taz.de -- Abschiebungen nach Afghanistan: Eine Frage der Sicherheit

Erstmals ist wieder ein Abschiebeflieger nach Afghanistan gestartet. An Bord saß auch ein verurteilter SexualstraftĂ€ter. Er fĂŒrchtet jetzt Verfolgung durch die Taliban.

Bild: Erstmals seit der Machtergreifung der Taliban schiebt die Bundesregierung wieder Menschen nach Afghanistan ab

Geschlafen habe er seit Wochen nicht mehr richtig, sagt Baran Ahmadi. „Es ist zu viel Stress in meinem Kopf“, seine Stimme am Telefon klingt angespannt. Er ĂŒbernachte jeden Tag woanders, bei Freunden, Bekannten. Auf dem Weg zu ihnen passe er auf, dass ihm niemand folge.

Ahmadi heißt eigentlich anders, fĂŒr diesen Text wurde er anonymisiert. Er gehört zu den 28 MĂ€nnern, die am frĂŒhen Morgen des 30. August mit einem Qatar-Airways-Flug aus Leipzig nach Afghanistan abgeschoben wurden.

Bis zu jenem Tag saß Ahmadi in der JVA Landsberg, drei Monate Haft hatte er noch vor sich. Das Amtsgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass Ahmadi im Juni 2022 eine 16-JĂ€hrige zum Oralsex gezwungen habe. Ahmadi, damals 24 Jahre alt, bestreitet die Tat. Das Gericht verurteilte Ahmadi im Dezember 2022 wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft.

Nicht erst seit dem Anschlag von Solingen Ende August wird viel ĂŒber Sicherheit gesprochen. Deutschland ist eines der sichersten LĂ€nder der Welt, aber derzeit findet fast die HĂ€lfte der Deutschen, man fĂŒhle sich im öffentlichen Raum nicht mehr sicher. Und weil es Rechte geschafft haben, dass Unsicherheit vor allem als Folge von Migration dargestellt wird, betreffen die meisten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Sicherheit erhöhen will, die Migrationspolitik: Grenzkontrollen, LeistungskĂŒrzungen fĂŒr Asylbewerber:innen – und mehr Abschiebungen, auch nach Afghanistan.

Aber ist Deutschland sicherer, weil jemand wie Ahmadi jetzt in Kabul statt in Bayern lebt? Und ist es rechtens, dass die Bundesregierung Abschiebungen in die HĂ€nde der Taliban durchsetzt?

FĂŒr diesen Text haben wir Menschen aus Ahmadis Umfeld befragt, Gerichtsakten und persönliche Dokumente von ihm eingesehen, mit deutschen und afghanischen Behörden gesprochen, um seine Angaben zu ĂŒberprĂŒfen. Die Frage, wie stark er in diesen Tagen tatsĂ€chlich Verfolgung durch die Taliban fĂŒrchten muss, lĂ€sst sich nicht endgĂŒltig klĂ€ren. Klar ist, dass er Angst davor hat.

Katar vermittelte mit den Taliban

Diese Geschichte wĂ€re womöglich bequemer, wenn Ahmadi nicht wegen Vergewaltigung verurteilt wĂ€re. Wenn in dem Abschiebeflieger am 30. August nur Menschen gesessen hĂ€tten, die keine schlimmen Verbrechen begangen haben. Aber die Abschiebungen nach Afghanistan wurden nach der MachtĂŒbernahme der Taliban 2021 aus zwei GrĂŒnden ausgesetzt: weil jede Abschiebung auch eine Kooperation mit dem islamistischen Regime dieser Terroristen bedeutet, das Menschen so brutal unterdrĂŒckt wie kaum eine zweite Regierung auf der Welt; und weil es unmöglich ist zu prĂŒfen, was genau die Abgeschobenen in Afghanistan erwartet – also auch eine konkrete Gefahr fĂŒr ihr Leben nicht ausgeschlossen werden kann.

