taz.de -- Verfahren gegen Twitter: Bei Beschwerden nur unzureichend
Das Bundesamt fĂŒr Justiz wirft dem Musk-Unternehmen vor, dass es Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte nicht nachgehe. Ein BuĂgeld ist möglich.
Berlin taz | Das Tech-Unternehmen Twitter muss sich mit einem Verfahren wegen VersĂ€umnissen beim Umgang mit Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte auseinandersetzen. Das Bundesamt fĂŒr Justiz leitete ein entsprechendes BuĂgeldverfahren auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ein. Das [1][teilte die Behörde am Dienstagnachmittag mit]. Sie wirft dem Unternehmen einen âunzureichenden Umgang mit Nutzerbeschwerdenâ vor.
MultimilliardĂ€r [2][Elon Musk] hat seit der Ăbernahme des Unternehmens im vergangenen Herbst rund die HĂ€lfte der einst 7.000 Mitarbeiter:innen [3][entlassen]. Darunter waren Berichten zufolge auch Abteilungen, die maĂgeblich fĂŒr den Umgang mit potenziell rechtswidrigen Inhalten zustĂ€ndig waren. Nutzer:innen klagen seitdem ĂŒber eine [4][Zunahme unter anderem von Hasskommentaren]. Musk selbst hatte sich bereits vor der Ăbernahme immer wieder als Verfechter einer freien Rede dargestellt und kritisiert, Twitter sei in der Vergangenheit zu stark reglementiert worden.
Das Bundesamt fĂŒr Justiz teilte nun mit, ihm seien âzahlreicheâ auf Twitter veröffentlichte Inhalte gemeldet worden, die nach EinschĂ€tzung der Behörde rechtswidrig seien, aber trotz der Beschwerden anderer Nutzer:innen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt wurden. Die sehen vor, dass ein gemeldeter Inhalt unverzĂŒglich geprĂŒft und bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit nach 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden muss. Die Behörde wirft Twitter nun ein âsystemisches Versagen des Beschwerdemanagementsâ vor.
Nun ist es an dem Unternehmen, sich gegenĂŒber der Behörde zu Ă€uĂern. Ăberzeugen seine Argumente das Bundesamt nicht, lĂ€sst dieses zunĂ€chst gerichtlich klĂ€ren, ob die gemeldeten Inhalte tatsĂ€chlich rechtswidrig sind. Ist das der Fall, kann die Behörde eine GeldbuĂe verhĂ€ngen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht je nach Vorfall GeldbuĂen von bis zu 500.000 oder von bis zu 5 Millionen Euro vor. Twitter selbst lieĂ eine Anfrage zu dem Verfahren unbeantwortet â auf die entsprechende E-Mail kam, wie mittlerweile bei dem Unternehmen ĂŒblich, nur eine automatische Mail mit einem Kothaufen zurĂŒck.
5 Apr 2023
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[1] https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230404.html
[2] /Elon-Musk-und-Twitter/!5900644
[3] /Ex-Twitter-Mitarbeiter-ueber-Entlassungen/!5897107
[4] /Antisemitismus-in-Sozialen-Medien/!5907950
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