taz.de -- Personalmangel bei der Justiz: Vorzeitige U-Haft-Entlassungen

Immer wieder werden TatverdĂ€chtige aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Verfahren zu lange dauern. Die Strafkammern sind ĂŒberlastet.

Bild: Mehr als sechs Monate darf hier niemand sitzen: Zellen in der Hamburger Untersuchungshaftanstalt

HAMBURG taz | Im Mai 2022 beschloss das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen, drei Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die sechsmonatige Frist bis zum Beginn der Hauptverhandlung konnte nicht eingehalten werden, eine weitere Inhaftierung sei damit nicht legal. Das Pikante: Den Angeklagten wird der Mord an einem 46-jÀhrigen Bremer im Jahr 2020 vorgeworfen. Dass die vorzeitige Entlassung aus der U-Haft kein Einzelfall ist, zeigen Daten aus anderen BundeslÀndern.

Mindestens 66 TatverdĂ€chtige wurden 2021 bundesweit aus der Untersuchungshaft entlassen, allein in Schleswig-Holstein waren es elf. In fast allen FĂ€llen begrĂŒndeten die Gerichte den Schritt damit, dass die Verfahren nicht schnell genug vorankamen. Was banal klingt, hat einen ernsten Hintergrund: „Die Strafkammern sind tatsĂ€chlich ĂŒberlastet“, [1][sagt Christine Schmehl vom Schleswig-Holsteinischen Richterverband]. „Der Justiz fehlt in erheblichem Umfang Personal.“ Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht deswegen die Justizministerien der LĂ€nder in der Pflicht und fordert generell mehr Stellen.

Doch die sehen die GrĂŒnde teilweise bei den Strafkammern selbst. Diesen „obliegt die gerichtsinterne GeschĂ€fts- und Personalverteilung“, wie Oliver Breuer vom Justizministerium Schleswig-Holstein sagt. Fakt ist: Die letzte bundesweite Berechnung des Personalbedarfs in der Justiz stammt aus dem Jahr 2014. Seither hat sich viel geĂ€ndert – sowohl an der Anzahl der Verfahren als auch an deren KomplexitĂ€t. Das bestĂ€tigt auch Breuer: „Es gibt deutliche Anzeichen dafĂŒr, dass infolge einer Vielzahl von GesetzesĂ€nderungen seit 2014 der tatsĂ€chliche Zeitaufwand im Strafverfahren nicht mehr adĂ€quat abgebildet wird.“

In Deutschland gelten strenge Richtlinien fĂŒr eine vorlĂ€ufige Inhaftierung von TatverdĂ€chtigen. Die Untersuchungshaft darf in der Regel nicht lĂ€nger als sechs Monate andauern. Nur in dringenden FĂ€llen können Gerichte eine VerlĂ€ngerung der U-Haft bewirken. Wenn die eingeleiteten Verfahren nicht schnell genug in eine Hauptverhandlung fĂŒhren, mĂŒssen die VerdĂ€chtigen wieder entlassen werden: Die Freiheit der Person als Grundrecht steht dann ĂŒber dem Tatverdacht. Dass Gerichte schnellstmöglich arbeiten und eine Verhandlung eröffnen mĂŒssen, gibt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen vor, das in der Strafprozessordnung verankert ist.

Die GrĂŒnde fĂŒr die verzögerten Verfahren sind vielschichtig. Die Berechnung des Personalbedarfs stimme nicht mehr, sagt Schmehl. „Der Aufwand fĂŒr die großen Strafverfahren an den Landgerichten ist enorm gestiegen.“ Das liege unter anderem daran, dass es viel mehr digitalisierte Beweismittel gebe, die ausgewertet werden mĂŒssten. Darunter fallen zum Beispiel auch Whatsapp-Nachrichten. Erschwerend sei laut Schmehl, dass es heute vermehrt Verfahren mit Auslandsbezug oder komplizierten Sachverhalten gebe. „Das fĂŒhrt dazu, dass der zeitliche Aufwand grĂ¶ĂŸer wird.“ Seit 2014 sei dieser bei großen Strafverfahren um rund 50 Prozent gestiegen.

