taz.de -- Ehemaliges Verbot sexueller Handlungen: Erst 357 Betroffene stellten Antrag

Rund 50.000 Homosexuelle wurden wegen sexueller Handlungen verurteilt. Seit 2017 können Betroffene Entschädigung einfordern. Doch nur wenige tun dies.

Bild: Er war nicht allein auf dem Christopher Street Day in Berlin 1982, Protest gegen Diskriminierung

Bonn epd | Sieben Jahre nach der Entscheidung des Gesetzgebers, Menschen zu rehabilitieren und zu entschädigen, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, gehen kaum noch entsprechende Anträge ein. Im vergangenen Jahr waren es nur fünf solcher Anträge, in diesem Jahr bis zum 1. Juli neun, wie das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.

[1][Seit der Bundestagsentscheidung im Jahr 2017] sind den Angaben zufolge insgesamt 357 Anträge eingegangen. 264 davon wurden positiv beschieden und bislang rund 930.000 Euro an Entschädigungsleistungen ausgezahlt. Die Zahl der Anträge liegt damit deutlich unter dem, was erwartet wurde.

Laut einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden in der Bundesrepublik bis 1969 [2][rund 50.000 Männer auf Grundlage des damaligen Verbots sexueller Handlungen] zwischen Menschen gleichen Geschlechts verurteilt. Zwar wird davon ausgegangen, dass sehr viele davon nicht mehr leben. Dennoch rechnete die Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt mit mehreren Tausend Anträgen.

Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs verurteilt wurden, können eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt. Der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch wurde in der Bundesrepublik 1969 abgemildert, abgeschafft aber erst 1994.

Vor zwei Jahren verlängerte die aktuelle Bundesregierung zudem aufgrund der geringen Antragszahlen die Frist für das Stellen von Anträgen, die eigentlich schon im Juli 2022 auslaufen sollte. Nun können die Anträge noch bis zum 21. Juli 2027 gestellt werden.

10 Jul 2024

[1] /Opfer-des-Schwulen-Paragrafen/!5488103

[2] /Abschaffung-des-Paragrafen-175/!5599062

TAGS

Schwule

Paragraf 175

Homophobie

Justiz

Homosexualität

Ableismus

Pride Parade

Homophobie

ARTIKEL ZUM THEMA

Legalisierung von Homosexualität: Gleichgestellt und doch nicht gleich

Vor 30 Jahren wurde der „Schwulenparagraf“ 175 abgeschafft. Klaus Schirdewahn war noch von ihm betroffen. Heute setzt er sich für ältere Schwule ein.

Ausstellung im Schwulen Museum Berlin: Das wenige, das bleibt

Als schwuler Mann mit Behinderung wurde Hans Heinrich Festersen im „Dritten Reich“ ermordet. Eine Ausstellung widmet sich nun seiner Geschichte.

Lesbische Aktivistin über die DDR: „Toleriert uns doch einfach“

Sylvia Thies wuchs als Lesbe in der DDR auf und engagierte sich nach der Wiedervereinigung fĂĽr Lesben und Schwule und die Rechte von Prostituierten.

Autor über Homosexuellenbewegung: „Homophobie gibt es überall“

Gottfried Lorenz kämpft seit den 1970ern in Hamburg für Rechte Homosexueller. Nun engagiert er sich für ein Denkmal für sexuelle Vielfalt.