taz.de -- Fehler in der Berichterstattung: Wir hätten es wissen können
Pink-Floyd-Sänger Roger Waters ist nicht Mitherausgeber der Zeitung „Demokratischer Widerstand“. Die taz hatte das fälschlicherweise berichtet.
Bild: Hendrik Sodenkamp, Herausgeber des „Demokratischen Widerstands“
Wir hätten es wirklich besser wissen müssen. [1][In dem Artikel „Von Beamten und Bassisten“] behauptete die taz ursprünglich, dass die Zeitung Demokratischer Widerstand einen neuen Herausgeber hat. Die Zeitung, eine Art Zentralorgan der Querdenker und Coronaleugner, hatte ihrerseits bekannt gegeben: „Ab Nr. 134 offizieller neuer Herausgeber: Roger Waters!“
Auf der Homepage des Demokratischen Widerstands kann man die Titelseiten der Ausgaben (Stand 2. August 2023) immer noch sehen. Seit der Ausgabe vom 27. Mai 2023 steht auf der ersten Seite unter dem Titel „Herausgegeben von Anselm Lenz, Hendrik Sodenkamp und Roger Waters mit Prof. Dr. Giorgio Agamben“.
Der italienische Philosoph Giorgio Agamben hat schon im Jahr 2020 dementiert, dass er etwas mit der Zeitung zu tun hat. Er kenne sie nicht. Ob er etwas dagegen hatte, dass sein Name dort steht, ist unklar. Ob er rechtlich dagegen vorgegangen ist, ist nicht bekannt. Bis heute jedenfalls gibt ihn die Zeitung Demokratischer Widerstand weiterhin auf der Titelseite als Mitherausgeber an.
Die Anwälte von Roger Waters haben nun gegenüber der taz ebenfalls dementiert, dass ihr Mandant irgendetwas mit der Zeitung zu tun hat. Dass er Mitherausgeber der Zeitung sei, sei „frei erfunden“. Zu keinem Zeitpunkt sei er für diese tätig gewesen und es gäbe auch keine „wie auch immer geartete Zusammenarbeit“ zwischen ihm und dem Verlag der Zeitung. Er plane auch in Zukunft kein derartiges Engagement.
Im Übrigen habe er bis zu dem Artikel in der taz nicht mal von der Existenz der Zeitung Demokratischer Widerstand gewusst.
Weiterhin versichern die Anwälte Roger Waters' der taz, ihr Mandant werde seine Persönlichkeitsrechte auch gegenüber dem Verlag, in dem die Zeitung Demokratischer Widerstand erscheint, verteidigen und „soweit erforderlich“ auch den Rechtsweg vollumfänglich ausschöpfen.
Leider haben bereits andere Medien den Bericht der taz geteilt und die Fehlinformation verbreitet. Wir bitten dafür um Entschuldigung.
Die Redaktion
3 Aug 2023
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