Warum sollte all das nicht mehr gelten, wenn es sich bei den Abgeschobenen um StraftĂ€ter handelt? Finden wir, dass afghanische Vergewaltiger anders behandelt werden mĂŒssen als deutsche Vergewaltiger? Ist die Abschiebung die doppelte Strafe, die sie aufgrund ihrer NationalitĂ€t verdient haben?

FĂŒr den Abschiebeflug am 30. August hat Katar auf Bitten Deutschlands die Vermittlung mit den Taliban ĂŒbernommen. „Unsere Sicherheit zĂ€hlt, unser Rechtsstaat handelt“, hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) an jenem Morgen verkĂŒndet. Es handele sich um eine „Maßnahme nach dem Messerangriff von Solingen“, erklĂ€rte ihr Ministerium, auch wenn es die Aktion gemeinsam mit dem Kanzleramt schon seit etwa zwei Monaten vorbereitet hatte. Als islamistische GefĂ€hrder eingestufte Personen waren laut Angaben der BundeslĂ€nder nicht dabei, dafĂŒr StraftĂ€ter. Womöglich hatte die Ampel dabei eher die zwei Tage spĂ€ter anstehenden Wahlen in ThĂŒringen und Sachsen im Blick als die TerrorprĂ€vention. Das Innenministerium behauptet, es sei fĂŒr die Abschiebung „keine Gegenleistung in Aussicht gestellt“ worden. Ein Vertreter des FlĂŒchtlingsministeriums der Taliban in Kabul sprach gegenĂŒber der taz jedoch von einer hohen Geldsumme, die ĂŒber Katar an die Regierung in Kabul geflossen sei.

FĂŒnf Tage nach Solingen wird Ahmadi in eine Einzelzelle verlegt

Auf Anfrage erklĂ€rt das Bundesinnenministerium zunĂ€chst, es habe „nicht entschieden, welche Personen rĂŒckgefĂŒhrt werden“ – zustĂ€ndig dafĂŒr seien die LĂ€nder gewesen. Doch die streiten das ab. Die taz hat in allen 16 BundeslĂ€ndern abgefragt, wie viele StraftĂ€ter aus dem jeweiligen Land in der Maschine saßen, wegen welcher Straftaten sie verurteilt worden waren und wie die MĂ€nner ausgewĂ€hlt wurden. Mehrere LĂ€nder gaben an, dem Bundesinnenministerium eine Liste vorgelegt zu haben, die finale Auswahl habe dann das Ministerium getroffen. Ein Sprecher Faesers rĂ€umt daraufhin ein, dass die LĂ€nder Personen benannt haben und der „Austausch aller Beteiligten [
] letztlich zur RĂŒckfĂŒhrung“ der einzelnen Personen fĂŒhrte.

Nach welchen Kriterien diese ausgesucht wurden, bleibt offen. Mehrere SexualstraftĂ€ter sind unter den AusgewĂ€hlten, auch versuchter Mord, Körperverletzung und Raub tauchen mehrfach in der Liste der Straftaten auf. Viele von ihnen wurden direkt aus dem GefĂ€ngnis abgeschoben, einige hatten ihre Freiheitsstrafe bereits vollstĂ€ndig verbĂŒĂŸt.

Unter anderem fiel die Wahl auf Baran Ahmadi. Drei Monate hatte er noch vor sich, dann wĂ€ren seine 30 Monate in Haft verstrichen gewesen. Ahmadi sagt, er habe PlĂ€ne gehabt fĂŒr die Zeit nach seiner Entlassung: eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker beginnen, einen weiteren Deutschkurs belegen. Zum Zahnarzt gehen.

Doch es kommt anders. Am Mittwoch der letzten Augustwoche, fĂŒnf Tage nach dem Attentat auf dem Stadtfest in Solingen, wird Ahmadi in eine Einzelzelle verlegt. Er fragt nach dem Grund, erhĂ€lt aber keine Antwort. Am Donnerstagabend kommen fĂŒnf Justizbeamte zu ihm in die Zelle. Er werde jetzt nach Leipzig in eine andere JVA verlegt, heißt es. Ahmadi wird aus dem GefĂ€ngnis herausgefĂŒhrt, steigt ins Auto zu zwei Polizisten.

