taz.de -- Das unterschätzte Genre der Anwohnerklage: Zumutung Schattenparken

Anwohnerklagen bieten ganz viel Drama. Das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt sich zum Beispiel mit Schattenparkplätzen und Studentenlärm.

Bild: Als Nachbarn nicht so beliebt: Studierende bei einer Einführungsveranstaltung der Uni Hannover

Vergessen Sie True Crime, Anwohnerklagen sind ein total unterschätztes Unterhaltungsgenre: Ganz viel Drama, Menschen, über die man den Kopf schütteln kann – bei vergleichsweise wenig Blut und Schmerz. Und ich sage das nicht nur, weil die Anwohnerklage gegen das Maschseefest (zu laut, was sonst, dafür wohnt man doch nicht mitten in der Stadt), tagelang die ganze Stadt in Atem hielt.

Am Dienstag klagte jemand gegen Schattenparkplätze. Doch ehrlich: Das Verwaltungsgericht Hannover musste sich bei einem Ortstermin an der Schulenburger Landstraße mit so etwas befassen.

Da klagt die Betreiberin eines Fachmarktes gegen ein Studentenwohnheim und zwar unter anderem mit der verblüffenden Begründung, der zwölfstöckige Wohnturm würde den Parkplatz verschatten (und auch den dahinter liegenden Markt).

Ich dachte ja immer Schattenparkplätze wären etwas Gutes, aber das war wohl naiv. Ich frage mich außerdem, wie man einen Fachmarkt verschatten kann, der große Teile seiner Fensterfront mit Werbung verklebt hat, aber gut. Die Richterin wird das schon zu beurteilen wissen.

Bei unbefugtem Parken kennt man hier keinen Spaß

Was die Leute vermutlich wirklich ärgert, ist, dass es zu unbefugten Nutzungen der kostbaren Parkflächen kommt. Bei so etwas versteht man in dieser Stadt ja keinen Spaß.

Das könnte man natürlich so lösen, wie viele andere Parkplatzbewirtschafter auch: Man schraubt ein paar Schilder an, auf denen mit horrenden Vertragsstrafen gedroht wird und beschäftigt anschließend einen Rentner mit der passenden Blockwartmentalität, der sich freut, wenn er so eine Warnweste anziehen darf und jedem, der auch nur vergisst, an der Parkscheibe zu drehen, sehr teure Knöllchen hinter den Scheibenwischer klemmt.

Aber vielleicht möchten die Kläger ja heimlich gerne, dass das Studentenwohnheim die Kosten für den Mini-Job des Parkraumwachhundes übernimmt.

Beschwerde über Studentenlärm im Univiertel

Finanziell sollte das kein Problem sein. Es handelt sich bei dem Wohnheim jetzt auch nicht unbedingt um ein gemeinnütziges Projekt. Da vermietet ein kommerzieller Anbieter möblierte Ein-Zimmer-Appartments für stolze 28,43 Euro pro Quadratmeter, immerhin warm mit allem Zipp und Zapp.

Verklagt wird allerdings nicht der, sondern die Stadt: Für das Erteilen der Baugenehmigung. Warum man damit wartet, bis der Bau fertig ist, weiß die Klägerin allein. Aber vielleicht klärt sich das ja auch im Laufe der Verhandlung.

Das erinnert ein bisschen an einen Fall, mit dem sich das Verwaltungsgericht vor zwei Jahren beschäftigen musste. Da klagte eine Anwohnerin im Uni-Viertel gegen einen Neubau der Uni – weil sie fürchtete, den Studentenlärm in ihrer Eigentumswohnung hören zu müssen. Nun kann man das sogar ein bisschen verstehen: Die Frau war ja selbst Professorin an einer anderen Hochschule.

Wenn man nun schon dafür bezahlt wird, den ganzen Tag mit diesen jungen Menschen zu verbringen, dann möchte man das ja vielleicht in seiner Freizeit nicht auch noch tun. Aber ist es dann klug, mitten ins Studentenviertel zu ziehen? In Hör- und Spuckweite von einem halben Dutzend anderer Unigebäude?

Dem Gericht leuchtete das jedenfalls nicht so ganz ein, es wies die Klage ab. Sehen Sie? Manchmal funktioniert es sogar, dieses Rechtsstaatsdings. Und unterhaltsam ist es auch.

Nachtrag: Auch die Klage gegen das Studentenwohnheim wurde abgewiesen.

26 Aug 2023

AUTOREN

Nadine Conti

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