taz.de -- Polizeigewalt gegen Journalist*innen: Es gibt kein Schmerzensgeld
Bei Urteilen spielt die Pressefreiheit oft keine Rolle. Auch im Fall einer Journalistin nicht, die von einem Beamten ins Gesicht geschlagen wurde.
Ihr Arbeitstag war schon so gut wie vorbei, als ein Polizist der Journalistin Lea Remmert ins Gesicht schlug. Es war der 1. Mai 2020 in Berlin, sie war Teil eines Filmteams der Nachrichtenagentur âNonstop Newsâ, das im Auftrag von Sat1 und Pro7 ĂŒber die Proteste dort berichtete. Ăber den Tag hinweg hatten sie Demonstrationen gefilmt und den Polizeisprecher interviewt.
Dann, gegen Abend, wurde es dunkel und chaotisch. Ăberall Protestierende, Blaulicht, Polizei â das zeigen die Aufnahmen des Teams. Den Schlag haben sie nicht gefilmt. Aber Remmert ist sich sicher: Der war Absicht. Unter anderem brachen zwei ZĂ€hne ab, sie ging blutend zu Boden.
Von vornherein sei der 1. Mai eine krasse Situation gewesen, erzĂ€hlt die Journalistin. Aber verletzt zu werden? Damit habe sie nicht gerechnet. Einen helmtragenden Kollegen habe sie sogar belĂ€chelt. âEs war ja nicht geplant, dass wir da so wirklich mittendrin stehenâ, sagt sie. Und wenn, dann habe sie sich eher Gedanken wegen der Demonstrant*innen gemacht. Von denen wurde am selben Tag ein [1][Team der ZDF-âheute showâ angegriffen]. Dass ein Polizist sie niederschlĂ€gt, habe Remmert sich nicht vorstellen können.
Die zwei ZĂ€hne musste ihr Zahnarzt rekonstruieren. âSchicht fĂŒr Schichtâ, erzĂ€hlt sie. Die Krankenkasse habe nichts ĂŒbernommen, weil ein Dritter beteiligt war. Schmerzensgeld bekommt sie aber auch nicht. Die Polizei konnte keinen TĂ€ter ermitteln und [2][das Land Berlin will ihr keine EntschĂ€digung zahlen]. Remmert klagte daraufhin auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Ăbernahme der Behandlungskosten â doch das Landgericht Berlin hat ihre Klage in erster Instanz abgewiesen, obwohl der Schlag unstrittig ist.
Die Journalistin trage Mitschuld, wenn sie geschlagen wird
Es sei nicht bewiesen, dass der Polizist vorsĂ€tzlich oder fahrlĂ€ssig zugeschlagen habe. Das Gericht hĂ€lt hingegen âeine unbeabsichtigte Bewegung eines Polizeibeamtenâ fĂŒr möglich â und folgt damit der Darstellung der Berliner Senatsverwaltung fĂŒr Finanzen. Diese ist laut der Berliner Haftpflicht- und EigenschĂ€dengrundsĂ€tze zustĂ€ndig, wenn GeschĂ€digte mehr als 200 Euro fordern.
Im Urteil steht: Vielleicht habe sich ein Polizist in einem Kabel verheddert und beim Versuch, sich zu befreien, Lea Remmert getroffen. AuĂerdem trage sie eine Mitschuld, weil sie sich âum spektakulĂ€rer Aufnahmen willenâ selbst in Gefahr begeben habe. Deshalb habe sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dass Remmert als Journalistin berichtete, spart die Richterin in ihrer BegrĂŒndung hingegen aus. Das Wort âPressefreiheitâ taucht nicht im Urteil auf, das der taz vorliegt.
Das ist nicht selten: Immer wieder geben Gerichte der Pressefreiheit in ihren Urteilen offenbar nur ein geringes Gewicht. Nachdem zum Beispiel Neonazis in [3][Fretterode zwei Journalisten jagten und verletzten], verurteilte das Landgericht MĂŒhlhausen die Angreifer zu vergleichsweise milden Strafen. Es sei unklar, ob sie die Journalisten als solche erkannt hĂ€tten. Deshalb schĂŒtze die Pressefreiheit nicht die Betroffenen.
Hausfriedensbruch statt journalistischer Arbeit
Das Amtsgericht Borna verurteilte einen [4][Leipziger Journalisten wegen Hausfriedensbruch]. Er war Klimaaktivist*innen und Polizist*innen in den Tagebau Schleenhain gefolgt, um die Proteste zu dokumentieren. Das sei nicht von der Pressefreiheit gedeckt, urteilte das Gericht.