1.000 Euro Handgeld bekommen die Abgeschobenen

WĂ€hrend das Auto durch Bayern fĂ€hrt, ist Innenministerin Faeser gerade in den „Tagesthemen“ zu sehen. Sie hat heute das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung prĂ€sentiert. Jetzt verspricht sie, „schon bald“ werde die Regierung auch beim Thema Abschiebungen nach Afghanistan erfolgreich sein. „Ich habe es gesagt, da geht die Sicherheit in Deutschland vor“, sagt Faeser, „und deswegen muss man Menschen, die hier unsere Gesetze nicht achten, auch wieder abschieben können.“ Mit den Taliban wolle die Regierung nicht reden, wohl aber mit „Nachbarstaaten“. Dabei sei man auch schon „relativ weit“.

Gegen zwei Uhr nachts kommt das Auto, in dem Ahmadi sitzt, in Leipzig an. „Als ich durch das Autofenster den Flughafen gesehen habe, wusste ich, was jetzt wirklich passiert“, sagt er.

Am Flughafen werden ihm Hand- und Fußfesseln angelegt. Dort trifft er die anderen 27 Menschen, die heute mit ihm abgeschoben werden sollen. Sie mĂŒssen noch einige Stunden warten, dann, im Morgengrauen, steht das Flugzeug bereit. Er bekommt einen Boardingpass von Qatar Airways. „Boarding Time: 05:15, Departure: 06:00, Seat: Any“.

1.000 Euro „Handgeld“ bekommen sie, was im Netz wĂŒtende Reaktionen auslöst. Es sei ein ĂŒbliches Verfahren, um nicht zu riskieren, dass Gerichte die Entscheidung aufheben, weil eine Verelendung der Abgeschobenen drohe, sagt Faeser am Abend.

„Wer nicht betet, bekommt eine Kugel“

WĂ€hrend des Flugs habe er versucht zu schlafen, sagt Ahmadi, aber es sei ihm nicht gelungen, den anderen ebenso wenig, auch wegen der zusammengebundenen HĂ€nde und FĂŒĂŸe. Nach der Landung betreten vier Taliban das Flugzeug, ein Kommandant und drei Mitarbeiter. Nach Informationen der taz handelt es sich um Angehörige des Geheimdienstes GDI. Ahmadi sagt, sie hĂ€tten ĂŒberrascht gewirkt, als wĂŒssten sie nicht, was es mit diesem Flugzeug und seinen Insassen auf sich habe. Das katarische Personal, das den Flug begleitet hat, ĂŒberlĂ€sst die 28 MĂ€nner den Taliban.

FĂŒr Ahmadi folgen mehrere Tage in Untersuchungshaft, direkt am Flughafen, alle 28 im gleichen Raum. Berichte, etwa in der Bild-Zeitung („Die irrsten Details: Kakerlaken, Schimmel-Brot und Eimer-Klos! Hier sitzen die Mörder und Vergewaltiger – und vermissen die bequemen deutschen GefĂ€ngniszellen“), die MĂ€nner seien in das Pul-e-Charkhi-ZentralgefĂ€ngnis gebracht worden, weisen sowohl das Innenministerium als auch Ahmadi zurĂŒck.

Ahmadi wird, wie alle anderen, von den Taliban befragt, immer wieder. Sie wollen wissen, wer er ist, warum er in dem Flugzeug saß, was er in Deutschland gemacht hat, warum er dort im GefĂ€ngnis saß. Ahmadi glaubt, dass sie ihn verdĂ€chtigen, ein Spion Deutschlands zu sein. Jeden Tag hĂ€tten die Taliban verkĂŒndet, die Gruppe werde am folgenden Tag freigelassen, doch das geschieht nicht. „Wer nicht betet, bekommt eine Kugel“, habe einer der WachmĂ€nner gesagt. Also beten sie.