Arbeit am Limit

Auch in Bremen arbeiten die Landgerichte „seit Jahren am Limit“, wie der dortige Richterbund mitteilt. Personal sei bereits aus anderen Bereichen herangezogen worden, die Überlastung bleibe aber erheblich hoch. Es brauche „angesichts erheblicher Personalprobleme und großer Digitalisierungsaufgaben ein umfangreiches Investitionspaket fĂŒr die Justiz“, erklĂ€rt Sven Rebehn vom Deutschen Richterbund.

Den Personalmangel sieht mittlerweile auch die politische Seite ein. Die schleswig-holsteinische Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU)verweist dazu auf den aktuellen Koalitionsvertrag, der „eine hundertprozentige Abdeckung nach dem bundesweiten Personalbedarfssystem sowie weitere VerstĂ€rkungen“ vorsieht.

Dieser Bedarf sei in Bremen beispielsweise schon abgedeckt, [2][wie die dortige Senatorin Claudia Schilling (SPD) sagt]. Die Personalabdeckungsquote liege dort bei 124 Prozent und damit deutlich ĂŒber dem Bedarf. Dennoch wolle man auch zukĂŒnftig auf den gestiegenen juristischen Aufwand reagieren.

Beim aktuellen Fall der drei entlassenen TatverdĂ€chtigen sieht Schilling jedoch kein Personalproblem, sondern verweist auf die komplizierte Beweis- und Rechtslage. Außerdem sei die derzeitige Überlastung auf die Verteilung der Verfahren auf die einzelnen Kammern zurĂŒckzufĂŒhren, die das Landgericht selbst im Rahmen der richterlichen UnabhĂ€ngigkeit vornimmt. Die Ursache liegt laut Schilling also in der Organisation der Justiz.

Dass es in beiden BundeslĂ€ndern aufgrund langer Verfahren ĂŒberhaupt zu Entlassungen aus der Untersuchungshaft kam, ist ein Problem. Doch dabei bleibt es in machen FĂ€llen nicht: „Erschwerend wirkt, dass tatsĂ€chlich ein aus der U-Haft Entlassener geflĂŒchtet ist und ein anderer erneut eine Straftat begangen hat“, wie Marc Timmer zur Situation in Schleswig-Holstein sagt. Der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion hatte die Bekanntgabe der Zahlen erst durch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung erwirkt.

Langer Freiheitsentzug

Aber gerade, wenn die VorwĂŒrfe gegen TatverdĂ€chtige nach der Entlassung fallen gelassen werden, ist die lange Untersuchungshaft ein Problem. Eine sechsmonatige U-Haft bedeutet vor allem eines: Freiheitsentzug. Falls es gegenĂŒber den TatverdĂ€chtigen spĂ€ter nicht zu einer Verhandlung kommt, haben diese Anspruch auf EntschĂ€digung. [3][Der entsprechende Umfang wurde vom Bundestag erst 2020 erhöht.] Seither haben zu Unrecht inhaftierte Personen Anspruch auf 75 Euro pro Tag. Dies betreffe bundesweit pro Jahr etwa 400 Personen, erklĂ€rte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner 2020 im Bundestag. Dazu kĂ€men auch immaterielle Folgen: „Ein BĂŒrger, der inhaftiert wird, wird aus seinem Umfeld herausgerissen und ist durch die gerichtliche Entscheidung stigmatisiert.“

All dies wirft kein gutes Licht auf die Justiz. „Die Frage, ob ein Untersuchungsgefangener weiter in Haft bleibt oder nicht, darf nicht davon abhĂ€ngen, dass nicht genĂŒgend Richter und StaatsanwĂ€lte zur VerfĂŒgung stehen“, erklĂ€rt Andreas Helberg vom Bremischen Richterbund. Auch fĂŒr die Sicherheit der Bevölkerung sei es unerlĂ€sslich, mehr Stellen zu schaffen, sagt Marc Timmer. Der Deutsche Richterbund sieht durch die Vorkommnisse vor allem die Gefahr eines „Vertrauensverlustes in die FunktionsfĂ€higkeit der Justiz“ und fordert deshalb schnelles Handeln der Politik.

23 Aug 2022

[1] https://www.richterverband-sh.de/positionen/pressemeldungen/nachricht/news/pressemitteilung-20-ii-1-1-1-2-1-1

[2] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/u-haft-entlassungen-derartiges-darf-sich-nicht-wiederholen-393929?asl=

[3] /Jurist-ueber-Haftentschaedigung-fuer-Unschuldige/!5711028

AUTOREN

David Wasiliu

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