taz.de -- Tod im Polizeigewahrsam: Obduktion entlastet Polizisten
Am 3. Januar starb ein Mann im Braunschweiger Polizeigewahrsam. âHocherregungszustandâ fĂŒhrte in Verbindung mit Rauschmitteln zu Herzstillstand.
Bild: UngemĂŒtlicher Ort: Gewahrsamszelle, hier im Kölner PolizeiprĂ€sidium
Hamburg taz | Im Fall [1][des Mannes, der im Januar in Gewahrsam der Braunschweiger Polizei starb,] liegt das Obduktionsergebnis vor. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilt, starb der aus Guinea stammende Mamadou B., Spitzname âJohnsonâ, an einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Dessen Ursache sei höchstwahrscheinlich ein âHocherregungszustand unter Fremdbeeinflussung (Alkohol, Kokain)â gewesen. Dass die Polizei den Mann nach einer Kneipenrangelei mitgenommen habe, sei aber âohne Wenn und Aberâ korrekt gewesen.
Die Festnahme hatte fĂŒr besondere Aufmerksamkeit gesorgt, weil B. Schwarz ist und sich herausstellte, dass B. nicht TĂ€ter, sondern Opfer war. Nach Auswertung der Videoaufnahmen aus dem Lokal hat die Staatsanwaltschaft das noch einmal revidiert: B. sei âkeinesfalls nur Opfer, sondern eben auch TĂ€ter, wenn auch nicht in dem Umfang, der zunĂ€chst angesichts der unzutreffenden Zeugenaussagen im Raum standâ.
Das Geschehen spielte sich am Neujahrsmorgen in der Kneipe âCharlie Chaplinâ in der Braunschweiger Innenstadt ab. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begann Mamadou B. gegen 9.50 Uhr eine âtĂ€tliche Auseinandersetzungâ mit einem Gast, woraus sich eine SchlĂ€gerei mit mehreren Beteiligten entwickelte.
B. habe sich auch aggressiv gegenĂŒber schlichtend eingreifenden Personen gezeigt. Dabei habe er auch Unbeteiligte geschlagen und sei selbst getreten worden. SchlieĂlich habe ein damals 20-jĂ€hriger Braunschweiger drei Sekunden lang Pfefferspray auf B. gesprĂŒht. Der junge Mann wurde vor wenigen Tagen wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung angeklagt.
Am Boden festgehalten
B. wurde festgenommen, weil ihn ein Opfer der Reizgasattacke als denjenigen benannte, der Stress gemacht und das Gas versprĂŒht habe. [2][Im Mai sagte Staatsanwalt Christian Wolters der taz], die Beamten hĂ€tten B. mitgenommen, um Schlimmeres zu verhĂŒten. Dabei dĂŒrfte auch eine Rolle gespielt haben, dass B. schon mehrfach wegen Drogenbesitzes, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verurteilt worden war.
Der 38-JĂ€hrige weigerte sich, nach seiner Festnahme mitzugehen. Auf einem [3][Instagram-Video ist zu sehen, wie ihn Polizisten aus der Kneipe schleifen]. âEr beleidigte fortwĂ€hrend die eingesetzen Polizeibeamten und spuckte diese auch anâ, schreibt die Staatsanwaltschaft mit Blick auf den Vorgang. Die Ingewahrsamnahme wĂ€re auch ohne den Verdacht des VersprĂŒhens des Reizgases rechtmĂ€Ăig gewesen, betont die Staatsanwaltschaft, weil B. selbst die Auseinandersetzung in dem Lokal ausgelöst habe und einer einfachen Körperverletzung verdĂ€chtig gewesen sei.
Auf der Wache habe B. versucht, Polizisten anzugreifen, die das abwenden konnten, indem sie ihn gegen eine Wand drĂŒckten und schlieĂlich am Boden festhielten. Dort sei B. liegend zurĂŒckgeblieben. Eine Ărztin, die ein bis zwei Minuten spĂ€ter nach ihm schaute, habe beobachtet, dass er den Kopf drehte.
Gut zehn Minuten spĂ€ter habe die Ărztin mit Polizisten die Zelle betreten, um eine Blutprobe zu nehmen. âDa wies der GeschĂ€digte keine Vitalfunktion mehr aufâ, teilt die Staatsanwaltschaft mit. B. konnte zwar reanimiert werden. Bis zu seinem Tod gut 36 Stunden spĂ€ter sei er aber nicht mehr aus dem Koma erwacht.
Herz-Kreislauf-Stillstand als Todesursache
âDie Obduktion ergab als Todesursache einen Herz-Kreislauf-Stillstand, der zu einem massiven Hirnödem und in der Folge einem hypoxischen Hirnschaden fĂŒhrteâ, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Demnach hatte B. 1,55 Promille Alkohol im Blut, auĂerdem Kokain und Kokainabbauprodukte. Zum letzten Mal habe Johnson wohl maximal anderthalb Stunden vor der SchlĂ€gerei Kokain geschnupft. Ein Schlag sei âals Todesursache zweifelsfrei ausgeschlossenâ worden. âDamit waren weder die Ereignisse wĂ€hrend der SchlĂ€gerei im âCharlie Chaplinâ noch das Geschehen in Polizeigewahrsam todesursĂ€chlichâ, stellt die Staatsanwaltschaft fest.
Allerdings sind [4][immer wieder FĂ€lle bekannt geworden, wo Menschen nach dem Einsatz von Pfefferspray gestorben sind]. âIndirekte gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Pfefferspray bestehen insbesondere fĂŒr solche Personen, die unter Drogeneinfluss stehen oder Psychopharmaka eingenommen habenâ, stellte der [5][Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 2010] in einer Ausarbeitung fest. Das Spray darf nur zur Selbstverteidigung verwendet werden. In internationalen Konflikten ist es nach der Biowaffenkonvention verboten.
Fatal könnte zudem die Fixierung am Zellenboden gewesen sein. Man dĂŒrfe niemanden lĂ€nger als ein paar Sekunden in Bauchlage festhalten, [6][sagte der Kriminologe Thomas Feltes 2020 der taz].
19 Dec 2023
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