Ein deutscher Freund habe seine Eltern verstĂ€ndigt, seinem Vater sei es schließlich gelungen, ihn am Flughafen ausfindig zu machen, sagt Ahmadi. Sein Vater muss den Mietvertrag fĂŒr seine Wohnung und den elektronischen Ausweis E-Tazkira vorlegen, FingerabdrĂŒcke und die „Zamanat“ genannte BĂŒrgschaft abgeben. Dann kommt Ahmadi frei. Auf BewĂ€hrung, machen ihm die Taliban klar. „Wenn wir dich erwischen, auch wenn es nur bei einer Kleinigkeit ist, bringen wir dich um“, sei ihm zum Abschied gesagt worden. Etwa die HĂ€lfte der anderen habe ebenfalls gehen können. Der Rest werde, soweit er wisse, von den Taliban festgehalten.

Zehn Prozent aller Ausreisepflichtigen in Deutschland sind aus Afghanistan

Als er mit seinen Eltern zu deren Wohnung fĂ€hrt, werden sie von zwei MotorrĂ€dern verfolgt. Am folgenden Tag macht sich Ahmadi wieder auf. Er will seine Eltern nicht weiter in Gefahr bringen. Ahmadi hat den Taliban nicht gesagt, warum er in Deutschland im GefĂ€ngnis saß. Seine grĂ¶ĂŸte Angst ist, dass sie das doch erfahren, vielleicht von den deutschen Behörden. Er glaubt, dass er sterben muss, wenn die Taliban wissen, dass er wegen Vergewaltigung verurteilt wurde.

Im Februar 2016 hatte Deutschland nach Jahren zuerst „freiwillige Ausreisen“, kurz darauf auch AbschiebeflĂŒge nach Afghanistan wieder aufgenommen. Die Bundesregierung argumentierte damals, dass es in dem BĂŒrgerkriegsland ausreichend sichere Regionen fĂŒr Afghanen gebe, die wegen der Bedrohung durch die Taliban ihre HĂ€user verlassen mĂŒssten. Nach einem Anschlag auf die deutsche Botschaft im Mai 2017 wurden die Abschiebungen vorĂŒbergehend unterbrochen, nach dem Sieg der Taliban im August 2021 dann eingestellt – bis jetzt.

Dass Afghan:innen immer wieder im Fokus der Abschiebediskussion stehen, liegt auch daran, dass sie seit Langem die zweitgrĂ¶ĂŸte Gruppe von GeflĂŒchteten in Deutschland sind. Ende 2023 lebten rund 322.600 afghanische Schutzsuchende im Land, davon sind ein Drittel unter 18 Jahre alt. Etwa 252.000 sind als FlĂŒchtlinge anerkannt, etwa 24.000 Afghan:innen waren Ende Juni 2024 ausreisepflichtig und wurden aufgefordert, das Land zu verlassen. Das sind etwa zehn Prozent aller Ausreisepflichtigen in Deutschland. Rund 1.000 Afghan:innen wurden seit 2016 direkt nach Afghanistan abgeschoben. Grundlage dafĂŒr war ein Abkommen, das zunĂ€chst „Joint Way Forward“ („Gemeinsamer Weg nach vorn“) hieß und das die EU mit dem damaligen afghanischen PrĂ€sidenten Hamid Karsai abgeschlossen hatte.

Mehr als die HĂ€lfte der abgeschobenen Afghanen aus Bayern

Die taz hat alle BundeslĂ€nder zu den Abschiebungen zwischen 2016 und 2021 befragt. Die Praxis unterschied sich erheblich. Insbesondere Bayern sticht aus der Auflistung heraus: 2018 und 2019 kamen jeweils mehr als die HĂ€lfte der abgeschobenen Afghanen aus Bayern. Insgesamt wurden aus Bayern zwischen 2016 und 2021 570 Afghanen abgeschoben. In fast allen anderen BundeslĂ€ndern waren es insgesamt weniger als 100 abgeschobene Personen, in fĂŒnf LĂ€ndern sogar weniger als 15.

