taz.de -- Neues Selbstbestimmungsgesetz: Wer die Ampel sein könnte

Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist ein historischer Schritt für die Rechte von trans Personen. Die Ampel sollte sich viel öfter treu bleiben.

Bild: Die beiden grünen trans Frauen Tessa Ganserer und Nyke Slawik während der Debatte zum neuen Selbstbestimmungsgesetz

Die Große Koalition hatte eine Art Sport daraus gemacht, sich wohlklingende Gesetzesnamen auszudenken; sei es das „Gute-Kita-Gesetz“ oder das „Geordnete-Rückführung-Gesetz“. Am 1. November tritt nun ein Gesetz in Kraft, dessen positiver Name tatsächlich zum Inhalt passt: das „Selbstbestimmungsgesetz“.

Es löst das seit 1980 geltende Transsexuellengesetz ab – das über 40 Jahre lang die Grundrechte von trans Personen in Deutschland verletzt hat. Die Ampel hat hier Historisches geleistet. Sie sollte sich viel öfter so treu bleiben.

Mit dem [1][Transsexuellengesetz] war eine Personenstandsänderung für trans Personen seit 1980 zwar möglich, aber ein demütigender Prozess: Sie mussten Gutachten vorweisen, durften nicht verheiratet sein oder mussten sich scheiden lassen.

Bis 2011 waren sie gezwungen, sich sterilisieren zu lassen und geschlechtsangleichende Maßnahmen vorzunehmen – bis das Bundesverfassungsgericht klarstellte: Diese Eingriffe in die Würde, das Recht auf freie Entfaltung und die körperliche Unversehrtheit sind nicht tragbar.

Realitätsferne Kritik am neuen Gesetz

Diese Zumutung hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition und der Linken nun abgeschafft, trotz monatelanger massiver Hetze. Und die kam keineswegs nur von ganz rechts außen. Das Gesetz sei ein „echtes Risiko“ und missachte den Kinderschutz, wetterte die Union. [2][Es gefährde Frauen, weil plötzlich jeder dahergelaufene Mann offiziell zur Frau werden könne, unterstellten andere und bezeichneten das als Feminismus]. Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein.

Berechtigte Kritik am Gesetz gibt es hingegen durchaus, etwa bei der schon jetzt uneinheitlichen Anwendung der neuen Regelung in den Standesämtern. In den großen Linien aber ist es eine historische Verbesserung. Und es steht nach Monaten der blockierten Vorhaben und gebrochenen Versprechen doch für jene progressive Haltung, mit der die Ampel einst angetreten ist.

Oft wird gerade der Ampel und besonders den Grünen vorgeworfen, sie würden sich zu sehr um das kümmern, was Gerhard Schröder einst abfällig „Gedöns“ nannte. Und ja, trans Personen machen in Deutschland weniger als ein Prozent der Bevölkerung aus. Aber wie es um die Demokratie in einem Staat steht, zeigt sich immer auch an dessen Umgang mit Minderheiten.

Beim Selbstbestimmungsgesetz hat die Ampel klargestellt, für was sie steht. Dass sie ihre Werte gegen Hetze und Populismus verteidigen kann. Was diese Koalition bewegen könnte, wenn sie bei anderen Themen ähnlich standhaft bliebe!

Dieses Gesetz ist bei der Ampel die Ausnahme

Doch bei [3][Schwangerschaftsabbrüchen ziert sich die Ampel], als hätten nicht zwei der drei Koalitionspartner deren Legalisierung in ihren Wahlprogrammen gefordert – und ihre Fraktionen das jüngst bekräftigt. Und in der Asylpolitik hat sie sich meilenweit nach rechts treiben lassen.

Dabei gilt hier wie auch beim Umgang mit der Vielfalt geschlechtlicher Identität: Wer es ernst meint mit Menschenrechten, der muss diese für alle sichern und verteidigen – umso mehr, wenn diese Rechte unter Beschuss stehen.

27 Oct 2024

[1] /Nachfolge-fuer-Transsexuellengesetz/!5910744

[2] /Selbstbestimmungsgesetz/!5965211

[3] /Kampagne-fuer-legale-Abtreibungen/!6034139

AUTOREN

Dinah Riese

TAGS

Transgender

Gleichstellung

Ampel-Koalition

Schwerpunkt LGBTQIA

Selbstbestimmung

Social-Auswahl

Non-Binary

Transgender

Transpersonen

Wochenvorschau

Non-Binary

Frauenhaus

Transgender

ARTIKEL ZUM THEMA

Das dritte Geschlecht: Mein Leben als „X“

Seit November trägt unser:e nicht-binär:e Autor:in offiziell einen Mischnamen – und hat gemischte Gefühle dazu.

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft: Tag X für die Selbstbestimmung

Queere Personen können nun leichter ihren Geschlechtseintrag ändern. Doch viele Betroffene finden, das Gesetz gehe noch nicht weit genug.

Selbstbestimmungsgesetz in Berlin: Selbstbestimmung am Horizont

1.200 Berliner:innen warten schon auf die einfache Änderung von Geschlechtseintrag und Namen. Doch das neue Gesetz bringt auch Tücken mit sich.

Die Wochenvorschau für Berlin: Gruselig durch die Woche

Kai Wegner diskutiert mit Kreuzberger:innen über den Görli, Halloween steht vor der Tür und Transfeind:innen sorgen für Angst und Schrecken.

Queere Rechte in Deutschland: Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Verschiedene Verbände begrüßen das geplante Gesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags neu regeln soll. Allerdings festige es auch Diskriminierung.

Sechstes Hamburger Frauenhaus kommt: „Explizit offen für Transfrauen“

Hamburg bekommt ein neues Frauenhaus. Der Verein „6. Autonomes Frauenhaus“ möchte dort neuere feministische Konzepte umsetzen.

Gericht bekräftigt Gutachtenregelung: Namensänderung von Transgender

Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt die Regelung, nach der Transsexuelle ihren Namen nur mit zwei Gutachten ändern können.