taz.de -- Neue Vorschrift bei der Berliner Polizei: Bewaffnet in die Freizeit

Ob zum Date im Zoo oder auf den Kindergeburtstag: Berlins Polizist*innen dĂŒrfen ihre Waffen jetzt auch wieder außerhalb der Dienstzeit tragen.

Bild: Polizeiliche Schusswaffen in der Freizeit: Sicherheit oder Risiko?

Berlin taz | Von der Öffentlichkeit blieb er fast komplett unbemerkt, bei der Berliner Polizei dagegen sorgte der interne „Arbeitshinweis zur GeschĂ€ftsanweisung TĂ€glicher Dienst“ fĂŒr große Aufmerksamkeit. FĂŒr [1][die rund 20.000 bewaffneten Beamt*innen der Hauptstadt] wurde mit dem am 5. Februar veröffentlichten Hinweis ein jahrelanges Verbot aufgehoben: Sie dĂŒrfen seitdem offiziell und weitestgehend in ihrer Freizeit Dienstwaffen mitfĂŒhren.

Das bedeutet: In der S-Bahn, an der Supermarktkasse oder im Schwimmbad können Polizist*innen in Zivil nun eine Pistole unterm Hemd oder dem Handtuch tragen. In Berlin sehen einige darin ein Mehr an Sicherheit, andere befĂŒrchten durch die neue Praxis Machtmissbrauch und neue Gefahren. Auf jeden Fall stellen sich viele Fragen, die es zu klĂ€ren gilt.

Es ist dabei eine erstaunliche Kehrtwende in der Berliner Sicherheitspolitik. Um diese zu verstehen, bedarf es zunĂ€chst eines Blicks ins Jahr 2016. Die am 1. Juni vor acht Jahren in Kraft getretene GeschĂ€ftsanweisung „ZSE II Nr. 1/2016“ verbot Polizist*innen in Berlin das MitfĂŒhren ihrer Waffen außerhalb des Diensts. Damals zog die FĂŒhrung der Polizei die Notbremse, nachdem viele Polizist*innen ihre Waffen privat genutzt hatten. Etwa, um Wildtiere im Stadtgebiet zu erlegen. Schießen fĂŒrs eigene VergnĂŒgen also.

Das in der damaligen GeschĂ€ftsanweisung festgeschriebene Verbot sollte diesen Polizeitrieb stoppen. Das wurde nun revidiert. Mit dem Arbeitshinweis vom Februar dieses Jahres dĂŒrfen Polizist*innen wieder offiziell mit ihren Waffen zum Tinder-Date in den Zoo, zur Kita-Geburtstagsparty oder eben zur Oma ins Altersheim.

Nach Empfang eines Fragenkatalogs der taz zur Aufhebung des Waffenverbots bittet die Berliner Polizei erst einmal um mehr Zeit fĂŒr die Beantwortung. Diese sei aufwendig, es mĂŒssten verschiedene Fachbereiche koordiniert und Informationen hĂ€ndisch recherchiert werden. Nach drei Arbeitstagen folgt schließlich eine etwas technische Antwort: „Polizeiliche Dienstvorschriften und GeschĂ€ftsanweisungen werden regelmĂ€ĂŸig auf ihre AktualitĂ€t und Zielrichtung hin ĂŒberprĂŒft und gegebenenfalls geĂ€ndert, angepasst oder aufgehoben.“

Eine Polizeisprecherin lĂ€sst allerdings auch wissen: „Ich bitte um VerstĂ€ndnis, dass zu weiteren Inhalten der als Verschlusssache eingestuften GeschĂ€ftsanweisung keine AuskĂŒnfte erteilt werden.“ Zu diesem zentralen Satz kehrt diese Recherche spĂ€ter zurĂŒck.

Wer kontrolliert?

Zu erwĂ€hnen ist hier zunĂ€chst, dass es durchaus Ausnahmen gibt, in denen die Waffen nicht in der Freizeit mitgetragen werden dĂŒrfen: ins Ausland oder in den Urlaub dĂŒrfen Polizist*innen offiziell nur unbewaffnet aufbrechen. Nach Alkohol- oder Cannabiskonsum sind Pistolen ebenfalls tabu. Aber wer kontrolliert das alles im privaten Bereich? Gute Frage. Und: Wie sehen also mögliche zusĂ€tzliche Gefahren durch die neue Regelung konkret aus?