Auch in der Auswahl der Abzuschiebenden gingen die BundeslĂ€nder damals unterschiedlich vor. In den meisten LĂ€ndern wurde nur abgeschoben, wer wegen einer oder mehrerer Straftaten verurteilt worden war oder von der Polizei als GefĂ€hrder gefĂŒhrt wurde. In Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gab es hingegen keine BeschrĂ€nkung auf StraftĂ€ter. Das Innenministerium des Saarlands antwortet auf die taz-Anfrage, es habe sich bei den Abgeschobenen um „alleinstehende junge MĂ€nner ohne ‚Integrationshintergrund‘ “ gehandelt.

In derselben Zeit – 2016 bis zur Taliban-MachtĂŒbernahme 2021 – sind etwa 2.100 Afghan:innen mit einer RĂŒckkehrförderung in Höhe von jeweils etwa 1.500 Euro „freiwillig“ zurĂŒck nach Afghanistan gegangen. DarĂŒber hinaus wurden Tausende Afghan:innen aus Deutschland in Staaten wie die TĂŒrkei zurĂŒckgeschickt, die ihrerseits nach Afghanistan abschieben.

Tina Harms engagiert sich seit ĂŒber einem Jahrzehnt in der FlĂŒchtlingshilfe Landsberg am Lech – dort, wo Baran Ahmadi seit 2014 lebte. In jenem Jahr war er vor den Taliban nach Deutschland geflĂŒchtet. Im Dezember 2016 bekam er Asyl, jobbte dann als Pizzafahrer. Tina Harms heißt eigentlich anders, möchte aber aus Angst vor Anfeindungen nicht mit ihrem echten Namen in der Zeitung stehen. Sie half afghanischen GeflĂŒchteten bei Bewerbungsschreiben. „Er war oft zu Besuch im Haus anderer Afghanen“, sagt sie ĂŒber Ahmadi. Harms begleitet ihn im GefĂ€ngnis und hĂ€lt bis heute den Kontakt zu ihm. 2022 half sie ihm dabei, eine Stelle als Kleinbusfahrer zu finden. Die trat er im Mai 2022 an.

„Er ist in dieser Nacht zu weit gegangen“

Sechs Wochen spĂ€ter, am 18. Juni, besucht der damals 24-JĂ€hrige die Disco PM in Lechfeld, rund 20 Kilometer nördlich von Landsberg. Dort trifft er ein zu dieser Zeit 16-jĂ€hriges MĂ€dchen. Tina Harms sagt: „Er ist in dieser Nacht zu weit gegangen.“

Ahmadi selbst streitet die Tat ab, im Prozess sagt er aus, alles zwischen ihm und der 16-JĂ€hrigen sei einvernehmlich gewesen. Die junge Frau widerspricht. Das Gericht hĂ€lt Ahmadis Darstellung nicht fĂŒr glaubhaft, gegen ihn spricht unter anderem, dass er erst dann von sexuellen Handlungen zwischen den beiden berichtet, als er erfĂ€hrt, dass an seinem Körper DNA der Frau nachgewiesen werden konnte.

Ahmadi ist also ein verurteilter SexualstraftÀter. Ein Islamist ist er nicht. Im Gegenteil, subsidiÀren Schutz hatte er in Deutschland nur einklagen können, weil ein Gericht es als erwiesen ansah, dass er in Afghanistan persönlich von den Taliban bedroht worden war.

Als Ahmadi in U-Haft in Augsburg sitzt, nimmt Tina Harms sich mit einem Freund Ahmadis seiner an. Sie holen sein im Halteverbot geparktes Auto, öffnen seine Briefe, melden das Auto ab, lösen schließlich die Wohnung auf, verkaufen Möbel und den Wagen. Besuch, mit dem er Paschtu sprechen kann, darf er in der Haft nicht empfangen. „Also war ich die Einzige, die kommen durfte“, sagt Harms.

Sie gibt dem Anwalt 500 Euro extra, den Erlös aus dem Verkauf des Autos. „Aber ich glaube, es hat nichts genĂŒtzt“, sagt sie. Erst am Abend des 1. Dezembers 2022 ruft der Anwalt sie an. So ist Harms dabei, als Ahmadi am folgenden Tag schuldig gesprochen wird.

