taz.de -- EU-Maßnahmen gegen Desinformation: Online-Plattformen im Visier

Die EU-Kommission sorgt sich um die anstehenden Wahlen. Mit Leitlinien für die großen Player wie Youtube und Tiktok will sie gegensteuern.

Bild: Das Gesetz soll vor Manipulation oder Desinformation bei den Europawahlen schützen

Berlin taz | Knapp drei Monate vor der nächsten Europawahl erhöht die EU-Kommission den Druck auf große Online-Plattformen und Suchmaschinen, gegen Falschinformationen im Kontext von Wahlen vorzugehen. So veröffentlichte die Brüsseler Behörde diese Woche entsprechende [1][Leitlinien].

Diese sind eine Art Handlungsanweisung für Plattformen wie Youtube, X, Tiktok oder Facebook. Sie konkretisieren die Vorschriften aus einem der großen Plattformgesetze der EU, dem [2][Digital Services Act] (DSA), dem Gesetz über digitale Dienste.

„Im Vorfeld der wichtigen Europawahlen verpflichtet das Gesetz die Plattformen, die Nutzer vor Risiken im Zusammenhang mit Wahlvorgängen – wie Manipulation oder Desinformation – zu schützen“, erklärte die EU-Kommissarin für Digitales, Margrethe Vestager.

Informationen fördern, Monetarisierung reduzieren

So verlangt die Kommission von den Anbietern unter anderem, dass sie mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Inhalte klar kennzeichnen. Außerdem müssen die Plattformen an ihren Algorithmen schrauben, damit Inhalte die „die Integrität des Wahlprozesses“ gefährden, nicht viral gehen können.

Für solche Inhalte soll auch die „Monetarisierung reduziert“ werden. Am Beispiel Youtube würde das etwa heißen, das weniger oder keine Werbung vor das Video geschaltet werden darf. So ließe sich mit solchen Inhalten weniger Geld verdienen. Zudem sollen die Plattformen „offizielle Informationen über den Wahlvorgang“ fördern. Die plattformeigenen Teams etwa zum Überprüften von Fakten sollen mit „angemessenen Ressourcen“ ausgestattet werden und politische Werbung eindeutig als solche erkennbar sein.

Die Leitlinien enthalten die Maßnahmen, die nach Ansicht der [3][EU-Kommission] am besten dafür geeignet sind, die aktuell absehbaren Risiken rund um den Wahlprozess am besten in den Griff zu bekommen.

Die Plattformen sind allerdings nicht verpflichtet, die Leitlinien eins zu eins umzusetzen. Entscheiden sie sich aber dagegen oder für andere Maßnahmen, müssen sie gegenüber der Kommission nachweisen, dass diese genauso wirksam sind. Das soll ein Stresstest Ende April zeigen, bei dem das Vorgehen der Anbieter untersucht werden soll.

27 Mar 2024

[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_1707

[2] /Digital-Markets-und-Digital-Services-Act/!5992274

[3] /Aufweichen-der-Agrarvorgaben/!5997748

AUTOREN

Svenja Bergt

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