Aus einer aktuellen Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader geht hervor, dass im vergangenen Jahr eine Pistole schlicht verschwunden ist. Auf taz-Nachfrage erklÀrt eine Polizeisprecherin den Verlust damit, dass einem BeschÀftigten des polizeilichen Objektschutzes die Dienstwaffe im Februar 2023 aus seinem privaten Pkw entwendet worden sei.

Der Mitarbeiter habe „gegen ihm obliegende arbeitsvertragliche Pflichten“ verstoßen – also das damals geltende Verbot des MitfĂŒhrens in der Freizeit missachtet, so die Sprecherin. Es seien arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden, „in deren Folge er im Oktober 2023 aus der Polizei Berlin ausschied“. Wo diese eine Pistole heute ist, in welche HĂ€nde sie gelangt ist, scheint auch der Polizei nicht bekannt zu sein. Laut der neuen Regelung hĂ€tte der Beamte die Waffe legal außerhalb des Dienstes mitfĂŒhren dĂŒrfen. Ob sie in seinem privaten Pkw unbeaufsichtigt hĂ€tte liegen dĂŒrfen, bleibt wegen der Geheimhaltung des Arbeitshinweises fĂŒr die Öffentlichkeit aber unklar.

Niklas Schrader betont auch mit Blick auf dieses Beispiel eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass Beamt*innen außer Dienst ĂŒberhaupt in Situationen geraten, in denen sie ihre Waffen nutzen mĂŒssten. „Es steigt dagegen die Gefahr, dass Waffen außerhalb des Dienstes unrechtmĂ€ĂŸig angewandt werden oder abhandenkommen. Zudem entfĂ€llt die gegenseitige Kontrolle im Dienst, was den ordnungsgemĂ€ĂŸen Umgang mit Waffen angeht“, sagt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion.

Warum das Verbot dann aufgehoben wurde? Schrader hat dazu eine Theorie: „Es ist kein konkreter, rational zu erklĂ€render Anlass ersichtlich. Ich vermute, dass hier einfach Symbolpolitik betrieben wird, um Pluspunkte bei Polizeigewerkschaften zu sammeln.“

Durch Schraders Anfrage sind auch noch weitere Daten öffentlich gemacht worden. Demnach sind zwischen Januar 2023 und Mai 2024 der Berliner Polizei exakt 99 ReizstoffsprĂŒhgerĂ€te abhandengekommen. Was nach einer polizeilichen Neuauflage von „99 Luftballons“ klingt, lĂ€sst Innenexpert*innen erschaudern. Die Polizei gibt gegenĂŒber der taz an, dass ĂŒber die UmstĂ€nde des Verlustes dieser gefĂ€hrlichen GerĂ€te keine Statistik gefĂŒhrt werde.

Niemand weiß also genau, wann, wo und wie diese ReizstoffsprĂŒhgerĂ€te verschwunden sind. Und wer sie jetzt besitzt. Niklas Schrader verweist hierbei auf fehlende Kontrollmechanismen und FĂ€lle wie Nordkreuz, ein rechtsterroristisches Netzwerk, das sich auch an Waffen- und MunitionsbestĂ€nden deutscher Sicherheitsbehörden bedient hat.

Fehlende Transparenz

Und noch eine Ungereimtheit begleitet die bewaffneten Freizeit-Polizist*innen im Familienrestaurant, auf dem Rummel oder in der Kirche: Anders als die GeschĂ€ftsanweisung aus dem Jahr 2016 ist der neue Arbeitshinweis zur Aufhebung des Waffenverbots unter Verschluss: „Geheim, nur fĂŒr den Dienstgebrauch“. Dabei ist ein Arbeitshinweis eine der informellsten Möglichkeiten, innerhalb einer Behörde zu kommunizieren. Die Opposition sieht darin eine EinschrĂ€nkung ihrer parlamentarischen Kontrollmöglichkeit. FĂŒr Transparenz sorgt die Geheimhaltung der Waffenpraxis bei der Berliner Polizei auf jeden Fall nicht.

Die Senatsinnenverwaltung will die Freizeit-Bewaffnung der Berliner Polizist*innen und die Bedenken der Opposition ĂŒbrigens nicht kommentieren. FĂŒr diese Fragen sei die Berliner Polizei zustĂ€ndig, heißt es lapidar aus dem Haus von SPD-Innensenatorin Iris Spranger.

10 Jun 2024

[1] /Polizei-Berlin/!6010642

AUTOREN

Mohamed Amjahid

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