„Weil er nicht gestĂ€ndig war und es Aussage gegen Aussage stand, lag das Strafmaß höher“, glaubt sie. Ahmadi folgt dem Rat des Anwalts, Berufung einzulegen. Das Urteil wird so vorerst nicht rechtskrĂ€ftig, er bleibt deshalb in U-Haft – und Tina Harms die einzige Person, die ihn besuchen darf. Im April 2023 zieht er die Berufung zurĂŒck. „Er fĂŒrchtete, dass eine noch höhere Strafe herauskommen könnte“, sagt sie.

„Hat er kein Recht auf eine zweite Chance?“

Er kommt in die JVA Landsberg am Lech, dort dĂŒrfen Freunde und Verwandte zu ihm. „Wir dachten, nach zwei Dritteln der Strafe darf er raus“, sagt Harms. „Sein Freund hat einen Pizzalieferdienst. Der wollte ihn beschĂ€ftigen, hatte das bestĂ€tigt. Und ich habe bestĂ€tigt, dass ich ihm Wohnraum vermieten kann.“ So wĂ€re er im FrĂŒhjahr 2024 entlassen worden. Doch das Landgericht Augsburg lehnt dies wegen der Schwere der Tat ab. Im GefĂ€ngnis war Ahmadi fĂŒr eine „sozialtherapeutische Maßnahme“ vorgemerkt, aber es gab keinen Platz. „Das wurde ihm dann negativ ausgelegt“, sagt Harms.

Über seinen Anwalt bemĂŒht Ahmadi sich vergeblich um eine VerlĂ€ngerung seines Aufenthaltstitels. Am 8. August kommt ein Brief vom Landratsamt Landsberg. Er mĂŒsse Deutschland verlassen, eine Frist zur freiwilligen Ausreise werde nicht gewĂ€hrt, die Ausreisepflicht werde mittels Abschiebung vollzogen, heißt es darin.

Tina Harms schickt eine Kopie des Briefs an den Anwalt und den FlĂŒchtlingsrat in MĂŒnchen. „Alle meinten, es werde nicht nach Afghanistan abgeschoben.“ Bis zum 10. September kann Ahmadi Widerspruch gegen die Ausweisung einlegen.

Harms will darĂŒber mit ihm sprechen. Am 28. August bittet sie telefonisch im GefĂ€ngnis um einen Termin. „Sie sagten, es gehe erst am Montag wieder.“ Am 30. August liest Harms im Netz von dem Abschiebeflug. „Ich hĂ€tte nie geglaubt, dass er da mit dabei war.“ Am folgenden Montag geht Harms zum GefĂ€ngnis. „Da sagten sie nur, er sei nicht mehr da.“

Aus Angst, dass die Taliban doch noch erfahren könnten, dass er in Deutschland wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, versteckt Ahmadi sich jetzt. Per Whatsapp hat er sich bei Tina Harms gemeldet. „Ich wundere mich, von was die leben“, sagt sie. „Es wird unmöglich fĂŒr ihn sein zurĂŒckzukommen. Es gibt da aber keine Perspektive, er hat keine Arbeit und Angst, wieder ins GefĂ€ngnis zu kommen. Nachdem er seine Strafe fast verbĂŒĂŸt hat, war die Abschiebung eine doppelte Bestrafung. Hat er kein Recht auf eine zweite Chance?“

Wie es jetzt in Afghanistan fĂŒr ihn weitergehen solle, wisse er nicht, sagt Baran Ahmadi der taz. „Ich weiß, dass ich mich nicht ewig verstecken kann, aber ich weiß auch nicht, was ich sonst tun soll.“ Dass er noch einmal die Chance haben wird, nach Deutschland zu kommen, glaubt er nicht.

Mitarbeit: Emran Feroz

22 Sep 2024

AUTOREN

Malene GĂŒrgen

Christian Jakob

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