Dass zuletzt mehrere Urteile die Pressefreiheit wenig gewĂŒrdigt haben, beobachtet auch Lotte Laloire von Reporter ohne Grenzen. Die freiheitlich demokratische Grundordnung verlange, dass Pressefreiheit gewahrt werde. Gerichte sollten den Grund berĂŒcksichtigen, weshalb Journalist*innen vor Ort seien: âNĂ€mlich nicht als Schaulustige, sondern im Interesse der Ăffentlichkeit.â Gerade wenn die Polizei gegen BĂŒrger*innen vorgehe, sei wichtig, dass Reporter*innen ânah herangehen, etwa um rechtswidrige Festnahmen zu dokumentieren.â
Wegen Gewalt, verbaler Angriffe und EinschĂŒchterungsversuchen rutschte Deutschland vergangenes Jahr in der Rangliste der Pressefreiheit von Platz 11 auf Platz 16 ab. Dabei spielte auch Gewalt durch die Polizei gegen Journalist*innen eine Rolle. Besonders bei Demonstrationen behinderte die Polizei Pressearbeit, betĂ€tigt [5][das EuropĂ€ische Zentrum fĂŒr Presse- und Medienfreiheit], das ECPMF in Leipzig.
Es muss auf ihren Beruf eingegangen werden
Im Urteil des Berliner Landesgerichts spielte dieser Kontext aber keine Rolle. Laloire bemĂ€ngelt, das Gericht habe gar nicht in Betracht gezogen, dass die Polizei an bestimmten Aufnahmen kein Interesse hat und deshalb versucht haben könnte, diese zu verhindern. Angesichts der Zeugenaussagen sei das aber nicht auszuschlieĂen.
AuĂerdem kritisiert sie, dass im Tatbestand nicht auf Remmerts journalistische Rolle eingegangen werde. âDort heiĂt es nur knapp, sie sei âzum Zwecke von Filmaufnahmen vom Demonstrationsgeschehen in Berlin-Kreuzberg unterwegsâ gewesen.â Laloire ist selbst Journalistin, hat fĂŒr den [6][Berliner Tagesspiegel 2020] zu diesem Fall recherchiert und kennt die Details.
Zeugen widersprachen im Prozess der verantwortlichen Berliner Senatsverwaltung, dass sich ein Beamter im Kabel der Tonangel verfangen und beim Versuch, sich zu befreien, Lea Remmert dermaĂen getroffen habe, dass sie verletzt zu Boden ging. Es sei unter normalen UmstĂ€nden gar nicht möglich, sich im Kabel zu verfangen. Auf einem Video aus den Akten, welches die taz einsehen konnte, ist das ebenfalls nicht zu sehen. Der Schlag ist hingegen erkennbar.
Nicht mit Sicherheit erwiesen
Allerdings hat das Gericht diese Szene in der Verhandlung nicht angesehen. Lea Remmert sagt, wegen IT-Problemen. In der UrteilsbegrĂŒndung verweist die Richterin auf eine Polizistin, die die Videos analysiert hat. Die sagte, es âwirkeâ so, als wĂŒrde ein Polizist nach hinten ausholen und Remmert ins Gesicht schlagen. Ein Anlass fĂŒr den Schlag sei nicht erkennbar.
Auf Nachfrage bekrĂ€ftigte das Landgericht die UrteilsbegrĂŒndung. Ein vorsĂ€tzlich oder schuldhaft fahrlĂ€ssiger Schlag sei trotz der Beweisaufnahme ânicht mit ausreichender Sicherheit erwiesenâ. Die âverbleibende Unsicherheitâ gehe aber zulasten von Remmert, da es nach allgemeinen GrundsĂ€tzen Aufgabe der KlĂ€gerin sei, ihren Anspruch zu beweisen. Lea Remmert hat fĂŒr das Urteil kein VerstĂ€ndnis. Aber ob sie in Berufung geht, hĂ€ngt vom Geld ab.
12 Jan 2023
LINKS
[1] /Angriff-auf-Team-der-ZDF-heute-show/!5681447
[2] /Journalistin-durch-Polizei-verletzt/!5825290
[3] /Urteil-zu-Neonazi-Angriff-in-Fretterode/!5877613
[5] https://www.ecpmf.eu/monitor/mapping-media-freedom/
[6] https://www.tagesspiegel.de/berlin/ich-habe-angst-sobald-ich-viele-polizisten-sehe-6865726.html
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