taz.de -- Abschiebungen in den Iran: Asylsuchende ohne Schutz

Eigentlich schiebt Deutschland derzeit nicht in den Iran ab. Trotzdem wurden seit dem Beginn der Proteste vier Schutzsuchende dorthin zurĂŒckgebracht.

Bild: Frankfurt Flughafen: Im MĂ€rz gab es zwei ZurĂŒckweisungen in den Iran im Flughafenverfahren

Berlin taz | Das iranische Regime reagiert mit [1][massiver Gewalt bis hin zu Hinrichtungen] auf die feministischen Proteste im Land. Die deutschen Landesinnenminister*innen hatten sich im Dezember wegen der desaströsen Menschenrechtslage geeinigt, [2][vorerst nicht in den Iran abzuschieben]. Trotzdem sind seit Beginn der Revolte im September letzten Jahres vier Schutzsuchende in den Iran zurĂŒckgebracht worden.

Im Oktober und im Dezember 2022 habe es zwei Abschiebungen in den Iran gegeben, erklĂ€rt auf taz-Anfrage ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI). Und ganz aktuell habe es im MĂ€rz zwei ZurĂŒckweisungen im Flughafenverfahren gegeben.

Am Dienstag hatte die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl berichtet, dass vergangene Woche eine Person aus dem Iran im sogenannten Flughafenverfahren von Frankfurt in den Iran zurĂŒckverwiesen worden sei. Bei einem Flughafenverfahren prĂŒft das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) in gerade mal zwei Tagen den Asylantrag eines GeflĂŒchteten.

Dieser wird derweil im Transitbereich festgehalten und gilt somit nicht als eingereist. Wird ihm die Einreise verweigert und er in sein Herkunftsland zurĂŒckgebracht, ist es offiziell keine Abschiebung, sondern eine ZurĂŒckweisung.

„Ein Skandal“

Im von Pro Asyl genannten Fall geht es um einen iranischen Schutzsuchenden, der „keinen gĂŒltigen Pass oder Passersatz vorweisen konnte“. Sein Asylantrag sei im Schnellverfahren als „offensichtlich unbegrĂŒndet“ abgelehnt worden, so Pro Asyl. Es befĂ€nden sich derzeit weitere schutzsuchende Menschen aus dem Iran am Frankfurter Flughafen, darunter auch Frauen und ein Kind. Laut BMI sind aktuell keine weiteren Flughafenverfahren anhĂ€ngig.

„Dass das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge trotz der krassen Repressionen des iranischen Regimes gegen die Protestbewegung AsylantrĂ€ge von iranischen Schutzsuchenden im Flughafenverfahren als ‚offensichtlich unbegrĂŒndet‘ ablehnt und ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert, ist ein Skandal“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. In einem eiligen Flughafenverfahren sei „eine genaue Beurteilung der GefĂ€hrdung nicht möglich“.

Die Innenminister*innen von Bund und LĂ€ndern hatten sich im Dezember darauf verstĂ€ndigt, dass „angesichts der gegenwĂ€rtigen katastrophalen Menschenrechtssituation im Iran bis auf Weiteres keine Abschiebungen in den Iran durchgefĂŒhrt werden“. FĂŒr ZurĂŒckweisungen im Flughafenverfahren sind aber nicht die LĂ€nder, sondern die Bundespolizei zustĂ€ndig. Das BMI betont auf Nachfrage, der LĂ€nderbeschluss gelte nur fĂŒr Menschen, „die als ins Bundesgebiet eingereist gelten“ – also nicht fĂŒr jene im Flughafenverfahren.

Auch betont der BMI-Sprecher, dass es kein absolutes Abschiebeverbot gebe. In „besonders gelagerten EinzelfĂ€llen“ seien Abschiebungen in den Iran weiter möglich. Das gelte etwa bei schweren StraftĂ€tern oder Menschen, die „hartnĂ€ckig“ nicht an der IdentitĂ€tsfeststellung mitwirken.

Schutzquote nur minimal gestiegen

In den Entscheidungen ĂŒber die AsylantrĂ€ge von Iraner*innen hat sich die von den Minister*innen festgestellte „katastrophale Menschenrechtssituation“ bislang nur minimal niedergeschlagen. Das zeigt ein [3][Blick auf die bereinigte Schutzquote]. Diese lĂ€sst AsylantrĂ€ge außen vor, die aus formalen GrĂŒnden erledigt wurden und berĂŒcksichtigt nur jene, in denen inhaltlich geprĂŒft wurde.

Im Januar und Februar bekamen demnach gerade mal 49,4 Prozent der Asylsuchenden Schutz. Angesichts der massiven Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ist die VerĂ€nderung zum Vorjahr ĂŒberraschend gering: 2022 lag die Quote bei 45,3 Prozent.

„Abschiebungen in den Iran darf es nicht geben – auch nicht in Gestalt sogenannter ZurĂŒckweisungen oder ZurĂŒckschiebungen“, kritisiert Clara BĂŒnger, fluchtpolitische Sprecherin der Linkenfraktion im Bundestag. FĂŒr die Betroffenen laufe es letztlich auf dasselbe hinaus: „Sie werden einem Regime ausgeliefert, das in den vergangenen Monaten Tausende entfĂŒhrt, inhaftiert und gefoltert hat, nur weil sie fĂŒr Demokratie und Menschenrechte demonstriert haben.“

Die AsylgrĂŒnde verfolgter Iraner*innen mĂŒssten in einem fairen Verfahren geprĂŒft werden, so BĂŒnger. „Im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens ist dies offensichtlich nicht möglich. Es ist rechtsstaatswidrig und gehört abgeschafft.“

23 Mar 2023

[1] /Inhaftierter-Iraner-ueber-Einzelhaft/!5915485

[2] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2022-12-02/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2&utm_source=ActiveCampaign&utm_medium=email&utm_content=PRO+ASYL%3A+Schockierende+Abschiebung+in+den+Iran+muss+Konsequenzen+haben%21&utm_campaign=PE+21+03+2023_R%C3%BCckschiebung_iran

[3] /Asyl-fuer-Iranerinnen/!5904043

AUTOREN

Dinah Riese

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