taz.de -- „Tag-X“-Demonstration in Leipzig: Eilantrag gegen Demoverbot gescheitert

Am Vorabend zur „Tag-X“-Demo kam es im Leipziger Süden zu Ausschreitungen. Nun ist ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot gescheitert.

Bild: Die Polizei bereitet sich weiterhin auf einen Großeinsatz am Samstag vor

Leipzig taz/dpa | Im Leipziger Stadtteil Connewitz brennen am Vorabend zur verbotenen „Tag-X“-Demonstration alle paar Meter zahlreiche Barrikaden aus Mülltonnen, Baustellenabsperrungen und Blumenkästen. Der Geruch des verbrannten Plastiks beißt in der Nase.

Bis es dunkel wurde, verlief das sogenannte „Massencornern“ am Wiedebachplatz noch ruhig. Dann fliegen die ersten Steine, Flaschen und Feuerwerkskörper auf die Polizei. Diese reagiert wiederum mit Tränengas, woraufhin sich die Aktionen in kleinen Gruppen weiter übers Viertel verteilten.

Schon zu Beginn der Woche, als noch über ein Verbot der „Tag-X“ Demo spekuliert wurde, mobilisierte die linke Szene in sozialen Netzwerken zu einem „Massencornern“, um sich gegen Demoverbote und in [1][Solidarität zu Lina E]. am 2. Juni zu versammeln. Lina E. und drei Mitangeklagte wurden wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis am Mittwoch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Mehrere Hundert Personen folgen dem Ruf.

Bis Mitternacht waren die meisten Feuer gelöscht, teils mithilfe von Wasserwerfern. Im Verlauf der Nacht wurden laut Polizei aber weiter „Straftaten begangen“. Demnach wurden mehrere Beamte leicht verletzt, einer sei zur Behandlung ins Krankenhaus gekommen. Ein Journalist sei von einer unbekannten Person attackiert und leicht verletzt worden. Bis zum frühen Morgen habe es drei vorläufige Festnahmen wegen schweren Landfriedensbruchs gegeben.

Eilantrag gegen Demoverbot gescheitert

Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der linksradikalen „Tag X“-Demonstration in Leipzig ist gescheitert.

Der Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde sei mit Beschluss vom Samstag nicht zur Entscheidung angenommen worden und damit für das Gericht gegenstandslos, teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit. Damit bleiben die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Freitag bestehen, denen zufolge das Verbot rechtmäßig ist.

Der Eilantrag gegen das Demo-Verbot war am Samstagvormittag in Karlsruhe eingegangen. In linken Kreisen war bundesweit für die Demonstration am Samstag um 17.00 Uhr mobilisiert worden.

Am Donnerstag hatte die [2][Stadt die Demonstration verboten], da ein „unfriedlicher Verlauf der Versammlung zu erwarten ist“, begründet die Versammlungsbehörde. Grundlage dafür sind Gefahrenprognosen der Polizei und Lageeinschätzungen des Verfassungsschutzes. In linken Kreisen war bundesweit zum „Tag X“ mobilisiert worden. Laut Polizei gibt es auch Gewaltandrohungen und Aufrufe zur Militanz. Zuvor blieben Versuche, juristischen Einspruch gegen die Entscheidung der Stadt zu erheben, blieben sowohl am Verwaltungsgericht Leipzig als auch dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.

Trotz Verbot will sich die linke Szene diesen Nachmittag in Connewitz sammeln. Inwieweit es zu einer Demonstration oder Szenen vergangener Nacht kommt, muss sich zeigen. Die Polizei schätzt, dass Tausende in der Stadt protestieren werden. Auch weitere Demonstrationen eine von Fridays vor Future zum Weltfahrradtag und eine, die sich gegen die Einschränkungen von Versammlungsfreiheit richtet, stattfinden.

Die Ausschreitungen der vergangenen Abend und speziell vom „Massencornern“, waren womöglich nur ein Vorgeschmack von dem, was die Stadt im Verlauf des Tages noch erwarten kann. In der Nacht erinnert die linke Abgeordnete des Sächsischen Landtags Juliane Nagel an den Aufruf des linxxnet, die Stadt nicht zu „zerkloppen“. Die Polizei bereitet sich weiterhin auf einen Großeinsatz vor und morgens vor neun Uhr kreist der Helikopter bereits über der Stadt.

3 Jun 2023

[1] /Prozess-gegen-Lina-E/!5934474

[2] https://www.leipzig.de/news/news/verbot-einer-weiteren-angezeigten-versammlung-fuer-den-3-juni-2023

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