

Corona-Infizierte mĂŒssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Die neuen QuarantĂ€ne- und Isolationsregeln sollten ab diesem Termin auf „Freiwilligkeit“ beruhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag in Berlin nach Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den LĂ€ndern.

Ausgenommen seien BeschĂ€ftigte im medizinischen Bereich – fĂŒr alle anderen gelte dann nur noch „die dringende Empfehlung“, sich im Fall einer Infektion in Isolation zu begeben und nach Ablauf von fĂŒnf Tagen freizutesten.

Vorstoß im Bundestag fĂŒr Impfpflicht ab 18 Jahren vorerst vom Tisch

In Deutschland wird es zumindest vorerst keine Pflicht zur Corona-Impfung fĂŒr alle Erwachsenen geben. Die parlamentarischen BefĂŒrworter einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren legten das Vorhaben am Montag mangels Erfolgsaussichten auf Eis, wie die Initiatoren des Bundestags-Antrags bekannt gaben. Eine Impfpflicht solle es stattdessen nun fĂŒr Menschen ab 50 Jahren geben, erlĂ€uterte der GrĂŒnen-Abgeordnete Till Steffen.

Alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger zwischen 18 und 49 Jahren sollen sich der neuen Vorlage zufolge aber einer verpflichtenden Impfberatung unterziehen. Auch halten sich die Antragstellerinnen und Antragsteller ausdrĂŒcklich die Möglichkeit offen, die Impfpflicht bei Bedarf spĂ€ter doch auf alle Erwachsenen auszuweiten. Zudem vorgesehen ist die Vorbereitung eines Impfregisters, wie es besonders die Union fordert.

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt rĂ€umte ein, dass BemĂŒhungen um einen Kompromiss zwischen den BefĂŒrworterinnen und BefĂŒrwortern der Impfpflicht ab 18 einerseits und der Union, die nur einen Vorratsbeschluss fĂŒr eine mögliche spĂ€tere Impfpflicht fassen will, sowie einer dritten Gruppe, die eine Impfpflicht ab 50 vorbereiten will, gescheitert seien.

Bleibe es dabei, solle nun der neue Antrag statt des Antrags fĂŒr eine allgemeine Impfpflicht am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden, sagte Schmidt. Eine Mehrheit dafĂŒr ist allerdings weiterhin ungewiss. (afp)

Kanzleramt verabschiedet sich von Maske

Die HĂ€user der Bundesregierung gehen unterschiedlich mit den geĂ€nderten Coronaregeln um. Bislang verabschiedet sich nur das Kanzleramt von der Maskenpflicht, wie das Bundespresseamt am Montag mitteilte. Dort wĂŒrden die Abstands- und Hygieneregeln „bis auf die Maskentragepflicht“ aufrechterhalten. Das Tragen von Masken werde weiter „dringend“ empfohlen, aber nicht mehr vorgeschrieben. Viele Ministerien behalten dagegen die Maskenpflicht sowie teilweise auch die 3G-Regelung bei. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang zu den GebĂ€uden und Liegenschaften erhalten.

Die HĂ€user von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) prĂŒfen nach eigenen Angaben noch, wie sie mit den neuen Regelungen umgehen. Die Liberalen hatten sich fĂŒr eine Lockerung der Coronaschutzmaßnahmen eingesetzt. Im Haus von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bleibt die Maskenpflicht den Angaben zufolge zunĂ€chst bestehen.

SpĂ€testens seit Sonntag gilt nach der von vielen LĂ€ndern noch genutzten Übergangsfrist ĂŒberall in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz, nach dem vonseiten des Bundes nur noch Basisschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Auch die Maskenpflicht entfĂ€llt damit in vielen Bereichen. Die LĂ€nder können schĂ€rfere Maßnahmen beschließen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Nur wenige machen bislang aber davon Gebrauch.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der das Tragen von Masken angesichts der weiter hohen Corona-Infektionszahlen empfiehlt, behĂ€lt fĂŒr sein Haus nach eigenen Angaben die alten Regeln bei. Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske gelte weiter in allen DienstgebĂ€uden „uneingeschrĂ€nkt auf allen VerkehrsflĂ€chen und in allen RĂ€umen“. Eine Ausnahme gelte nur, wenn sich jemand allein in einem Raum aufhalte. Das Bundesgesundheitsministerium zĂ€hlt damit zu den HĂ€usern mit den strengsten Schutzmaßnahmen. (epd)

Wieder weniger Coronaneuinfektionen

Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet 41.129 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 26.372 FÀlle weniger als am Montag vor einer Woche, als 67.501 positive Tests gemeldet wurden. Insgesamt liegt damit in Deutschland die Zahl der bestÀtigten Infektionen bei mehr als 21,66 Millionen. Die [1][bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt] weiter auf 1.424,6 von 1.457,9 am Vortag. 23 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten TodesfÀlle auf 130.052.

Weltweit haben sich mehr als 488,94 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Mehr als 6.524.431 Millionen Menschen sind nach Reuters-Berechnungen an oder mit dem Virus gestorben. Seit dem Auftreten der ersten FĂ€lle in China im Dezember 2019 wurden in mehr als 210 LĂ€ndern und Gebieten Corona-Infektionen gemeldet. (rtr)

PrĂŒfverfahren fĂŒr Roche-Medikament auch in den USA

Die US-Arzneimittelbehörde FDA will eine Zulassung des Roche-Medikaments Actemra/RoActemra zur Behandlung von schwer erkrankten Covid-19-Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden und zusĂ€tzlich Sauerstoff benötigen, vorrangig prĂŒfen. Roche rechnet mit einer Entscheidung in der zweiten JahreshĂ€lfte. In der EuropĂ€ischen Union (EU) und vielen anderen LĂ€ndern ist die Arznei fĂŒr die Behandlung von Coronapatienten bereits freigegeben.

Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Betrugs bei Testabrechnungen

Die Polizei in Brandenburg ermittelt in mehreren FĂ€llen wegen möglicher [2][AbrechnungsbetrĂŒge von Coronateststationen.] Bislang seien zwölf „polizeilich relevante Sachverhalte/Ermittlungsverfahren innerhalb des PolizeiprĂ€sidiums identifiziert“, teilte das Innenministerium in Potsdam auf eine mĂŒndliche Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen mit. Ein Teil der FĂ€lle befinde sich bei der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung.

Den Angaben zufolge richtet sich ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen drei Beschuldigte. Allerdings sei der Fall „aufgrund von polizeilichen Erkenntnissen aus einem anderen Ermittlungsverfahren von Amts wegen“ eingeleitet worden. Details dazu waren weder von der Staatsanwaltschaft Cottbus noch vom Innenministerium auf Nachfrage zu erfahren.

Die Abgeordnete hatte die Landesregierung gefragt, wie viele Strafanzeigen wegen Abrechnungsbetruges bei den Schnelltests bei Polizei und Staatsanwaltschaften in Brandenburg vorliegen. Laut Ministerium sei eine Auskunft im Sinne der Anfrage in der KĂŒrze der Zeit wegen des „unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸigen und nicht tragbaren ressourcenbindenden Verwaltungsaufwands innerhalb des PolizeiprĂ€sidiums“ nicht umsetzbar gewesen. Die bei einer „ersten lediglich prĂŒfenden Abfrage“ ermittelten zwölf FĂ€lle hĂ€tten daher keinen Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit.

Auf eine weitere Anfrage der Abgeordneten teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die KassenĂ€rztliche Vereinigung Brandenburg bisher rund eine Millionen Euro an das Bundesamt fĂŒr Soziale Sicherung (BAS) zurĂŒckgezahlt habe. Aktuell liefen etwa 400 weitere TiefenprĂŒfungen.

Die RĂŒckzahlung von einer Million Euro fĂŒr BĂŒrgertests an das BAS erhĂ€rtet nach Ansicht Oeynhausens den Verdacht, dass es auch in Brandenburg zahlreiche BetrugsfĂ€lle in Corona-Teststellen gegeben habe. „Die Aussage der Landesregierung, zu wenig Zeit fĂŒr umfassende PrĂŒfungen zu haben, irritiert. Der Verdacht, dass wie in Berlin organisierte KriminalitĂ€t wegen fehlender Kontrollen krĂ€ftig abgesahnt hat, bleibt ungeklĂ€rt“, sagte sie der dpa. Die AfD-Fraktion fordere eine lĂŒckenlose AufklĂ€rung. (dpa)

4 Apr 2022

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